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Welche zusätzlichen Leistungen?

Verfasst: 26.07.2007 22:03
von moselkerl
Unter den von mir betreuten Personen befindet sich eine junge Frau (21 J) AGL II, die nun eine eigene Wohnung für sich und ihren Säugling bezieht. Der Säugling ist schwerbehindert. Welche zusätzlichen Leistungen bei der Ausstattung der Wohnung, für die Versorgung und Pflege des Kindes (Mehrbedarf) und für zusätzliche Pflegekräfte sind da erreichbar?
Danke!
Für weitere Infos bitte PN schreiben!

Verfasst: 27.07.2007 08:46
von Henry01
Ausstattung der Wohnung: Wann hat sie sie denn bezogen und wurde eine Wohnungserstausstattung vom Amt gewährt?

Pflege des Kindes: Wenn es einer kostenaufwändigen Ernährung bedarf, kann dies beim Amt beantragt werden. Da es schwerbehindert ist, kann ggf. über die Krankenkasse Pflegegeldzahlung geprüft werden. Sollte dies abgelehnt werden, ist ggf. eine Hilfe über das Sozialamt möglich.

Henry

Danke für die Wegweisung!

Verfasst: 27.07.2007 09:21
von moselkerl
Danke für diese guten Hinweise.
Die Wohnung kann zum 15. 8. angemietet werden. Kontakt zur ARGE muss erst noch hergestellt werden, da die Wohnung sich in einem anderen ARGE-Bezirk befindet. Erstausstattung wurde noch nie gewährt, jetzt wohl Erstbezug einer Wohnung, vorher Bedarfsgemeinschaft der Stiefmutter.

Verfasst: 27.07.2007 10:47
von Henry01
Dann sollte sie umgehend einen Antrag auf Erstausstattung bei der neuen ARGE stellen...

Henry