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habe arbeit gefunden und mich nicht bei der arge abgemeldet

Verfasst: 25.07.2007 19:40
von patty1501
hallo eine ganz dringende frage mein schwager geht seid 2 monaten arbeiten und hat sich nicht bei der arge abgemeldet nun meien frage was kann ihm passieren??? ich bitte ganz dringend um hilfe

Verfasst: 25.07.2007 19:58
von D_C
Hallo Patty,

auf jeden Fall muss er das zu unrecht bezogene Alg2 zurück zahlen. Eventuell ist auch mit einer Anzeige zu rechnen (da kennen sich aber andere besser aus als ich)

Gruß, DC

Verfasst: 25.07.2007 20:05
von patty1501
D_C hat geschrieben:Hallo Patty,

auf jeden Fall muss er das zu unrecht bezogene Alg2 zurück zahlen. Eventuell ist auch mit einer Anzeige zu rechnen (da kennen sich aber andere besser aus als ich)

Gruß, DC
ja das gleiche hab ich ihm auch gesagt das prob ist die beiden haben ein kind und er der meinung wenn er sich abmeldet sie trotz allem alg 2 bekommt und ich ihm gesagt habe das er sich abmelden muss und die möglichkeit besteht das die beiden kein hartz mehr bekommen und jetzt wissen die nicht was sie machen sollen

Verfasst: 25.07.2007 20:36
von maria1106
HAllo!
Wenn der Mann arbeiten geht, muss er das sofort melden. Es kann durchaus sein, dass die Familie trotzdem noch Anspruch auf ALGII hat!
Was aber zuviel bezogen wurde vom Amt muss zurück gezahlt werden. Je länger er wartet desto schlimmer wird das Ganze! Solange er nur zurückzahlen muss was zu viel bezogen wurde geht das ja noch glimpflich aus... je länger er wartet desto schwieriger und höher wird die Rückforderung und kann Strafrechtliche Konsequenzen mit sich bringen !!!
:shock:

Vielleicht auch gleich mal den ALGII Rechner nutzen und nachsehen was er zuviel bekommen hat... oder ob noch Anspruch und in welcher Höhe bestehet / bestehen kann....

Lieben Gruß
Silvia

Verfasst: 26.07.2007 11:38
von patty1501
ich danke dir für die info aber ist es nicht auch so wenn er arbeit hat das er auch zum wohngeldamt muss und prüfen lassen muss ob ihm da was zusteht bei mir war das damals auch so und da war ich nur in einer ausbildung und musste von meinem ganzen geld mann und kinder ernähren weil er nichts mehr vom amt bekommen hat

Verfasst: 26.07.2007 12:22
von Melinde
Hallo patty1501
Mal abgesehen davon das ich dem Schwager wünsche das die Probleme wegen dem Nichtmelden der Arbeit irgendwie geregelt werden können ohne allzugroßen Ärger kann er möglicherweise mit Wohngeld und Kinderzuschlag (wenn er Kinder hat) ganz aus dem Alg2 Bezug herausfallen.
Mal den Wohngeldrechner und den Kindergeldrechnerbenutzen für einen ersten Überblick.
Gruss

Verfasst: 26.07.2007 12:25
von Henry01
Hi!

Das hat aber jetzt doch nichts mehr damit zu tun, dass er die Arbeitsaufnahme hätte anzeigen müssen, oder?

Fakt ist: Das zuviel gezahlte Geld ist zurückzuzahlen und das Amt wird eine Strafanzeige stellen oder ein Ordnungswidrigkeitsverfahren eröffnen und Bußgeld verlangen. Bei einem kann er sich sicher sein: Meldet er es nicht langsam und man bekommt es per Datenabgleich raus, dann hat er eine Strafanzeige sicher! So ist es eine Selbstanzeige und er kann darauf hoffen, dass es nur ein Bußgeldverfahren wird.

Der Verweis an die Wohngeldstelle oder auf KGZ erfolgt unabhängig davon, wenn das Amt aufgrund des zu hohen oder in der Nähe des ALG 2 liegenden Lohnes einstellt oder erst prüfen lassen will, ob WG und KGZ höher sind als das aufstockende ALG 2.

Henry

Verfasst: 26.07.2007 12:44
von Melinde
Hallo Henry01
Ich gehe mal davon aus das der Schwager gleich heute Morgen schon beim Amt war und wollte nicht auch noch schimpfen.
Klar hat er Mist gebaut und muss zuviel gezahltes Geld zurückzahlen.
Das mit einem Verfahren, auch wenn es eigene Blödheit war, ist halt hart und er tut mir trotzdem Leid.
Manchmal reicht doch auch eine ernste Ermahnung und jemand macht nie wieder sowas.
Gruss

Verfasst: 26.07.2007 12:51
von patty1501
das problem ist sie hat angst das sie aus hartz rausfällt und will nicht auf ihn angeweisen sein und nein er war noch nicht beim amt ich rede da schon seit wochen und habe ihm auch immer das gleiche gesagt wie ihr jetzt bin da leider immer nur auf taube ohren gestossen und befürchte eigendlich nur das meine schwester mit eins aufm deckel kriegt

Verfasst: 26.07.2007 14:29
von Henry01
Melinde,

bei allem Verständnis, aber hier wird doch vorsätzlich die Arbeitsaufnahme verschwiegen! Normal dürfte es da noch nichtmal ne OwiG werden, sondern gleich eine Betrugsanzeige!

Ein SB hat nach Recht und Gesetz und nicht nach persönlichen Vorlieben oder Mitleid zu entscheiden. Die Tatsache der OwiG ist voll erfüllt: http://www.gesetze-im-internet.de/sgb_2/__63.html

Macht der Mitarbeiter es nicht, dann kann das für ihn im übrigen dienstrechtliche Konsequenzen haben. Ich weiß nicht, ob dir dein Mitleid den Verlust deines Arbeitsplatzes wert wäre, oder? Die meisten Mitarbeiter im Amt dürften auch eine Familie zu ernähren haben....

Und sorry: Mir tut er nicht leid. Tausende anderer geben die Änderung von Verhältnissen ordentlich und pünktlich an. Da kann man nicht einfach so tun, als wäre es bei dem, der es nicht macht, auch in Ordnung.

Henry

Verfasst: 26.07.2007 15:43
von patty1501
ich geb dir da völlig recht meine frage ist aber die beiden sind eine bg kann ihr da auch was passieren????

Verfasst: 26.07.2007 16:41
von Henry01
Nun, die Rückforderung und die Strafe wird ggf. auf beide zukommen. Sie ist als Mitglieder der BG natürlich genauso anzeigepflichtig, was Veränderungen angeht...

Henry

Verfasst: 26.07.2007 17:06
von patty1501
hmmm hab ich mir fast gedacht ich werds so weiter geben dank dir für die info

gruss die patty

Verfasst: 26.07.2007 19:57
von maria1106
Hallo patty1501 !
Ich kann nur nochmal sagen bleib am Ball und lege den Beiden nahe das ganze zu melden! Fliegt das auf haben sie nichts gewonnen außer eine Menge Ärger und zusätzliche Kosten!
Sowas kann nicht gut gehen. Denk doch mal an einen Datenabgleich... Krankenkasse und so.... Das geht nicht gut :shock:
Wie lange steht der Mann denn schon in Arbeit ?

LG
Silvia

Verfasst: 26.07.2007 21:47
von Melinde
Hallo Henry01
Das dieser Schwager sich ganz bewusst und absichtlich nicht wegen der Arbeit gemeldet hat habe ich aus der ersten Frage so nicht herausgelesen. Bei mir kam es so an als das er davon ausging mit seinem Lohn bekäme er sowieso noch ergänzend Hilfen und hat es bislang noch nicht für nötig gefunden sich zu melden.
Wenn ich jedoch lese das patty1501 da schon seit Wochen am Reden ist was er machen muss und der Knabe es einfach nicht kapieren will kommt bei mir dann aber auch so ein anderes Gefühl auf das er wusste was er tut.

Wenn ich jemanden der großen Mist gebaut hat trotzdem wünsche das die Angelegenheit ohne allzu große Probleme geregelt werden kann bedeutet das nicht das mir nicht klar ist das er da noch was zusätzlich wird zahlen müssen. Ich habe auch nicht gemeint das da was gemauschelt werden soll mit einfach unter den Schreibtisch fallen lassen oder so. Das ist 1. gar nicht möglich und 2. für den Sachbearbeiter auch nicht ratsam.
Ich hoffe immer mit das jemand in Schwierigkeiten, auch in selbstgemachten, da wieder rauskommt. Mein Denken an das Gute im Menschen steht halt immer im Vordergrund und hält sich sehr lange (bis ich damit auf die Nase falle) und hängt sicher auch damit zusammen das ich bei Menschen arbeite denen böse Hintergedanken fremd sind.


Also patty1501, schnapp Dir den Schwager und schleif ihn schnellstens zum Amt damit das Unheil nicht noch größer wird.
Gruss

Verfasst: 27.07.2007 08:44
von Henry01
Mein Denken an das Gute im Menschen steht halt immer im Vordergrund und hält sich sehr lange (bis ich damit auf die Nase falle) und hängt sicher auch damit zusammen das ich bei Menschen arbeite denen böse Hintergedanken fremd sind.
Das ist schön und erfreulich, dass du dir das erhalten konntest. Meine täglichen Erfahrungen sind leider fast ausschließlich anders und das kann man schlecht verstecken. Man entwickelt dann auch mit der Zeit eine "Nase" für solche Fälle, glaube mir....

Ich habe mir angewöhnt, meistens in mich zu gehen und darüber nachzudenken, was ich in einer solchen Situation von mir erwarten würde. Ich kann mich ja nicht hinstellen und den verurteilen, der seinem Kind eine Backpfeife gibt und selbst mach ich es auch... Hier war eben für mich der Fall recht eindeutig und ich bringe für Leistungsbetrug (sorry, das ist es nunmal) kein Verständnis auf. Solche Leute bringen dann nämlich die ehrlichen Leistungsbezieher in Verruf.

Henry

Verfasst: 27.07.2007 10:16
von luna23
vielleicht wenn der schwager nicht mit sich reden lässt und nicht von selbst zum amt geht und die änderung angibt, dann doch die schwester überreden.
denn wenn sie eine bg sind und beide zusammen angabepflichtig sind, reicht es vielleicht wenn sie das angibt das der mann jetz arbeitet, mit der rückzahlung und so muß sie natürlich trotzdem rechnen.
wär halt noch ne idee, wenn der es nich macht.

luna.

Verfasst: 27.07.2007 11:21
von patty1501
also ich danke euch wirklich sehr für eure tips mein mann und ich haben ihm immer das gleiche gesagt aber nachdem ich ihm das auch noch mal so von euch vorgelesen hab und ihm auch nochmal gesagt hab das es tierieschen ärger gibt hoffe ich nun das ich mich auf seine gestrige aussage verlassen kann und er heute hingeht

und auch wenn ich es nicht in ordnung finde was die beiden da machen hoffe ich trotzdem das sie nochmal mit nen blauen auge wech kommen

Verfasst: 27.07.2007 11:22
von patty1501
maria1106 hat geschrieben:Hallo patty1501 !
Ich kann nur nochmal sagen bleib am Ball und lege den Beiden nahe das ganze zu melden! Fliegt das auf haben sie nichts gewonnen außer eine Menge Ärger und zusätzliche Kosten!
Sowas kann nicht gut gehen. Denk doch mal an einen Datenabgleich... Krankenkasse und so.... Das geht nicht gut :shock:
Wie lange steht der Mann denn schon in Arbeit ?

LG
Silvia
ja das hab ich ja auch gesagt er geht jetzt seid 2 monaten wieder arbeiten

Verfasst: 27.07.2007 16:56
von maria1106
oh das steht ja ganz zu Anfang sorry... :oops:

Verfasst: 27.07.2007 19:45
von Melinde
Hallo Henry01
Ja das mit dem Näschen kann ich mir gut vorstellen, nur schade das Du so oft schlechte Erfahrungen machst. Ich kenne meine Pappenheimer auch (Personenkreis über den man sich etwa ab 1975 mehr Gedanken machte, aber das ist nicht mit Deiner Arbeit zu vergleichen)
Erhalte Dir die Bereitschaft Dich in das Gegenüber hineinzuversetzen, auch wenn es manchmal nicht so einfach ist.
Gruss