Seite 1 von 1

Aufforderung z. Senkung d. Kosten f. Unterkunft & Heizun

Verfasst: 24.07.2007 11:04
von Ladyguenes
:( hallo an alle...wie ich mich freue über post von der arge *lach*
eben wieder mal post bekommen. meine bruttokaltmiete " darf " lt. arge 252,45 euronen plus 46,80 euronen heizkosten betragen ( 1 Pers.- haushalt ). Ich zahle mtl. 359,43 euronen an die whg.-gen.-schaft, warm. jetzt wollen die, daß ich dort anrufe, ob sie bei mir die miete senken können ( könnte ja jeder kommen ), ob ich untervermieten oder umziehen könnte.
muß bis zum 07.08. dazu stellung nehmen ( aussagen des vermieters z. wohn.-beschaffenheit, lage, sanierungsgrad ). dann wird entschieden. meine frage nun: was ist, wenn ich mich nicht melde? wie werden dann die kosten übernommen? so, wie bis jetzt, oder noch weniger? ich weiss schon, dass ich drüber liege und ich einen teil bis jetzt selber zahlen musste. vielen dank im voraus. ladyguenes

Verfasst: 24.07.2007 11:59
von Melinde
Hallo Ladyguenes
Wenn Du Dich garnicht meldest kommst Du Deiner Mitwirkungspflicht nicht nach.
Gruss

Verfasst: 24.07.2007 12:01
von Ladyguenes
:lol: ahja, daran muss man ja auch denken...ok, danke!

Verfasst: 24.07.2007 17:50
von buxi
So wie ich Dich verstehe, bist Du bereit die knapp 60 Euro weiter selbst zu zahlen?! Eine Einzimmerwohnung untervermieten geht irgendwie auch schlecht....Aber da gibts ja vielleicht noch die Möglichkeit daß der Vermieter Dir die Toilette oder die Küche zusperrt damit die Miete günstiger wird......lach......(hab in den Medien mal gesehen, daß sie in Ostdeutschland schnell aus einer 3-Zimmerwohnung eine 2-Zimmerwohnung gemacht haben und dann mit der Miete runter sind.)Teil der Arge einfach mit, daß der jetzige Zustand nicht zu ändern ist (so kommst Du Deiner Mitwirkungspflicht nach) aber denke daran, daß die Arge in Zukunft keine Mieterhöhung oder Heizungsnachzahlung oder Nebenkostennachzahlung übernehmen wird. Mit der Begründung natürlich, daß Du überteuert wohnst. Gruß buxi

Verfasst: 24.07.2007 18:57
von Ladyguenes
8) hallo buxi, danke für deine ausführungen( vor allem die mit dem Zusperren eines Zimmers *lach*, krass ). solls echt geben. nachzahlungen habe ich noch nie in anspruch genommen von der arge.
meine frage nun: wie wird berechnet nach meinem schreiben? so, wie`s ist bis jetzt oder ganz neu? gruss ladyguenes

Verfasst: 24.07.2007 19:49
von buxi
Hallo Ladyguenes, ich sitze im gleichen Boot wie Du, bekomme auch nicht die Wohnungsgröße anerkannt. Bei mir wurde damals ermittelt anhand vom Mietspiegel, wie hoch in meiner Wohnregion die untere Miete für eine 2 Zimmerwohnung, 60 m² (wohne mit meinem Sohn)2 Pers. sein darf. Dann wurde ermittelt, ich darf 72 Euro pro Monat an Heizkosten verbrauchen. Komplett bekomme ich eine Miethöhe mit Heizung für 494€ warm anerkannt. Wenn Du alleine lebst, wird man den unteren Mietwert einer 1-Zimmerwohnung aus Deiner Region ermitteln. Wenn es bei euch einen Mietspiegel gibt, nehmen sie den zur Grundlage. Gibt es den nicht, erkundigen sie sich bei Wohnbaugesellschaften( Sozialwohnungen). Dann wird errechnet, wie hoch der Durchschnittsverbrauch eines Einpersonenhaushalts im Durchschnitt ist bei einer max. 45 m² Wohnung sein darf (wo sie das herkriegen weiß ich allerdings nicht). Ich weiß, daß es eine Härtefallregelung gibt, bei der die Miete auch mal 15% höher ausfallen darf. Aber das sind ganz strenge Kriterien, bei Altersschwäche, Schwangerschaft....Unzumutbarkeit des Umzugs muß von medizinischen Kapazitäten bescheinigt werden.....da reicht nicht einfach ein einfaches Attest. Ich hoffe ich konnte Dir ein bisschen weiter helfen. Gruß buxi

Verfasst: 25.07.2007 08:41
von Ladyguenes
:) danke, buxi für deine antwort. ist schon schlimm, was die mit einem machen. hast mir schon weitergeholfen. aber meine frage wäre: bleibt nun der betrag von hartz 4, so wie er ist oder wird nun, nachdem die gemerkt haben, daß d. whg. zu teuer ist noch extra was abgezogen? das ist nämlich das, was ich gern in erfahrung bringen möchte. denn bis jetzt war ja die miete immer gleich. und die letzte erhöhung habe ich auch nicht angezeigt, da ich ja weiß, daß es bissle zu teuer ist. wär schön, wenn du darauf antwort weißt. gruss ladyguenes

Verfasst: 25.07.2007 16:39
von buxi
Hallo Ladyguenes, ich glaube schon, daß bei Dir dann ein Abzug auf Grund der "unangemessen hohen Miete" gemacht wird. Du schreibst, daß laut Arge Deine Wohnkosten max. knapp 300 € warm sein dürfen. Ich denke in Zukunft werden sie Dir dann auch nur noch diese 300 € plus Grundsicherung anerkennen und überweisen. Hatten sie bisher die vollen Kosten übernommen? Wenn ja, dann wird eine neue Errechnung gemacht und knapp 60€ abgezogen. Eben weil sie Dir nicht mehr die vollen Wohnkosten anerkennen werden. Die 60 € musst Du dann eben von der Grundsicherung ausgleichen. Ich wohnte damals 120 € zu teuer, da haben sie mir den bisher errechneten Betrag um 120€ gekürzt. Da ich jetzt nen 400 €- job habe kann ichs ausgleichen ohne umziehen zu müssen. Gruß buxi

Verfasst: 25.07.2007 17:06
von Ladyguenes
:) hi buxi, ich nochmal...soweit hab ich das verstanden. also die ziehen mir was ab. ich muss mich doch jetzt äussern zu der sache ( schrftl. ). was würdest du mir raten, zu schreiben? die woll`n ne stellungnahme zu: aussagen zur whg., lage, beschaffenheit, sanierungsgrad & krankheit ( trifft nicht zu bei mir ). was soll ich denn da schreiben? keinen plan...gruss ladyguenes

Verfasst: 25.07.2007 22:41
von buxi
hi Ladyguines, phuuuu was die da alles von Dir wissen wollen???? Wollten die bei mir nicht wissen. Ich würde denen aus dem Stehgreif schreiben:
Sehr geehrte......
bei meiner derzeit bewohnten Wohnung handelt es sich um eine Ein-Zimmer-Wohnung von ....m². Durch die bauliche Beschaffenheit ist es leider nicht möglich die Wohnkosten durch Untervermietung zu senken. Zimmerteilung durch einen Raumteiler halte ich nicht für angebracht, da ich mich schon sehr in meiner Privatsphäre gestört fühlen würde. Auch habe ich mal in der Nachbarschaft und im Freundeskreis gefragt, aber keiner war interessiert an der Anmietung meines WCs oder meiner Küche. Es handelt sich um eine (Alt) (Neu)bauwohnung die 19..fertig gestellt wurde. Die zwei Kacheln im Bad sind locker, ich weiß aber nicht, wann mein Vermieter vor hat, das Bad zu sanieren. Nun zu meinen Krankheiten: Masern mit 6 Jahren, Windpocken mit 8 Jahren, Pseudokrupp mit 2 Jahren, Sturz mit Rollschuhen aufs Knie mit 8 Jahren, Mittelohrentzündung mit 11 Jahren, Mandelentzündung mit 12 Jahren, Grippaler Infekt mit 23 Jahren, derzeit ein Ziehen im linken Schulterblatt und eine kleine Schnittwunde am rechten Zeigefinger ( von der kaputten Badkachel) :lol: :lol: :lol: Mann wie hätte ich Lust, denen mal so einen Brief vor den Latz zu knallen. Und dann das Gesicht des Sachbearbeiters aus der Leistungsabteilung dabei fotographieren!!!

OK, schreib Dir die sachlichen Fakten hier raus ( Baujahr, Größe, Begründung wegen Unmöglichkeit der Untervermietung. Du brauchst dabei keinen Roman zu schreiben, 3 Sätze reichen und Du hast Deine Mitwirkungspflicht erfüllt. Wenn ihnen das nicht genügt, dann schreiben sie Dich sowieso noch mal an. Gute Nacht und Gruß buxi

Verfasst: 26.07.2007 07:23
von Ladyguenes
:) du bist ein schatz!!!! danke dir 1000 mal! ich werd berichten, was die dazu sagen,ok? die jahreszahl aber, wann ich bescheid erhalte, kann ich noch nicht genau sagen *lach* danke!!!!! ladyguenes

Verfasst: 26.07.2007 07:49
von buxi
Rechne mal mit 4-6 Wochen. Ich bin mal gespannt, wie sie sich entscheiden werden. Falls sie Dir nämlich die vollen Unterkunftskosten nicht anerkennen, müssten sie Dich zum Umzug auffordern. Das hat zur Folge, daß sie Dir eine Kostenübernahmeerklärung für sämtliche Umzugskosten geben müssten. (Aber keine Angst, Du mußt nicht ausziehen) Ich frage mich nur ob das wirtschaftlich wäre bei 60 € pro Monat. Viel Glück ladygynes und teil uns das Ergebnis mit. Gruß buxi

Verfasst: 27.07.2007 10:55
von luna23
ich find das is nen krasser unterschied und ne ziehmlich hohe miete.
wohn hier in berlin inner 1zimmer wohnung und zahle 233,- warm.

tja aber wenn die arge was dagegen hat und der vermieter net runtergehen will hilft wohl nur umziehn. aber dann nur wenn die arge das wirklich verlangt und die kosten übernimmt dann! gell.

luna.

Verfasst: 15.01.2008 16:27
von Ladyguenes
nochmal zu diesem thema...habe wie gesagt, die stellungnahme geschrieben im juli`07, dank buxi.
muss sich d. arge zu dieser stellungnahme äußern und wenn ja, in welchem zeitraum? oder muss sie nicht?
weil...bis zum 31.01.08 habe ich zeit dazu, dann entscheidet d. arge.
mit nem neuen bew.-bescheid?
und hat man dann noch das recht auf nebenkostennachzahlungsübernahme * was für ein wort* :?:
oder auch nur anteilig oder überhaupt nicht mehr?
danke im voraus, ladyguenes :roll:

Verfasst: 15.01.2008 20:10
von buxi
Hallo Ladyguenes, hattest Du bisher ( seit Juli) nichts mehr zu Deiner Stellungnahme von der Arge bekommen? Dann geh ich davon aus, daß sie die KDU bis zum heutigen Tag in voller Höhe übernommen haben?! Somit müssen sie auch Nebenkostenforderungen und Heizkostenforderungen für den Vergangenen Zeitraum in voller Höhe übernehmen. Und zwar so lange, bis sie Dich zum Umzug auffordern. Eine Frist auf Deine Stellungnahme zu reagieren, haben sie nicht. Nur bei einem Widerspruch, da gibt es eine Frist von 3 Monaten, die die Arge meistens nicht einhält. So lange Du keine Aufforderung zum Umzug bekommst ist die Arge wohl damit einverstanden, daß Du dort weiter wohnst. Gruß buxi

Verfasst: 16.01.2008 08:44
von Ladyguenes
hallo buxi, danke dir!
nein, ich habe seit juli nix mehr gehört von denen. ich geh auch davon aus, daß sie es bis 31.01.08 akzeptieren und erst danach d. neue bew.-bescheid mit den "nur bewilligten"mietkosten schicken.
gut, daß du mich draufhinweist, daß die nebenkostenforderungen somit ebenfalls bis 31.01.bewilligt werden müssen. wie immer - kompetente antwort, danke dir! gruss ladyguenes.

Verfasst: 16.01.2008 17:32
von buxi
Langsam Ladyguenes....sie können Dich nicht mit einem reduzierten Folgebescheid vor vollendete Tatsachen stellen. Um Dir die Kosten für die KdU zu kürzen müssen sie Dich erst mal schriftlich zum Umzug auffordern. In diesem Schriftsatz muß ganz detailliert genau erlesbar sein, in welcher Höhe von der Arge übernommen wird und zwar: Kaltmiete, Heizkosten, Nebenkosten, welche größe in m² Deine zukünftige Wohnung max. haben darf. In diesem Schreiben muß ebenso drinstehen, daß die Arge die Umzugskosten übernehmen wird. Auch muß in diesem Schreiben drinstehen, daß Du max. 6 Monate Zeit hast Dir diese neue Wohnung zu suchen bevor die Arge Dir die Kosten reduzieren darf. So lange Du ein solches Schreiben nicht bekommen hast, kannst Du immer davon ausgehen, daß Deine derzeitige Miete für die jetzige Wohnung in voller Höhe mit allen Nebenkostennachforderungen übernommen wird.
Also: erst wenn Du schriftlich zum Umzug aufgefordert wurdest dürfen sie Dir ein halbes Jahr später die Miete kürzen.

Freu mich echt für Dich, daß sie bis jetzt alles übernommen haben.

Lieben Gruß von buxi

Verfasst: 16.01.2008 19:25
von Ladyguenes
hallo buxi,
bisher hab ich lediglich diese " aufforderung zur senkung der unterkunft & heizung ( sozialgesetzbuch sgb 2, anhörung gemäß § 24, 10. sozialgesetzbuch" bekommen. ich soll meine unterkunftskosten senken bis 31. 01. 08.,es wurden beispiele dafür genannt, wie: mit dem vermieter reden, dass er`s billiger macht *lach*, umzug in eine kostengünstigere whg. oder untervermietung. dazu hab ich mich auch fristgemäss geäußert. auf der rückseite des schreibens dann, dass sie umzugskosten, kautionen, e.t.c. übernehmen würden, wenn ich ein dementsprechendes angebot hätte.
ach dieser satz noch:
nach ablauf dieser frist werden nur noch die kosten in angemessener höhe übernommen. etwaige mietschulden gehen zu ihren lasten!
meinst du dieses schreiben? oder gibts da noch eines extra, wo gesondert drinsteht : wir fordern sie zum umzug auf... :?:
danke im voraus!!! ladyguenes

Verfasst: 16.01.2008 19:30
von Ralf Hagelstein
Es gibt vom Amt keine Umzugsaufforderung,
die kommt dann bei ausbleibender Mietzahlung vom Vermieter. :wink:

Verfasst: 16.01.2008 19:41
von Ladyguenes
...na fein!!!! :lol: :lol: :lol:

Verfasst: 17.01.2008 14:47
von buxi
Hallo Ralf, hallo Ladyguenes
aus meiner eigenen Erfahrung kann ich nur berichten: Ich habe vom Amt eine Aufforderung zur Senkung der Wohnkosten bekommen ohne Beispiele und Ratschlage wie man das macht.
Im gleichen schreiben war gestanden, daß meine zukünftige Wohnung nicht mehr als 60 m² haben darf, daß 72,50€ an Heizkosten, 72€ für Betriebskosten und XXXX für Kaltmiete.
Falls das Schreiben das Du bekommen hast nicht mindestens aussagt, auf welche Höhe Du die Wohnkosten senken sollst ist es meines Erachtens nicht aussagekräftig genug und wenn Du daraufhin eine Kürzung bekommst würde ich sofort in Widerspruch gehen. Es gibt inzwischen auch Gerichtsurteile in denen zu Gusten der ALG I Empfänger entschieden wurde, weil die Wohnkosten nur pauschal und nicht detailliert aufgestellt waren. Ich werde mich mal auf die Suche machen, ob ich diese Urteile finden kann. Gruß buxi.

Verfasst: 17.01.2008 15:55
von buxi
Beim Recherchieren habe ich festgestellt, daß es wohl zwei paar verschiedene Schuhe gibt. Einmal die Wohnkosten zu senken und einmal eine Aufforderung zum Umzug ( nicht durch den Vermieter sondern die Arge). Dieser Aufforderung muß man jedoch nicht nachkommen sondern die Differenz zur KDU eben aus der Grundsicherung selbst zahlen. So war es eben bei mir.
In Deinem Fall Ladyguenes ist es wohl so, daß Du nur aufgefordert wirst die Wohnkosten zu senken, nicht aber umziehen zu müssen. Ich denke, Du mußt mit dem neuen Folgeantrag damit rechnen, daß sie nur noch die angemessenen Wohnkosten überweisen. Trotzdem denke ich in Deinem speziellen Fall ist eine Senkung der Wohnkosten ohne Umzug ja gar nicht möglich. Deshalb würde ich genau mit dieser Begründung in Widerspruch gehen, Deine Bemühungen und Überlegungen in welcher Form Du senken könntest, solltest Du in diesem Widerspruch mitteilen und den Anwalt aufsuchen.
Gruß buxi

Verfasst: 17.01.2008 16:38
von Ladyguenes
hallo buxi, wie gesagt, habe ich nur das eine schreiben bekommen & einen anhang mit den aktuellen miethöhen in meiner stadt ( 1 - personenhaushalt soundsoviel, 2 - pers.-haushalt soundsoviel, e.t.c. ).
ich denke, ich sollte abwarten nach dem 31. 01.08, was da ins haus flattert. und in meiner stellungnahme hatte ich ja alles reingeschrieben, was ich versucht habe, damit d. miete niedriger wird. aber: wer macht schon ne miete billiger :?:
ich warte ab und gehe dann notfalls in widerspruch. hab ja`n guten anwalt, der mich schon aus 2 sachen rausgeboxt hat! ohne den hätt ich alles nachgezahlt, was sie fälschlich verlangt haben von mir. wenn`s denn nur noch diesen einen weg gibt...schönes wochenende dir & den anderen! ladyguenes

Verfasst: 17.01.2008 18:03
von buxi
Da oben fehlt ja ein Stückchen von dem was ich geschrieben habe.....muß das mal schnell korrigieren....

Stimmt Du hast ja schon dargelegt, daß eine Reduzierung nicht möglich ist. Nach dem Bescheid des Folgeantrags sind wir schlauer. Lass uns mal bitte wissen wie es weiter geht.
Gruß buxi

Verfasst: 18.01.2008 09:39
von Ladyguenes
... na sicher doch.... :wink:

Verfasst: 24.01.2008 13:03
von Ladyguenes
Hallo nochmal...
also...heut ein Brief ( Mitteilung ü.d. Angemessenheit d. KdU gem. § 22, Abs. 1 ).
Sie sehen derzeit von einer Senkung d. Unterk.-u.heizkosten ab für den Zeitraum meiner Massnahme - bis 28.05., warum auch immer :?: :?:
alles bleibt so wie es ist ( Einzelfallentscheidung ) *freu* Gruss Ladyguenes

Verfasst: 24.01.2008 14:01
von buxi
Na, das ist doch schon mal was!!!! Schade, daß es nicht mehr von solchen Einzelfallentscheidungen gibt. Oft wird nur "Chema F" angewendet und der Einzelfall gar nicht berücksichtigt. Da kannst Du wirklich froh drüber sein.
Gruß buxi

Verfasst: 24.01.2008 17:17
von Ladyguenes
bin ich auch, buxi. mit dem schema " F " hab ich auch schon meine erfahrungen machen muessen.
nun hab ich auch anspruch auf nebenkostenübernahme. das ist ja schon mal was wert. in diesem sinne...grüsse von ladyguenes.