Grundmiete erhöht § 558 BGB
Verfasst: 24.07.2007 11:02
hallo im juni flog uns die betriebskostenabrechnung ins haus. natürlich wurde diese erhöht.
die nachzahlung wurde auch von der arge übernommen. heute also im juli bekamen wir wieder eine erhöhung, aber von der grundmiete.
mit der angabe des § 558 BGB, wird diese dann aber erst zum 1.10.2007.
das erste mal fällig.
ist das so rechtens?
die nachzahlung wurde auch von der arge übernommen. heute also im juli bekamen wir wieder eine erhöhung, aber von der grundmiete.
mit der angabe des § 558 BGB, wird diese dann aber erst zum 1.10.2007.
das erste mal fällig.
ist das so rechtens?