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Grundmiete erhöht § 558 BGB

Verfasst: 24.07.2007 11:02
von ich_bin_neu_hier_28
hallo im juni flog uns die betriebskostenabrechnung ins haus. natürlich wurde diese erhöht.

die nachzahlung wurde auch von der arge übernommen. heute also im juli bekamen wir wieder eine erhöhung, aber von der grundmiete.

mit der angabe des § 558 BGB, wird diese dann aber erst zum 1.10.2007.
das erste mal fällig.

ist das so rechtens?

Verfasst: 24.07.2007 11:43
von Melinde
Hallo ich_bin_neu_hier_28
Wenn die Miete seit 15 Monaten (rückgerechnet ab dem 1. 10.) unverändert war und seit der letzten Erhöhung mindestens 1 Jahr vergangen ist kann der Vermieter bis auf die ortsübliche Miete erhöhen.
Gruss

Verfasst: 24.07.2007 12:40
von ich_bin_neu_hier_28
wir wohnen erst seit juli 2006 dort. erhöht wurden seit dem nur die betriebskosten

Verfasst: 24.07.2007 12:53
von Melinde
Hallo ich_bin_neu_hier_28
Dann ist just der 1.10.07 der erste Termin zu dem erhöht werden darf.
Rechne mal damit das in spätestens 12 Monaten die nächste Erhöhung in´s Haus flattert wenn die ortsübliche Miete noch nicht erreicht ist.
Gruss