Urlaub bei 9-Monats-Maßnahme?
Verfasst: 23.07.2007 10:08
Hallo,
mein Ehemann absolviert seit Ende Mai bis 14.01.2008 eine Maßnahme, die ihm die ARGE anbot, aber, soweit mir bekannt ist, über die örtliche Arbeitsagentur "läuft".
Nach Rücksprache mit der zuständ. Mitarbeiterin des Bildungsträgers UND der ARGE wurde meinem Ehemann Urlaub verweigert.
Ist die Verweigerung des Urlaubs tatsächlich korrekt? Oder handelt es sich um eine "KANN-Bestimmung"?
Ich habe einmal gehört, dass bei Bildungsmaßnahmen von mehr als 6 Monaten tatsächlich Urlaubsanspruch besteht. Ich bitte ebenfalls um die exakte Angabe der gesetzlichen Grundlage. Vielen Dank.
mein Ehemann absolviert seit Ende Mai bis 14.01.2008 eine Maßnahme, die ihm die ARGE anbot, aber, soweit mir bekannt ist, über die örtliche Arbeitsagentur "läuft".
Nach Rücksprache mit der zuständ. Mitarbeiterin des Bildungsträgers UND der ARGE wurde meinem Ehemann Urlaub verweigert.
Ist die Verweigerung des Urlaubs tatsächlich korrekt? Oder handelt es sich um eine "KANN-Bestimmung"?
Ich habe einmal gehört, dass bei Bildungsmaßnahmen von mehr als 6 Monaten tatsächlich Urlaubsanspruch besteht. Ich bitte ebenfalls um die exakte Angabe der gesetzlichen Grundlage. Vielen Dank.