Hallo,
mein Ehemann absolviert seit Ende Mai bis 14.01.2008 eine Maßnahme, die ihm die ARGE anbot, aber, soweit mir bekannt ist, über die örtliche Arbeitsagentur "läuft".
Nach Rücksprache mit der zuständ. Mitarbeiterin des Bildungsträgers UND der ARGE wurde meinem Ehemann Urlaub verweigert.
Ist die Verweigerung des Urlaubs tatsächlich korrekt? Oder handelt es sich um eine "KANN-Bestimmung"?
Ich habe einmal gehört, dass bei Bildungsmaßnahmen von mehr als 6 Monaten tatsächlich Urlaubsanspruch besteht. Ich bitte ebenfalls um die exakte Angabe der gesetzlichen Grundlage. Vielen Dank.
Urlaub bei 9-Monats-Maßnahme?
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
Hallo Martha
Die Genehmigung der Ortsabwesenheit ist eine Kann-Regelung.
Da die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme durch Abwesenheit nicht sichergestellt ist wird sie nicht genehmigt worden sein in eurem Fall.
Steht auch in derErreichbarkeitsanordnung
Gruss
Die Genehmigung der Ortsabwesenheit ist eine Kann-Regelung.
Da die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme durch Abwesenheit nicht sichergestellt ist wird sie nicht genehmigt worden sein in eurem Fall.
Steht auch in derErreichbarkeitsanordnung
Gruss
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Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
- kettelmaus
- Beiträge: 282
- Registriert: 29.11.2006 10:23
Hallo
Sorry ist es den nicht so das jedem Arbeitnehmer Urlaub zusteht
Und das man in einer Maßnahme auch ein Arbeitnehmer ist liegt ja klar auf der Hand
Ich habe in meiner Eingliederung stehen das ich bei 6 Monaten Maßnahme < 10 Tage Urlaub > erhalte.
Warum wird alles so unterschiedlich gehandhabt.......
Sorry ist es den nicht so das jedem Arbeitnehmer Urlaub zusteht
Und das man in einer Maßnahme auch ein Arbeitnehmer ist liegt ja klar auf der Hand
Ich habe in meiner Eingliederung stehen das ich bei 6 Monaten Maßnahme < 10 Tage Urlaub > erhalte.
Warum wird alles so unterschiedlich gehandhabt.......
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- Beiträge: 110
- Registriert: 02.01.2007 22:11
genau.
so wie bei powerreptile isses auch bei mir.
bin auch in einer maßnahme (1€ job) und habe 2 tage anspruch auf urlaub.
man muß ja nich immer gleich wegfahren.
aber das is das was euch vielleicht verweigert wurde, das wenn man sich in den urlaubstagen wegbewegen will/irgendwohin fahren will.
denn anspruch auf urlaub hat man wohl. allerdings find ich das gemein wenn man sich urlaub genommen hat und dann was vorhat was dann abgelehnt wird...
hatte ich auch in der maßnahme davor, und da hab ich nur fahrtgeld zur maßnahme bekommen.
luna.
so wie bei powerreptile isses auch bei mir.
bin auch in einer maßnahme (1€ job) und habe 2 tage anspruch auf urlaub.
man muß ja nich immer gleich wegfahren.
aber das is das was euch vielleicht verweigert wurde, das wenn man sich in den urlaubstagen wegbewegen will/irgendwohin fahren will.
denn anspruch auf urlaub hat man wohl. allerdings find ich das gemein wenn man sich urlaub genommen hat und dann was vorhat was dann abgelehnt wird...
hatte ich auch in der maßnahme davor, und da hab ich nur fahrtgeld zur maßnahme bekommen.
luna.