Urlaub bei 9-Monats-Maßnahme?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Martha
Beiträge: 13
Registriert: 24.03.2006 11:53
Wohnort: Berlin

Urlaub bei 9-Monats-Maßnahme?

Beitrag von Martha »

Hallo,

mein Ehemann absolviert seit Ende Mai bis 14.01.2008 eine Maßnahme, die ihm die ARGE anbot, aber, soweit mir bekannt ist, über die örtliche Arbeitsagentur "läuft".

Nach Rücksprache mit der zuständ. Mitarbeiterin des Bildungsträgers UND der ARGE wurde meinem Ehemann Urlaub verweigert.

Ist die Verweigerung des Urlaubs tatsächlich korrekt? Oder handelt es sich um eine "KANN-Bestimmung"?

Ich habe einmal gehört, dass bei Bildungsmaßnahmen von mehr als 6 Monaten tatsächlich Urlaubsanspruch besteht. Ich bitte ebenfalls um die exakte Angabe der gesetzlichen Grundlage. Vielen Dank.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Martha
Die Genehmigung der Ortsabwesenheit ist eine Kann-Regelung.
Da die Teilnahme an der Bildungsmaßnahme durch Abwesenheit nicht sichergestellt ist wird sie nicht genehmigt worden sein in eurem Fall.
Steht auch in derErreichbarkeitsanordnung
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Sorry ist es den nicht so das jedem Arbeitnehmer Urlaub zusteht :roll:
Und das man in einer Maßnahme auch ein Arbeitnehmer ist liegt ja klar auf der Hand :!:
Ich habe in meiner Eingliederung stehen das ich bei 6 Monaten Maßnahme < 10 Tage Urlaub > erhalte.

Warum wird alles so unterschiedlich gehandhabt.......
Powerreptile
Beiträge: 110
Registriert: 02.01.2007 22:11

Beitrag von Powerreptile »

Ich mache zur Zeit eine 8 monatige Maßname(1,50 €) und wir haben pro Monat 2 Urlaubstage die wir pro Monat oder auch auf einmal nehmen können.

MFG
luna23
Beiträge: 104
Registriert: 26.12.2005 20:22
Wohnort: Berlin

Beitrag von luna23 »

genau.
so wie bei powerreptile isses auch bei mir.
bin auch in einer maßnahme (1€ job) und habe 2 tage anspruch auf urlaub.
man muß ja nich immer gleich wegfahren.
aber das is das was euch vielleicht verweigert wurde, das wenn man sich in den urlaubstagen wegbewegen will/irgendwohin fahren will.
denn anspruch auf urlaub hat man wohl. allerdings find ich das gemein wenn man sich urlaub genommen hat und dann was vorhat was dann abgelehnt wird...

hatte ich auch in der maßnahme davor, und da hab ich nur fahrtgeld zur maßnahme bekommen.

luna.
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