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befristete Zusatzleistungen nach ALG 1?

Verfasst: 17.11.2005 13:55
von longkatze
Hallo,

ich habe bis zum 26.07.2005 ALG 1 bezogen, danach ist der Anspruch erschöpft! Laut dem Berechnungsmuster hier im Netz würde mir eine befristete Zusatzleistung aus ALG 1 in Höhe von ca. 130 Euro zustehen.
Nun habe ich aber vom 01.08.-31.10.2005 gearbeitet und ca. 880 Euro netto Gehalt bekommen. Seit 01.11.2005 bin ich arbeitslos, am 04.11.05 habe ich den ALG 2 Antrag abgegeben!
Steht mir trotz der 3 Monate Arbeit, die zwischen ALG 1 und ALG 2 steht, diese befristete Zusatzleistung aus ALG 1 überhaupt zu?

Danke und Gruß,
longbear

Verfasst: 18.11.2005 00:01
von Gast
Ich meinte eine befristete Zusatzleistung durch Arbeitslosengeld :wink: ...

Verfasst: 18.11.2005 11:48
von longkatze
Hallo,

es ist wirklich wichtig für mich, darum bitte ich um Antworten!

Viele Grüße,
longkatze

Zuschlag

Verfasst: 18.11.2005 23:59
von Carola
Ja, es gibt einen Zuschlag der ALGII - Beziehern gewährt wird, wenn diese zuvor ALG II bekommen haben. Dieser Zuschlag steht Dir für insgesamt 2 Jahre zu, aber er staffelt sich nach unten, d.h. er wird nach einem Jahr auf 1/3 der differenz zwischen ALGI + evtl. Wohngeld und der ALG II - Leistung gekürzt. Durch Deine zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme verlängert sich der Zuschlagsanspruch um die Beschäftigungszeit.