befristete Zusatzleistungen nach ALG 1?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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longkatze

befristete Zusatzleistungen nach ALG 1?

Beitrag von longkatze »

Hallo,

ich habe bis zum 26.07.2005 ALG 1 bezogen, danach ist der Anspruch erschöpft! Laut dem Berechnungsmuster hier im Netz würde mir eine befristete Zusatzleistung aus ALG 1 in Höhe von ca. 130 Euro zustehen.
Nun habe ich aber vom 01.08.-31.10.2005 gearbeitet und ca. 880 Euro netto Gehalt bekommen. Seit 01.11.2005 bin ich arbeitslos, am 04.11.05 habe ich den ALG 2 Antrag abgegeben!
Steht mir trotz der 3 Monate Arbeit, die zwischen ALG 1 und ALG 2 steht, diese befristete Zusatzleistung aus ALG 1 überhaupt zu?

Danke und Gruß,
longbear
Gast

Beitrag von Gast »

Ich meinte eine befristete Zusatzleistung durch Arbeitslosengeld :wink: ...
longkatze

Beitrag von longkatze »

Hallo,

es ist wirklich wichtig für mich, darum bitte ich um Antworten!

Viele Grüße,
longkatze
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Zuschlag

Beitrag von Carola »

Ja, es gibt einen Zuschlag der ALGII - Beziehern gewährt wird, wenn diese zuvor ALG II bekommen haben. Dieser Zuschlag steht Dir für insgesamt 2 Jahre zu, aber er staffelt sich nach unten, d.h. er wird nach einem Jahr auf 1/3 der differenz zwischen ALGI + evtl. Wohngeld und der ALG II - Leistung gekürzt. Durch Deine zwischenzeitliche Arbeitsaufnahme verlängert sich der Zuschlagsanspruch um die Beschäftigungszeit.
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