Hat der Steuerbescheid bei Einkommen-Schätzung keinen Wert ?
Verfasst: 19.07.2007 12:36
Ich bin selbstständig und beziehe seit 2005 aufstockendes ALG 2. Von Januar 2007 bis Ende März 2007 habe ich kein ALG 2 erhalten, da ich mit dem erzielten Gewinn nicht bedürftig war. Im Februar 2007 bin ich auch umgezogen. Im April 2007 bin ich zwecks Antragstellung auf ALG2 zur neuen ARGE hingegangen. Da ich den Steuerbescheid 2006 noch nicht vorliegen hatte, ist die ARGE von dem durchschnittlichen Einkommen der letzten drei Monate ausgegangen. Somit wurde mir ca. 395 EUR aufstockendes AG2 gebilligt worden. Als der Steuerbescheid 2006 vorlag und ich diesen der ARGE vorlegte, hatte ich erwartet, dass mindestens in dem nächsten Bewilligungszeitraum (vom 01.07.07 bis 30.11.2007) der Steuerbescheid 2006 auch berücksichtigt wird. Dies wurde aber nicht gemacht. Muss den die ARGE den Steuerbescheid 2006 nie in Betracht nehmen ? Denn soviel ich weiß, muss doch bei Selbstständigen der vorherige Steuerbescheid berücksichtigt werden. Auch ein Widerrspruch hat bislang nichts geändert. Oder liegt der Fehler bei mir ?