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Formulierhilfe???

Verfasst: 19.07.2007 11:50
von dattelpalme
hallo
hab mal schnell ne frage,
hab jetzt meine erste wohnung bezogen und stehe mit nichts da. hab jetzt bei ag angerufen und gefragt obs da ne möglichkeit gibt. die meinten ich soll nen brief verfassen mit dem was ich brauche und dann bekomme ich vielleicht ein darlehen. meine frage ist hat jemand vielleicht einen tipp wie man dass am besten formulieren kann?

lg

dattelpalme

Verfasst: 19.07.2007 13:11
von jean21
Hallo!

Am besten setzt du dich hin und überlegst was du alles so brauchst.Und am besten zuerst die wichtigsten sachen.

Dan kann du ja wie ein nomaler brief anfangen
mit deiner anschrift und dan

kannst du reinschreiben das es deine erste wohnung ist und du leider keine möbel hast.
Dan liestet du in den brief ein was du alles so brauchst.
In deinem fall bekommst du bestimmt ein darlehen.

Viel glück und hoffe ich konnte dir ein wennig helfen ;-)

Verfasst: 19.07.2007 16:15
von Melinde
Hallo dattelpalme
Beim Bezug der ersten eigenen Wohnung kannst Du eine Erstausstattung beantragen. Das muss dann als Beihilfe und nicht als Darlehen gewährt werden.
Gruss

Verfasst: 19.07.2007 16:36
von jean21
Hallo melinde

Leider gibt es das nicht mehr.
So war es mal aber jetzt nicht mehr jetzt muss man echt für alles ein darlehen nehmen.Meine freundin hat auch zum ersten mal ALG und musste ein darlehen nehmen.Die erstaustattung gibt es nur noch für schwangere.

LG jeanette

Verfasst: 19.07.2007 16:48
von Henry01
Hi Jean!

Da irrst du dich. Wenn man erstmalig eine Wohnung bezieht bzw. aufgrund z. B. eines Wohnungsbrandes oder eines vorherigen Haftaufenthaltes keine Möbel mehr da sind, dann kann man gem. § 23, Abs. 3 SGB II:

" (3) Leistungen für
1. Erstausstattungen für die Wohnung einschließlich Haushaltsgeräten,

2. Erstausstattungen für Bekleidung und Erstausstattungen bei Schwangerschaft und Geburt sowie

3. mehrtägige Klassenfahrten im Rahmen der schulrechtlichen Bestimmungen"

beantragen. Die Erstausstattung einer Wohnung ist Absatz 1. Das, was du meinst - für Schwangere - ist Absatz 2. Und dann gibts noch was für Klassenfahrten.

Diese 3 Beihilfen sind übrig geblieben. Alles andere = Darlehen.

Henry

Verfasst: 19.07.2007 19:09
von jean21
dan frage ich mich warum das nicht auf der Arge gesagt wird :shock:
Den Meine freundin hat sich ein darlehen genommen so wurde es uns erklärt.

LG jeanette

Verfasst: 19.07.2007 22:07
von Henry01
Du schreibst, dass deine Freundin zum ersten Mal ALG 2 beantragt hat, als sie das Darlehen bekam. Wann aber hatte sie ihre erste Wohnung?

Henry

Verfasst: 19.07.2007 22:54
von jean21
Sie hat jetzt erst eine neue wohnung.Zum ersten mal und hatte auch keine möbel und nichts.
Aber jetzt weiss ich bescheid und bin etwas schlauer.
Das nächste mal wenn so was ist kann ich sagen das es nicht immer ein darlehen sein muss.