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unanfechtbar Was heisst das? weiss das irgendjemand?

Verfasst: 18.07.2007 12:33
von dagobert2
Ich habe in einer klage gegen die Arge zur Antwort erhalten das urteil sei unanfechtbar.
Kann ich nun weiter gegen diese Entscheidung vorgehen?
Eine Rechtshilfebelehrung oder einen Gerichtstermin hatte ich nicht.
Die Entscheidung wurde in Zusammenarbeit mit der Arge gefällt ohne mein beisein ohne meine Argumentation.
Ich möchte daher in Revision vor das Landessozialgericht gehen

Vielen Dank im Voraus

Verfasst: 18.07.2007 14:53
von Henry01
Unanfechtbar bedeutet, dass du eben NICHT in die nächste Instanz gehen kannst.

Henry

hmm

Verfasst: 18.07.2007 17:23
von dagobert2
Was kann ich denn dann tun?
das Gericht verklagen?
denn das Urteil fusst m.E.nicht auf geltendem Recht

Verfasst: 18.07.2007 19:39
von dagobert2
Danke, ich weiss nun was zu tun ist

Verfasst: 18.07.2007 22:12
von DjTermi
Die formelle Rechtskraft kann nur durch eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand, eine Wiederaufnahmeklage, eine Klage aus § 826 BGB oder eine Abänderungsklage durchbrochen werden.