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Ausbildungsabbruch -> ALG2?
Verfasst: 17.07.2007 12:44
von babbo
hallo erstmal an alle!
zur situation:
ich bin 18 jahre alt, ich lebe in meiner eigenen wohnung, die durch bab finanziert wird. meine wohnung ist ca. 100km von meiner mutter entfernt. meine mutter ist geschieden und lebt jetzt mit ihrem neuen ehemann zusammen in einem haus, dass ihm nicht vollständig gehört. was mit meinem vater ist weiß ich nicht. der letzte wissensstand ist, dass er selbst alg2 bezieht. unterhalt hat er schon seit jahren nicht mehr gezahlt. wir wissen auch nicht wo er wohnt.
so, zu meiner ausbildung. ich werde ende diesen monats zum 31.07. hin gekündigt. nun muss ich mir ja alg2 beantragen, da ich noch keine 12 monate voll habe und somit keinen anspruch auf alg1. hat jemand ne ahnung wie es nun weiter gehen wird? werde ich in meiner jetztigen lage alg2 bewilligt bekommen? und wird meine wohnung unter diesen umständen übernommen? (zu meiner wohnung: warmmiete 290€/monat, unter 50m²)
bin dankbar für jede info!
mfg
babbo
Verfasst: 17.07.2007 12:49
von Henry01
Wie wird man in einer betrieblichen Ausbildung (da ja anscheinend BAB) fristgemäß gekündigt? Normalerweise ist doch die Kündigung von Seiten der Firma fristgemäß nur innerhalb der Probezeit möglich und danach nur fristlos?!
Henry
Verfasst: 17.07.2007 12:51
von babbo
also es ist so: eigentlich wird mir nicht gekündigt, sondern ich gebe die ausbildung auf... da ich aber dann für alg2 gesperrt werde haben mein betrieb und ich uns jetzt darauf geeinigt, dass ich jetzt 2 mal abgemahnt werde und dann am 31.07. von denen gekündigt... somit geht das mit der fristlosen kündigung klar und alles ist gesetzkonform.
mfg
babbo
Verfasst: 17.07.2007 12:57
von Henry01
Wieso? Wenn du durch dein Verhalten die Kündigung verursacht hast, bekommst du ja wohl beim ALG 2 auch eine Sanktion!!!!
Von daher ist es sch...egal, ob du selbst gekündigt hättest oder die Firma dich rausschmeißt, beides zieht eine Sanktion von ALG 2 nach sich.
Da du erst vor einem Jahr ausgezogen bist, könnte es im übrigen auch sein, dass man dich auf die Wohnung deiner Mutter verweist. Dich also zum Rückzug zur Mutter auffordert.
Ist es dir das alles wert, deine Ausbildung zu verlieren und ggf. die nächsten 3 Monate ohne Geld dazustehen?? Ist die Ausbildungsstelle so schlimm?
Henry
Verfasst: 17.07.2007 13:04
von babbo
meine mutter hat keine eigene wohnung mehr. der neue ehemann meiner mutter lebt mit ihr in seinem haus, dass ihm aber nicht selbst gehört, sondern seiner ehemaligen ehefrau... die lässt ihn dort nur mit seinen beiden söhnen und meiner mutter leben... von daher hat sie selbst keine wohnung/kein haus. platz wäre in dem haus dort auch nicht. und finanziell ist meine mutter jetzt steuerklasse 1 und bekommt so gut wie kaum noch was ausgezahlt. das was sie ausgezahlt bekommt reicht mal grade für sie und ihren ehemann (+kinder)...
zu meiner ausbildung: ja, das ist es auf jeden fall wert... die ausbildung ist die hölle für mich, der beruf ist schlicht und einfach nicht der richtige für mich... ich leide unter depressionen und könnte jeden tag heulen, weil ich kein bock auf meine arbeit habe... (weshalb ich auch öfter mal blau gemacht hab, bzw. ein mal sogar einfach so nicht zur arbeit gekommen bin, aber das sind andere geschichten...)
Verfasst: 17.07.2007 13:18
von Henry01
Wobei dich dein "Trick" aber eben nicht vor Sanktionen schützt.
Inwieweit du auf deine Mutter verwiesen werden kannst wird das Amt sicherlich prüfen. Dem Ergebnis kann man hier schlecht vorweggreifen.
Solltest du aber ALG 2 beziehen, dann stell dich auf 3 Monate nur mit Sachleistungen ein.
Henry
Es ist alles deine Geschichte....
Verfasst: 17.07.2007 13:21
von moselkerl
Da irrst du aber gewaltig. Alles was du hier so schreibst, ist doch deine Geschichte und wer nicht lernen will, nicht arbeiten will und sein eigenes Leben nicht meistern will, kommt sicherlich nicht weit. Sich Winkelzüge zu ersinnen, wie man dem Steuerzahler auf der Tasche liegen kann, ist nicht der gute Weg in die Zukunft.

Verfasst: 17.07.2007 13:21
von babbo
"Solltest du aber ALG 2 beziehen, dann stell dich auf 3 Monate nur mit Sachleistungen ein."
in wie fern?

könntest du mir erklären was genau das bedeutet? wieso 3 monate, etc. ? was muss ich unter sachleistungen verstehen?
(sorry, hab da keinen plan... hatte mit dieser materie bisher noch nichts am hut =/)
mfg
Verfasst: 17.07.2007 13:28
von Henry01
Wieso hast du keinen Plan?
Du hast doch selbst geschrieben, dass du das mit den Abmahnungen und Kündigung durch die Firma extra so deichselst, damit du keine Sanktion beim ALG 2 bekommst.
Also scheinst du dich doch wohl damit beschäftigt zu haben, dass, wenn du die Ausbildung kündigst, eine Sanktion folgt.
Nun, genauso ist es, wenn dich der Betrieb aufgrund deines Verhaltens kündigt: Es tritt auch eine Sanktion ein oder dachtest du, man darf sich auf Arbeit oder Ausbildung benehmen wie Schwein im Uhrwerk, so dass der Arbeitgeber kündigt und man bekommt dafür keine "Strafe"?!
Aufgrund der Kündigung wird eine Sanktion über 100% gem. § 31, Abs. 5 i. V. m. Abs. 4 Nr. 3b SGB II für 3 Monate eintreten. D. h. du bekommst nur Leistungen für die Miete und ggf. Lebensmittelgutscheine.
Henry
Verfasst: 17.07.2007 13:32
von babbo
trifft das auch zu, wenn der grund für die "kündigung" ist, dass der betrieb mich für nicht geeignet hält. also, dass die mich aufgrund meines mangelnden fachverständnisses kündigen... (so in der art jeden falls...)
auf jeden fall wird mir nicht "gekündigt", weil ich mich "scheiße" benommen habe oder sowas... sprich: wir versuchen die kündigung so aussehen zu lassen, dass mich nicht direkt durch verhalten oder aktionen die schuld trifft, aber dass ich dennoch gekünidgt werde und nicht selbst kündige...
Verfasst: 17.07.2007 14:37
von Henry01
Der Betrieb kann dich nicht einfach so wegen "fachlich nicht geeignet" kündigen! Dass ist seine Pflicht, die die fachliche Eignung beizubringen, deshalb arbeitest du nicht dort und würdest dem normalen Kündigungsschutz unterliegen, sondern deshalb bist du Azubi, dem man das Fachwissen beizubringen hat! Deshalb hat der Arbeitgeber auch nur in der Probezeit die Chance wegen fehlender Chemie oder wegen wahrscheinlicher fachlicher Unvollkommenheit zu kündigen, nicht aber nach der Probezeit! Da bist du ein paar Monate zu spät, Jung! Dessenungeachtet, dass die Kündigung eben gar nicht korrekt und damit unwirksam ist.
Nochmal: Entweder du kündigst selbst (= Sanktion) oder du baust soviel Mist, dass du gekündigt wirst (= Sanktion). Ohne Sanktion kommst du da nicht raus.
So schlimm kann dein Betrieb übrigens nicht sein, wenn sie auf deine verqueren Vorstellungen eingeht und dich ohne Grund abmahnt und kündigt. Oder sind sie froh, dich loszuwerden? Dann frag sie doch, ob sie dir den Lebensunterhalt noch 3 weitere Monate zahlen...
Henry
Verfasst: 17.07.2007 14:55
von babbo
ich denke ich hab mich falsch ausgedrückt: sie lassen die kündigung so aussehen, dass es nicht durch mein verschulden ist... keine ahnung wie ichs jetzt noch anders ausdrücken soll...
und ja, ich denke, die sind froh, wenn sie mich los sind, da ich nicht das leiste, was sie von mir erwarten... ich bin denen zu langsam, ich bin denen nicht konzentriert genug, etc. bla bla...
noch was, nenn mich bitte nicht "Jung"

nur weil ich 18 bin und du x jahre älter hast du nicht das recht mich wie deinen sohn zu behandeln, kk?

danke
verquere vorstellungen hab ich mal gar nicht... höchsten vorstellungen mit fehlenden hintergrundwissen... ich hab ja gesagt, dass ich nicht so wirklich nen plan von soetwas habe, da ich noch nie in so einer situation war.
und warum sollte die kündigung nicht wirksam sein? sie mahnen mich jetzt ab und dann kommt die kündigung... und ich denke die gründe, die mein chef angeben wird werden auch hand und fuß haben, damit die kündigung eben gesetzeskonform und wirksam wird

Verfasst: 17.07.2007 15:03
von Henry01
Zum Donnerwetter, jetzt reicht es mir aber! Eine Kündigung eines Azubis NACH der Probezeit ist nur möglich, wenn er sich was hat zuschulden kommen lassen!! Wie oft soll ich dir das denn noch erklären?!
Du kannst es deichseln wie du willst: Eine "friedliche Kündigung" ist von Seiten deines Betriebes NICHT möglich!!!
Wenn du nicht genug leistest: Das hätten sie ja wohl während der Probezeit erkennen können und entsprechend handeln können! Jetzt ist es zu spät!
Kündigungsgründe, die gesetzeskonform sind, dass man dich als Azubi nach Ende der Probezeit kündigen kann sind z. B. Störung des Betriebsfreidens, tätlicher Angriff auf Kollegen, Verleumdung des Chefs usw... Aber doch nicht: "Schafft seine Arbeit nicht.". Das ist ja gerade Aufgabe des Betriebes, dir das beizubringen. Und deshalb haben Azubis einen besonderen Kündigungsschutz!
Und Jung: ich nenn dich Jung, weil ich dir das jetzt zum x-ten mal erläutere und mir so langsam der Geduldsfaden reißt.
Henry
Verfasst: 17.07.2007 15:10
von babbo
ja, wie du meinst... ich werd demnächst noch mal posten wie das mit der kündigung gelaufen ist, okay? dann werd ich (insbesondere dir) mal zeigen, dass es wohl doch möglich sein wird... ~.~
wenn dir der geduldsfaden reißt wegen eines typen im internet, den du noch nie gesehen/getroffen hast und somit kein stück kennst... dann tust du mir einfach nur leid, jungchen

*auch mal will*
wenns dich so aufregt, dann les doch einfach nicht mehr weiter?! wo ist da dein problem?
so long...
Verfasst: 17.07.2007 15:16
von Henry01
Klar geht die Kündigung durch. Du klagst ja nicht dagegen. Trotzdem hoffe ich, dass der zuständige SB im Amt so schlau ist und weiß, dass eine solche Kündigung nicht rechtens ist.
Ansonsten hättest du dich aus dem Ausbildungsverhältnis heraus neu bewerben können, damit du nahtlos in ein neues übergehst, denn: DU als Azubi darfst nämlich kündigen! Oder du hättest das Gespräch mit IHK oder HWK gesucht, wenn die Zustände in deinem Betrieb so schlecht sind.
Aber so wie hier: "Wir deichseln das so, dass ich keine Sanktion bekomme.", das ist schlichtweg einfach etwas, was mir die Galle hochtreibt. Sicherlich kann man von einem 17jährigen nicht immer erwarten, dass er wirklich 100%ig weiß, was er mal werden will und im Eifer des Gefechts auch mal einen Ausbildungsvertrag unterschreibt und dann merkt: "Das war nix.". Aber da gibt es eben andere Mittel und Wege. Der erste wäre eben, dass man in der Probezeit kündigt, der zweite, dass man während der ersten Ausbildung die zweite sucht und die dritte, dass man mit IHK, HKW o. ä. eine Lösung sucht.
Henry
Verfasst: 17.07.2007 15:22
von babbo
da du anscheind sehr auf deine meinung versteift bist und ich keinen anderen ausweg mehr hatte (glaubste etwa, dass ich nicht versucht hätte schon ne andere ausbildung zu finden?!)... und ich irgendwie um die sanktionen rum muss, weil ich sonst auf der straße sitze (schon mal darüber nachgedacht?!)... da ich auch niemanden habe, der mir geld zukommen lassen könnte... usw. .. ich habe meine gründe weshalb ich diesen weg einschlagen musste.
naja, ich denke wir sollten die diskussion an dieser stelle einfach beenden. es führt zu nichts, vielleicht bin ich einfach zu skrupellos und korrupt für diese welt...
Verfasst: 17.07.2007 15:29
von Henry01
Du sitzt bei einer Sanktion nicht auf der Straße, die Miete wird ja gezahlt. Nur es gibt kein Geld für dich - nur Lebensmittelgutscheine.
Im übrigen bin ich auf meine Meinung versteift, weil der Kündigungsschutz für Azubis eben so aussieht und nicht anders.
Henry