Eine Wichtige frage
Ich weiß halt nicht wie ich anfangen soll gibt so viele ,Themen die offen sind aber leider keine
die auf mich zu treffen.
Seit 3 Jahren Wohne ich nicht mehr bei meinen Eltern, Habe eine Freundin jetzt 18 Jahre sie macht ein FSJ Praktikum im Krankenhaus das jetzt im Juli Enden tut. Eine Ausbildung findet sie Wohl dieses Jahr nicht ist aber vorgemerkt für 2008.
Momentan Wohnte sie oben drüber bei der Tante *Da als Kind bei leiblichen Eltern nur Probleme waren*
Sie möchte gerne ausziehen wie gesagt jetzt wohnt sie bei mir unten habe sie direkt bei der arge
gemeldet was ich zu vor nicht wusste das es dieses Gesetz Unter 25 Jahre gibt.
Ich bekomme 100% Regelleistung da ich vor diesem Beschluss draußen war wie es scheint.
Sie hat Bafög beantragt da der Vater nicht Zahlen will oder nicht kann.
Das Arbeitsamt hat mir für sie ein Hartz4 mit gegeben was ich nicht verstehe wenn sie Bafög
beantragt hat.
Kann sie Überhaupt bei mir bleiben und würde sie Unterstützung bekommen
die Tante will sie nicht mehr halten wollen da sie auch langsam ihre ruhe haben möchte.
Sie Wohnt jetzt schon bei mir und brauche Infos was ich machen kann.
Hartz4 Wohnung U25 Jahre *NEU* Wichtig
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Hallo,
also ein Bekannter meiner Tochter ist auch mit seiner Freundin zusammengezogen. Anscheinend geht das, wenn man eine Lebensgemeinschaft gründen will. Wieso Bafög, wenn das Praktikum Ende Juli ausläuft?. wenn also Bafög, dann bekommt sie Hartz4 aufstockend,
weil Bafög eigentlich nicht so hoch ist. Wenn ihr Vater nicht zahlen will oder kann, geht das Bafög-Amt mit der Unterhaltsleistung der Eltern in Vorlage (muß gesondert beantragt werden). Will er nicht zahlen, holt sich das Amt das Geld zurück. Kann er nicht zahlen, muß er das belegen und ist aus dem Schneider.
Ich hoffe, ich konnte Euch helfen.
Liebe Grüße
ellichen
also ein Bekannter meiner Tochter ist auch mit seiner Freundin zusammengezogen. Anscheinend geht das, wenn man eine Lebensgemeinschaft gründen will. Wieso Bafög, wenn das Praktikum Ende Juli ausläuft?. wenn also Bafög, dann bekommt sie Hartz4 aufstockend,
weil Bafög eigentlich nicht so hoch ist. Wenn ihr Vater nicht zahlen will oder kann, geht das Bafög-Amt mit der Unterhaltsleistung der Eltern in Vorlage (muß gesondert beantragt werden). Will er nicht zahlen, holt sich das Amt das Geld zurück. Kann er nicht zahlen, muß er das belegen und ist aus dem Schneider.
Ich hoffe, ich konnte Euch helfen.
Liebe Grüße
ellichen
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Re:
Ja sie konnten uns helfen sie macht jetzt ihre Schule weiter da sie kein Ausbildungsplatz finden kann mit dem Bafög war ich eh ein wenig am zweifeln ob sie da was bekommt lieber wäre es mir das ich und sie irgendwie alleine was auf die beine bringen können habe diese woche von 40 bewerbungen 28 absagen naja hoffe das eine noch kommt mit einer zusage zum gespräch
Aber danke für die antwort
Aber danke für die antwort
eine Frage so nebenbei!
40 Bewerbungen von dir sind ja recht viel. Was willst du denn arbeiten oder besser für was bewirbst du dich denn?
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.