Seite 1 von 1

Drehtage während Hartz 4 -> ??

Verfasst: 14.07.2007 22:48
von karfunkel
Hallo!
Ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen:
Ich bekomme ALG 2 und habe jetzt im August zwei Drehtage. Dabei verhält es sich so, dass man für die zwei jeweiligen Tage fest angestellt ist, also auf Lohnstuerkarte arbeitet.
Bei ALG1 verhält es sich so, dass man sich für den Drehtag ab- und dann wieder anmelden kann.
Das geht bei Hartz 4 nicht.
Ich möchte mich dann ab September vom ALG2 "abmelden", aber das geld für Agust benötige ich noch, da ich im Juli keine Arbeit hatte.
Sonst könnte ich mich ja bereits ab August abmelden, dann wäre es kein Problem.
Was also tun?
Die Gage vom Drehen werde ich im September bekommen, d.h. nach dem "Zuflussprinzip" hat das Amt dann keine Ansprüche mehr darauf, wenn ich dann abgemeldet bin. Oder doch?
Könnten sie theoretisch "mucken" weil es eine "unstete beschäftigung" ist?

Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Danke schon im Voraus!

funkel

Verfasst: 16.07.2007 10:26
von Jenny16061986
soweit ich weiß können die dir für august kein geld anrechnen das du erst im september bekommst

Verfasst: 16.07.2007 16:53
von pitter
Mit dem Zuflussprinzip hast du recht.
Du brauchst dich nicht abzumelden. Gib einfach dein Einkommen an. Was im einen Monat Zufluss ist, ist im nächsten Monat Vermögen.
Ich denke bei einem zweitägigen Drehtag wirst du kaum eine Gage bekommen wovon du Monate leben kannst.

Verfasst: 16.07.2007 17:04
von karfunkel
Danke für eure Antworten!
Sorry, das mit dem Zufluss und dem Vermögen versteh ich nicht ganz. Das Geld des Drehs wird mir doch zu so grossen Teilen angerechnet werden, dass fast nichts mehr über bleibt. Also die üblichen 100Euro Freibetrag und dann 10 bzw 20%.
Abmelden werd ich mich auf jeden Fall ab September, denn da hab ich wieder Drehtage ((O: Ausserdem bin ich ziemlich froh, da rauszukommen, auch wenns wirklich nicht besonders viel Gage ist.
Gruss!