Drehtage während Hartz 4 -> ??
Verfasst: 14.07.2007 22:48
Hallo!
Ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen:
Ich bekomme ALG 2 und habe jetzt im August zwei Drehtage. Dabei verhält es sich so, dass man für die zwei jeweiligen Tage fest angestellt ist, also auf Lohnstuerkarte arbeitet.
Bei ALG1 verhält es sich so, dass man sich für den Drehtag ab- und dann wieder anmelden kann.
Das geht bei Hartz 4 nicht.
Ich möchte mich dann ab September vom ALG2 "abmelden", aber das geld für Agust benötige ich noch, da ich im Juli keine Arbeit hatte.
Sonst könnte ich mich ja bereits ab August abmelden, dann wäre es kein Problem.
Was also tun?
Die Gage vom Drehen werde ich im September bekommen, d.h. nach dem "Zuflussprinzip" hat das Amt dann keine Ansprüche mehr darauf, wenn ich dann abgemeldet bin. Oder doch?
Könnten sie theoretisch "mucken" weil es eine "unstete beschäftigung" ist?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Danke schon im Voraus!
funkel
Ich hoffe, jemand von euch kann mir weiterhelfen:
Ich bekomme ALG 2 und habe jetzt im August zwei Drehtage. Dabei verhält es sich so, dass man für die zwei jeweiligen Tage fest angestellt ist, also auf Lohnstuerkarte arbeitet.
Bei ALG1 verhält es sich so, dass man sich für den Drehtag ab- und dann wieder anmelden kann.
Das geht bei Hartz 4 nicht.
Ich möchte mich dann ab September vom ALG2 "abmelden", aber das geld für Agust benötige ich noch, da ich im Juli keine Arbeit hatte.
Sonst könnte ich mich ja bereits ab August abmelden, dann wäre es kein Problem.
Was also tun?
Die Gage vom Drehen werde ich im September bekommen, d.h. nach dem "Zuflussprinzip" hat das Amt dann keine Ansprüche mehr darauf, wenn ich dann abgemeldet bin. Oder doch?
Könnten sie theoretisch "mucken" weil es eine "unstete beschäftigung" ist?
Über Antworten würde ich mich sehr freuen!
Danke schon im Voraus!
funkel