Umzug
Verfasst: 14.07.2007 15:52
Hallo - ich bitte im Vorfeld, gesetzt den Fall dass es zu diesem Thema bereits Postings gibt, schon mal um Nachsicht.
Meine Frage: gibt es eine gesetzliche Mindestgröße die eine Wohnung aufweisen muss? Wieviel qm stehen 2 Personen demnach mindestens zu?
Trotz der Hartz IV Bestimmungen muss es doch diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Richtlinie geben.
Uns werden momentan reihenweise Wohnungen durch das JobCenter angeboten die zwischen 42 und 45 qm liegen.
Ist das zulässig oder habe ich eine Chance diese Wohnungen abzulehen?
Bitte nur aussagekräftige Antworten und keine Spekulationen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Sentinel
Meine Frage: gibt es eine gesetzliche Mindestgröße die eine Wohnung aufweisen muss? Wieviel qm stehen 2 Personen demnach mindestens zu?
Trotz der Hartz IV Bestimmungen muss es doch diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Richtlinie geben.
Uns werden momentan reihenweise Wohnungen durch das JobCenter angeboten die zwischen 42 und 45 qm liegen.
Ist das zulässig oder habe ich eine Chance diese Wohnungen abzulehen?
Bitte nur aussagekräftige Antworten und keine Spekulationen.
Vielen Dank für eure Hilfe.
Gruß Sentinel