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Umzug

Verfasst: 14.07.2007 15:52
von Sentinel
Hallo - ich bitte im Vorfeld, gesetzt den Fall dass es zu diesem Thema bereits Postings gibt, schon mal um Nachsicht.
Meine Frage: gibt es eine gesetzliche Mindestgröße die eine Wohnung aufweisen muss? Wieviel qm stehen 2 Personen demnach mindestens zu?
Trotz der Hartz IV Bestimmungen muss es doch diesbezüglich eine gesetzlich festgelegte Richtlinie geben.
Uns werden momentan reihenweise Wohnungen durch das JobCenter angeboten die zwischen 42 und 45 qm liegen.
Ist das zulässig oder habe ich eine Chance diese Wohnungen abzulehen?
Bitte nur aussagekräftige Antworten und keine Spekulationen.
Vielen Dank für eure Hilfe.

Gruß Sentinel

Verfasst: 14.07.2007 15:57
von Ellichen
Hallo,

Melinde hat eine Aufstellung hier reingesetzt,

2 Personen 60 qm, dass ist auch hier in Wesel so.

Liebe Grüße

Ellichen

Verfasst: 14.07.2007 16:01
von Ellichen
Übrigens, mit dem Satz "Die Würde des Menschen ist unantastbar" hast du
vollkommen Recht. Aber die Argen haben davon größenteils noch nichts gehört. Schade!!!!!

Liebe Grüße
Ellichen, eine frustierte Mutter und Großmutter einer erniedrigten Hartz4-
empfängerin