Jahresendabrechnung!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Lord Joe
Beiträge: 1
Registriert: 14.07.2007 10:00

Jahresendabrechnung!

Beitrag von Lord Joe »

Hallo, alle zusammen!

Habe ein Problem und wollte euch mal fragen, was ich machen kann!
Wie jedes Jahr habe ich meine Nebenkostenabrechnung erhalten und diese auch beim Arbeitsamt eingereicht, zwecks Übernahme. Leider wurde dieses Jahr es abgelehnt! Jetzt der Hintergrund: Wir haben eine 2 Raum Wohnung wo die Miete am Anfang des Jahres erhöht wurde. Dieses haben wir dem Arbeitsamt sofort mitgeteilt. Leider stellte sich heraus das wir wohl jetzt mit 7 Euro über dem Beitrag liegen der von dem Arbeitsamt erstattet wird. Wir befürchteten schon den Rausschmiss. Aber es kam anders , die Kosten wurden weiter übernommen mit dem Hinweis das wohl der Mietspiegel für dieses Jahr noch abgewartet wird! Damit war die Sache erst mal vom Tisch!
Bis zur Nebenkostenabrechnung! Jetzt hieß es, das die Nebenkosten nicht übernommen werden, weil wir mehr bezahlt bekommen haben als uns zusteht! Darf das sein? Bitte geht mir einen Tipp! Weil ich muss ja den Widerspruch untermauern! Danke schon mal . :(
jean21
Beiträge: 53
Registriert: 04.07.2007 17:38
Wohnort: Neunkirchen

Beitrag von jean21 »

Hallo

ich ziehe jetzt auch um und meine wohnung kostet mehr wie erlaubt!
Und ich wurde direkt darauf hingewiesen das wenn eine nebenkostenabrechnung kommt wird von denen nichts mehr bezahlt!
Also hast du da leider keine chancen , die kosten müsst ihr selber tragen!
Wie hoch ist den die nachzahlung?

LG jeanette
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Lord Joe
In Deinem Widerspruch kannst Du z.B. argumentieren das bisher die Kosten in vollem Umfang übernommen wurde und keine Aufforderung zur Senkung erfolgte. (schriftlich)
Die Wohnung liegt daher noch im Rahmen dessen, was als angemessen gilt = die Kosten also übernommen werden müssen.
Du durftest ja davon ausgehen das alles noch ok ist, trotz der Mieterhöhung, wenn ARGE Dir nur mündlich was von abwarten bis der neue Mietspiegel steht gesagt hat.
Wäre es anders hättest Du Dich nach einer billigeren, weil angemessenen Wohnung umgeschaut und die dann angemietet.
Nur was schriftlich vorliegt ist verbindlich, mündliches gilt nicht.

Auch wenn die Wohnung von den Kosten her minimal über dieser Angemessenheitsgrenze liegt, Du also 7 € aus Deiner Tasche zahlen musst,
darf meiner Meinung nach ARGE nicht einfach die Übernahme der gesamten Nebenabrechnungsforderung ablehnen.
Denkbar wäre es, wenn analog Deines Eigenanteils der % Satz herausgerechnet und übernommen würde.
Sagen wir mal Deine Wohnung kostet alles in allem 320,00 €.
ARGE zahlt 313,00 €, den Rest von 7 € zahlst Du.
Diese 7 € wären etwa 2 % der Gesamtkosten die man Dir dann mit ebenfalls 2 % der Nebenkosten und der Nachzahlung aufbrummen könnte,
der Rest (98%) wäre zu übernehmen.
Wenn man die Kosten, die ein Umzug in eine preiswertere Wohnung verursacht betrachtet dann übersteigen die doch sicher den Betrag der Nebenkostenforderung, stehen also in keinem Verhältnis.

Auf den Gedanken bin ich gekommen als ich in einem Urteil las :
„….Abgesehen von der für rechtswidrig erachteten Pauschalierung der Heizkosten ist die vorgenommene Kürzung in Form der Begrenzung der Kostenübernahme auf eine angemessene Wohnfläche dagegen nicht zu beanstanden…..“
Quelle: http://www.sozialgerichtsbarkeit.de/sgb ... sensitive=
Da ging es zwar um was anderes, aber die Möglichkeit der Übernahme nicht nur bei übersteigenden qm auf die angemessene Grösse zu reduzieren sondern auch bei den Kosten denke ich wäre auch ein Argument.
Wünsche Dir Viel Erfolg bei Deinem Widerspruch und einer ggf. nachfolgenden Klage.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

7,- Euro? Das ist ja wohl ein Lacher von Denen!

Rechtsanwalt nehmen oder falls möglich Rechtschutz von Gewerkschaft oder Sozialverband einschalten. Unglaublich soetwas!

Alternativ auch: Bundesweites Adressverzeichniss von Beratungsstellen, Anwälten und Initiativen zum Arbeitslosen- und Sozialhilferecht

Die Nebenkosten sind m.E. voll zu übernehmen.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo Lord Joe
Mir fällt noch ein: Diese Nebenkostennachforderung nicht etwa vor abschliessender Klärung schon mal an den Vermieter selber zahlen.
Nicht das Du jetzt irgendwie Geld auftreibst mit vom Kumpel leihen oder so. Da sind schon manche mit reingefallen wenn es dann hiess kein Bedarf mehr weil schon gezahlt und Kostenübernahme war Pustekuchen.
Gruss
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