ALG1 und trotzdem kein Wohngeld - muss ALG2 beantragen?
Verfasst: 13.07.2007 17:26
Hallo
Ich bin in einer komplizierten Situation. Ich wohne zur Zeit noch bei meinem Ex, der alleine im Mietvertrag drin ist. Dieser hat die Beziehung beendet und will dass ich ausziehe. Bis jetzt hab ich noch keine Wohnung gefunden. Bin seit 04.07. arbeitslos und hab ALG1 Antrag gestellt, Bescheid hab ich schon. Bekomme nur 513,30 €. Da ich meinem Ex anteilig die Miete und Nebenkosten zahlen muss, reicht das Geld nicht aus zum Leben. Zuerst wusste ich nicht so recht wo ich was beantragen soll, da ich nicht wusste, ob ich wohngeldberechtigt bin.
Also bin ich erst mal zur Arge und wollte einen Antrag auf aufstockendes ALG2 oder Mietzuschuss. Das war 2 Tage nachdem ich mich arbeitslos gemeldet hab, also am 06.07., den Bescheid bekam ich so schnell weil ich ihn dringend fürs Wohnungsamt brauchte, um mich für eine Wohnung zu bewerben. Da sagte die als allererstes, ich hätte mich dort gleich am Tag meiner Arbeitslosigkeit melden müssen und man gab mir eine Frist von einer Woche, den Antrag abzugeben. Die haben mich richtig fertig gemacht da. Und als ich denen auch noch erzählte, dass ich eine Wohnung suche, gings erst recht los. Ich dürfte das nicht so einfach machen, müsste um Erlaubnis bei denen fragen. Ich bin heulend da raus gerannt. Ich hab alles dran gesetzt dass ich schnellstens eine Wohnung bekommen kann und die wollen mir das auch noch verbieten. Bin ja quasi obdachlos, weil ich immer damit rechnen muss, dass er mich raus wirft. Und ich hab auch noch nie davon gehört, dass man sich 2x arbeitslos melden muss, bei 2 verschiedenen Ämtern. Die sagen einfach, das interessiert uns hier nicht, wenn sie was haben wollen, hätten sie hier her kommen müssen. Ohne Bescheid von ALG1 hätt ich das doch eh nicht machen können. Wusste übrigens auch nicht, dass es so wenig ist.
Zuhause hab ich dann im Internet geguckt und gesehn, dass ich mit ALG1 wohngeld berechtigt bin. Da fiel mir schon ein Stein vom Herzen, da ich nicht unbedingt ALG2 bekommen möchte, da fühlt man sich so unmündig. Ich hab mir dann einen Antrag runter geladen, ausgefüllt, sämtliche Nachweise beigefügt und bin zum Wohnungsamt. Die haben mich dann gleich abgewiesen weil der Mietvertrag nicht auf mich läuft. Hab dann wieder im Internet recherchiert und was von sonstige Nutzungsberechtigte gelesen, die einen Anspruch haben, Wohngeld zu beantragen. Hab mir nach langem suchen ein Formular runter geladen. Dabei handelt es sich um eine Erklärung dass ich die Wohnung entgeltlich nutzen darf, zusätzlich noch eine Erklärung die ich selbst geschrieben habe und von meinem Ex unterschrieben wurde. Wieder zum Wohnungsamt, wieder abgewiesen, würde nicht ausreichen, geht nur mit Untermietvertrag und Zustimmung vom Vermieter. Aber das krieg ich doch nicht, da ich ausziehn muss.
Bin bei einer Beratungsstelle und der nette Herr dort kennt jemand vom Wohnungsamt, der zwar nix mit Wohngeld zu tun hat, aber eine hohe Position hat. Er wird ihn gleich am Montag morgen mal anrufen und sehn was er für mich tun kann, diesem auch meine Lage schildern und ihm mitteilen, dass Obdachlosigkeit droht wenn ich keine Möglichkeit habe mich an der Miete zu beteiligen. Außerdem hat er bei der Arge angerufen und meinen Abgabe-Termin verschoben, damit ich Zeit hab, das erst mal mit dem Wohnungsamt zu klären.
Jetzt meine Frage:
Falls das nicht klappt und ich doch ALG2 beantragen muss, muss ich dann wirklich deren Zustimmung haben um eine Wohnung zu mieten? Denn wenn ich einen Mietvertrag habe, bin ich doch wohngeldberechtigt und somit nicht von ALG2 abhängig. Geht das überhaupt dass man zuerst ALG2 bekommt, dann aber zum Wohngeld wechseln kann? Will es so gut wie möglich vermeiden, ALG2 zu bekommen. Bin zum ersten mal seit es Harz4 gibt unter ALG1 und ich merke sofort wieviel anders man da behandelt wird. alle freundlich, beraten, haben für alles Verständnis. Ich hab ein paar harte Monate hinter mir, war krank und hab einen schwerbehinderten-Ausweis. Kann nicht verstehn wie die Arge es sich überhaupt erlauben kann, einen als Mensch zweiter Klasse zu behandeln, nur weil man ein bisschen Mietzuschuss beantragen möchte.
Eine weiter Frage wäre, ob es denn rechtens ist, dass die Arge mir einfach 2 Tage abzieht, obwohl ich bereits vorher schon arbeitslos gemeldet war?
Ich bin in einer komplizierten Situation. Ich wohne zur Zeit noch bei meinem Ex, der alleine im Mietvertrag drin ist. Dieser hat die Beziehung beendet und will dass ich ausziehe. Bis jetzt hab ich noch keine Wohnung gefunden. Bin seit 04.07. arbeitslos und hab ALG1 Antrag gestellt, Bescheid hab ich schon. Bekomme nur 513,30 €. Da ich meinem Ex anteilig die Miete und Nebenkosten zahlen muss, reicht das Geld nicht aus zum Leben. Zuerst wusste ich nicht so recht wo ich was beantragen soll, da ich nicht wusste, ob ich wohngeldberechtigt bin.
Also bin ich erst mal zur Arge und wollte einen Antrag auf aufstockendes ALG2 oder Mietzuschuss. Das war 2 Tage nachdem ich mich arbeitslos gemeldet hab, also am 06.07., den Bescheid bekam ich so schnell weil ich ihn dringend fürs Wohnungsamt brauchte, um mich für eine Wohnung zu bewerben. Da sagte die als allererstes, ich hätte mich dort gleich am Tag meiner Arbeitslosigkeit melden müssen und man gab mir eine Frist von einer Woche, den Antrag abzugeben. Die haben mich richtig fertig gemacht da. Und als ich denen auch noch erzählte, dass ich eine Wohnung suche, gings erst recht los. Ich dürfte das nicht so einfach machen, müsste um Erlaubnis bei denen fragen. Ich bin heulend da raus gerannt. Ich hab alles dran gesetzt dass ich schnellstens eine Wohnung bekommen kann und die wollen mir das auch noch verbieten. Bin ja quasi obdachlos, weil ich immer damit rechnen muss, dass er mich raus wirft. Und ich hab auch noch nie davon gehört, dass man sich 2x arbeitslos melden muss, bei 2 verschiedenen Ämtern. Die sagen einfach, das interessiert uns hier nicht, wenn sie was haben wollen, hätten sie hier her kommen müssen. Ohne Bescheid von ALG1 hätt ich das doch eh nicht machen können. Wusste übrigens auch nicht, dass es so wenig ist.
Zuhause hab ich dann im Internet geguckt und gesehn, dass ich mit ALG1 wohngeld berechtigt bin. Da fiel mir schon ein Stein vom Herzen, da ich nicht unbedingt ALG2 bekommen möchte, da fühlt man sich so unmündig. Ich hab mir dann einen Antrag runter geladen, ausgefüllt, sämtliche Nachweise beigefügt und bin zum Wohnungsamt. Die haben mich dann gleich abgewiesen weil der Mietvertrag nicht auf mich läuft. Hab dann wieder im Internet recherchiert und was von sonstige Nutzungsberechtigte gelesen, die einen Anspruch haben, Wohngeld zu beantragen. Hab mir nach langem suchen ein Formular runter geladen. Dabei handelt es sich um eine Erklärung dass ich die Wohnung entgeltlich nutzen darf, zusätzlich noch eine Erklärung die ich selbst geschrieben habe und von meinem Ex unterschrieben wurde. Wieder zum Wohnungsamt, wieder abgewiesen, würde nicht ausreichen, geht nur mit Untermietvertrag und Zustimmung vom Vermieter. Aber das krieg ich doch nicht, da ich ausziehn muss.
Bin bei einer Beratungsstelle und der nette Herr dort kennt jemand vom Wohnungsamt, der zwar nix mit Wohngeld zu tun hat, aber eine hohe Position hat. Er wird ihn gleich am Montag morgen mal anrufen und sehn was er für mich tun kann, diesem auch meine Lage schildern und ihm mitteilen, dass Obdachlosigkeit droht wenn ich keine Möglichkeit habe mich an der Miete zu beteiligen. Außerdem hat er bei der Arge angerufen und meinen Abgabe-Termin verschoben, damit ich Zeit hab, das erst mal mit dem Wohnungsamt zu klären.
Jetzt meine Frage:
Falls das nicht klappt und ich doch ALG2 beantragen muss, muss ich dann wirklich deren Zustimmung haben um eine Wohnung zu mieten? Denn wenn ich einen Mietvertrag habe, bin ich doch wohngeldberechtigt und somit nicht von ALG2 abhängig. Geht das überhaupt dass man zuerst ALG2 bekommt, dann aber zum Wohngeld wechseln kann? Will es so gut wie möglich vermeiden, ALG2 zu bekommen. Bin zum ersten mal seit es Harz4 gibt unter ALG1 und ich merke sofort wieviel anders man da behandelt wird. alle freundlich, beraten, haben für alles Verständnis. Ich hab ein paar harte Monate hinter mir, war krank und hab einen schwerbehinderten-Ausweis. Kann nicht verstehn wie die Arge es sich überhaupt erlauben kann, einen als Mensch zweiter Klasse zu behandeln, nur weil man ein bisschen Mietzuschuss beantragen möchte.
Eine weiter Frage wäre, ob es denn rechtens ist, dass die Arge mir einfach 2 Tage abzieht, obwohl ich bereits vorher schon arbeitslos gemeldet war?