gibt es ein Formular zm Antrag auf Umzugskostenbeihilfe wegen Umzug zur Arbeitsaufnahme ?
Meine Tochter ist bei uns ausgezogen 450 km und hat nun innerhalb 10 Tagen eine Arbeitsstelle gefonden.
Kann sie den Umzug o.ä. bei der alten oder neuen ARGE beantragen?
Michael
Umzugskostenbeihilfe
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
- Mholzmichel
- Beiträge: 102
- Registriert: 23.05.2007 09:36
- Wohnort: Sachsen
- Kontaktdaten:
Re: Umzugskostenbeihilfe
So lese ich das aber auch ...Mholzmichel hat geschrieben:gibt es ein Formular zm Antrag auf Umzugskostenbeihilfe wegen Umzug zur Arbeitsaufnahme ?
Meine Tochter ist bei uns ausgezogen 450 km und hat nun innerhalb 10 Tagen eine Arbeitsstelle gefonden.
Kann sie den Umzug o.ä. bei der alten oder neuen ARGE beantragen?
Michael
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
- Mholzmichel
- Beiträge: 102
- Registriert: 23.05.2007 09:36
- Wohnort: Sachsen
- Kontaktdaten:
Na klar ist sie ausgezogen, denn Ihr "Arbeitsberater" hat ihr ja gesagt, dass
sie mit ihrer Qualifikation hier in der Gegend nicht mit einer Vermittlung rechnen bräuchte. Ist doch cool oder?
Nun hat sie aber ihren Ehrgeiz und zieht das durch und hat sich mit Ihrem Freund eine Wohnung gesucht und gefunden.
nun ist bloss die Frage kann sie im Nachhinein noch was beantragen.
Denn die Aussage von der Arge war ja wohl eindeutig
sie mit ihrer Qualifikation hier in der Gegend nicht mit einer Vermittlung rechnen bräuchte. Ist doch cool oder?
Nun hat sie aber ihren Ehrgeiz und zieht das durch und hat sich mit Ihrem Freund eine Wohnung gesucht und gefunden.
nun ist bloss die Frage kann sie im Nachhinein noch was beantragen.
Denn die Aussage von der Arge war ja wohl eindeutig
Hallo,
hier bei uns in Wesel ist das so, dass man die Anträge stellen muss, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist. Das ist meinem Schwager so ergangen,
obwohl er vorher mündlich eine Zusage erhalten hatte. Als es dann soweit war, hiess es, dass er vor Unterzeichnung des Mietvertages einen schriftlichen Antrag hätte stellen müssen. Pech gehabt. Manche Argen geben aber eventuell ein Darlehn, dass aber zurückgezahlt werden muss.
Viel Glück.
Liebe Grüße
Ellichen
hier bei uns in Wesel ist das so, dass man die Anträge stellen muss, bevor der Mietvertrag unterschrieben ist. Das ist meinem Schwager so ergangen,
obwohl er vorher mündlich eine Zusage erhalten hatte. Als es dann soweit war, hiess es, dass er vor Unterzeichnung des Mietvertages einen schriftlichen Antrag hätte stellen müssen. Pech gehabt. Manche Argen geben aber eventuell ein Darlehn, dass aber zurückgezahlt werden muss.
Viel Glück.
Liebe Grüße
Ellichen