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der neue freund!

Verfasst: 11.07.2007 13:29
von embindant
noch mehr fragen... also ich bin alleinerziehend,lebe mit meinem kind alleine in einem haushalt, also sind wir zwei eine bedarfsgemeinschaft!ich habe seit kurzem einen freund und habe mich schon früher immer gefragt ob ich das bei der arge "melden " muss??wir wohnen nicht zusammen, er übernachtet ca. einmal die woche bei uns er ist student! ändert sich an meinem "arge-dasein" nun irgentwas durch den freund??

vielleicht eine dumme frage, aber ich hab sorge irgendwas "verbotenes" zu tun! :shock: ..... aber ich darf doch sicher einen freund haben! :?: :?:

nicht lachen!!! :lol:

gruß

embindant

p.s. in meinem schrank liegt ein paar socken von ihm :roll:

Verfasst: 11.07.2007 13:43
von buxi
Keine Sorge, laß die Socken ruhig liegen und leg auch ruhig noch ein paar weitere Sachen mit dazu!!!! Dir kann niemand verbieten einen Freund zu haben, der ab und zu bei Dir übernachtet. Du darfst bis zu 6 Wochen ununterbrochen übernachtungsbesuch haben. Der darf natürlich auch ein paar Kleidungsstücke bei Dir deponieren. Er darf nicht bei Dir wohnmäßig gemeldet sein, er darf nicht länger als 6 Wochen ohne Unterbrechung bei Dir übernachten, er darf nicht seine Möbel und Aktenordner bei Dir einräumen aber er darf eine Zahnbürste und Toilettenartikel in Deinem Bad auf Dauer stehen lassen. Kritisch können sie nur werden, wenn seine Wohnung unbewohnt aussieht ( Falls mal eine Überprüfung stattfinden sollte) und dafür alle Aktenordner, Möbel, Kleider von Ihm bei Dir untergebracht wurden. Gruß buxi

Verfasst: 11.07.2007 13:49
von embindant
he he seine wohnung sieht sehr bewohnt aus!!!

da bin ich aber erleichtert, hatte mir echt sorgen gemacht!!!


gruß embindant