Hallo,
Danke, dass ihr hier vorbei schaut. Vielleicht weiß ja jemand einen Rat.
Das Problem betrifft mich nicht direkt, sondern meine Freundin.
Sie lebt von ihrem Mann getrennt. Dieser bewohnt das gemeinsame Einfamilienhaus und sie hat eine Wohnung (zahlt nur Nebenkosten) im Haus ihres Onkels. Bisher war das auch nie ein Problem bei der Arge, nur jetzt wurde ihr Harz 4 voll gestrichen, mit der Begründung, sie müsse das Haus verkaufen. Nur ihr gehört ja nur die Hälfte und wer kauft schon ein halbes Haus?
Ihr Nochehemann hat nicht die finanziellen Mittel um sie auszuzahlen und für eine monatliche vernünftige Rate reicht es auch nicht.
Man könnte das gesamte Haus verkaufen, wenn er mitspielen würde. Selbst wenn, ist es aber kaum möglich, das Haus zu veräußern. Es steht in einem Dorf, wo sich Fuchs und Hase gute Nacht sagen, am Rande von Meckpomm. Arbeitslosenquote um die 30% und der Rest in Rente. Man könnte es nur weit unter Wert verkaufen. Außerdem übertrifft der von der ARGE veranschlagte Wert den tatsächlichen um das doppelte.
Meine Frage: kann die Arge überhaupt den Verkauf des Hauses verlangen und wie berechnet sie überhaupt den Wert des Hauses? Wie kann sich meine Freundin gegenüber der Arge wehren?
Das Problem ist, die Arge hat nicht mal angekündigt, dass sie Harz4 streichen und meine Freundin hat es erst gemerkt, als die Zahlung ausblieb. Nun ist das Konto leer und die Kosten drängen!
Wäre schön, wenn jemand einen Rat wüsste!
Danke im Voraus
Troll 71
HILFE DRINGEND! ARGE zwingt zum Hausverkauf & streicht H
Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde
solange das haus nicht verkauft ist darf die arge nicht geld streichen
wie groß ist ihr anteil am haus und am grundstück danach richtet sich das ob das verkauft werden muß oder nicht es gibt geschütze größe.
einspruch gegen die streichung sie hätten eine mitteilung schicken müssen damit sie sich wehren kann. dringends rechtsberatung holen so geht es nicht.
mfg
wie groß ist ihr anteil am haus und am grundstück danach richtet sich das ob das verkauft werden muß oder nicht es gibt geschütze größe.
einspruch gegen die streichung sie hätten eine mitteilung schicken müssen damit sie sich wehren kann. dringends rechtsberatung holen so geht es nicht.
mfg
Das Haus ist doch gar nicht geschützt. Sie wohnt doch gar nicht drin, sondern beim Onkel! Nur ein selbst bewohntes Haus ist geschützt (wenn es nicht unangemessen ist)!
Neben Verkauf kommt im übrigen noch Beleihung, Vermietung usw.. in Betracht. Die Hilfe darf auch nicht einfach so eingestellt werden, sondern müsste als Darlehen erfolgen, allerdings muss sie nachweisen, dass sie sich bemüht, das Vermögen in irgendeiner Form zu verwerten. Dies täte sie z. B. indem sie ihren Scheidungsanwalt auch mit diesem Problem beauftragt. Denn bzgl. des gemeinsamen Vermögens mit dem Nochehemann muss im Rahmen der Scheidung eh etwas geschehen.
Wäre denn ein Getrenntleben innerhalb des Hauses nicht möglich? Dann wäre das Haus geschützt...
Henry
Neben Verkauf kommt im übrigen noch Beleihung, Vermietung usw.. in Betracht. Die Hilfe darf auch nicht einfach so eingestellt werden, sondern müsste als Darlehen erfolgen, allerdings muss sie nachweisen, dass sie sich bemüht, das Vermögen in irgendeiner Form zu verwerten. Dies täte sie z. B. indem sie ihren Scheidungsanwalt auch mit diesem Problem beauftragt. Denn bzgl. des gemeinsamen Vermögens mit dem Nochehemann muss im Rahmen der Scheidung eh etwas geschehen.
Wäre denn ein Getrenntleben innerhalb des Hauses nicht möglich? Dann wäre das Haus geschützt...
Henry