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U 25, will ausziehen wegen schwerwiegenden sozialen Gründen?

Verfasst: 07.07.2007 16:21
von elli
Hi,
also ich bin 21 und möchte mit meinen freund zusammen ziehen. ich bin auf der suche nach einen ausbildungsplatz und bekomme kein alg 2, da ich ja bisher bei meinen eltern gewohnt habe. doch nun hat sich unsere familiensituation geändert, weil meine eltern sich getrennt haben (scheidung ist noch nicht eingereicht).
zu meinem vater möchte und kann ich nicht ziehen, weil er momentan bei seiner neuen freundin, deren noch-ehemann und sohn wohnt.
zur zeit wohne ich also mit meiner mutter alleine in der noch von meinen eltern gemeinsamen wohnung. ich will aber nicht länger allein mit meiner mutter zusammen wohnen, weil wir uns überhaupt nicht verstehen. reicht denn diese begründung aus um ausziehen zu dürfen? wie kann ich das nachweisen?
ich halt es nicht mehr lang zu hause aus. meine mutter macht mir mein leben zur hölle. ich bin schon kurz davor meine sachen zu packen und einfach abzuhauen? liegen denn in meinem fall schwerwiegende soziale gründe vor?[/b]

Verfasst: 07.07.2007 16:41
von Ellichen
Hallo,

meines Erachtens hast du nur Chancen, wenn du das Jugendamt einschaltest und die das befürworten. Bei einem Freund unserer Tochter hat das auch geklappt. Die Gründe lagen ähnlich.

Liebe Grüße
Ellichen

Verfasst: 07.07.2007 18:43
von Tracid
Mal noch ne Frage dazwischen...ist zwar jetzt sehr extrem, aber interessiert mich mal weil ich früher jemand kannte den es betroffen hat.

Wenn U25 mit seinen Vater oder Mutter alleine lebt, und der Vater oder die Mutter aller 2 Tage nen anderen Kerl oder Frau mit heim bringt um nur rumzuvögeln und das Kind dies praktisch immer ertragen muß weil die Wohnung nun mal so klein ist.....wäre das nicht auch ein Grund das U25 ausziehen darf?

Denn ich sehe es so... 1. man kann den Elternteil nicht verbieten dies zu unterlassen, wenn das Kind schon volljährig ist 2 tens. von den Mitbewohner, in diesem Fall das Kind, nicht verlangt werden kann, diesen Lebensaltag zu ertragen.

Für mich wäre das doch auch ein seeehr guter Grund eine Genehmigung zu bekommen das man ausziehen darf wenn man unter 25 ist.


Wie gesagt war jetzt nur mal so am Rande und wenn auch extrem, aber interessant wäre es mal. gibt einige asso... Familien wo das vor kommt

Verfasst: 08.07.2007 18:57
von elli
Weiß denn vielleicht jemand wie lange es dauert bis so ein Antrag durch ist???

sehr sehr lange

Verfasst: 09.07.2007 05:56
von vierzehnnothelfer
sehr sehr lange, es muß vom Jugendamt etc.
befürwortet werden.
"Weil wir uns überhaupt nicht verstehen"
reicht normalerweise überhaupt nicht.

Verfasst: 09.07.2007 09:18
von Melinde
Hallo elli
Schau mal in den Empfehlugen des Deutschen Verein für öffentliche und private Fürsorge e.V. ob Dir da was weiterhelfen kann als Argumentationshilfe.
Eine zerbrochenen Familie, in der der verbleibende Elternteil die Trennung noch verarbeiten muss ist mit Sicherheit nicht das geeignete Umfeld um einem jungen Menschen die nötige Begleitung und Unterstützung zu bieten die er auf der Suche nach einer Ausbildungsstelle braucht.
Viel Erfolg
Gruss