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ALG 2 für unter 25-Jährige

Verfasst: 07.07.2007 11:52
von Chefkoch85
Hallo,
ich bin zwar nicht betroffen, aber stimmt es wirklich dass 18-25-jährige ALG 2 Empfänger nur 80% des Regelsatzes bekommen?
Wenn ja, mit was wird dies begründet?

Verfasst: 07.07.2007 15:18
von Gast

Verfasst: 08.07.2007 01:05
von Chefkoch85
Danke für den Link, aber da steht doch nur was für unter 18-jährige?

Verfasst: 08.07.2007 02:16
von Gast
§ 20 Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts

(1) Die Regelleistung zur Sicherung des Lebensunterhalts umfasst insbesondere Ernährung, Kleidung, Körperpflege, Hausrat, Haushaltsenergie ohne die auf die Heizung entfallenden Anteile, Bedarfe des täglichen Lebens sowie in vertretbarem Umfang auch Beziehungen zur Umwelt und eine Teilnahme am kulturellen Leben.

(2) 1Die monatliche Regelleistung beträgt für Personen, die allein stehend oder allein erziehend sind oder deren Partner minderjährig ist, 345 Euro. 2Die Regelleistung für sonstige erwerbsfähige Angehörige der Bedarfsgemeinschaft beträgt 80 vom Hundert der Regelleistung nach Satz 1.

(2a) Abweichend von Absatz 2 Satz 1 erhalten Personen, die das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben und ohne Zusicherung des zuständigen kommunalen Trägers nach § 22 Abs. 2a umziehen, bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres 80 vom Hundert der Regelleistung.

(3) Haben zwei Partner der Bedarfsgemeinschaft das 18. Lebensjahr vollendet, beträgt die Regelleistung jeweils 90 vom Hundert der Regelleistung nach Absatz 2.

(4) 1Die Regelleistung nach Absatz 2 wird jeweils zum 1. Juli eines Jahres um den Vomhundertsatz angepasst, um den sich der aktuelle Rentenwert in der gesetzlichen Rentenversicherung verändert. 2Für die Neubemessung der Regelleistung findet § 28 Abs. 3 Satz 5 des Zwölften Buches entsprechende Anwendung. 3Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales gibt jeweils spätestens zum 30. Juni eines Kalenderjahres die Höhe der Regelleistung nach Absatz 2, die für die folgenden zwölf Monate maßgebend ist, im Bundesgesetzblatt bekannt.
http://bundesrecht.juris.de/sgb_2/__20.html

Verfasst: 09.07.2007 10:29
von luna23
also um das bissl besser zu sagen.
ich bin auch u25. wohne aber allein, nicht mehr bei eltern. bekomm vollen regelsatz.
sonst isses so. u 25 bekommen nur 80% wenn sie noch bei eltern wohnen.
und sie dürfen nich mehr einfach so ausziehen.
(düft glaub ich so sein. hat ne freundin von mir so glaube).

und wenn ich den text richtig verstanden hab ^^ bekommen leute die zusammenwohnen auch nur je (korrektur keine 80 %) 90% vom regelsatz.

alles richtig erklärt? ^^

Verfasst: 09.07.2007 10:44
von Melinde
Hallo luna23
Partner in der BG bekommen 311,00 €, das wären 90% von der Regelleistung. :wink:
Genaueres hier
Gruss

Verfasst: 09.07.2007 10:51
von luna23
oki ^^
dann korrigier ich mich.
es sind 90% ^^;
thx.


dann häng ich mal gleich noch ne frage dran. und zwar.
ich hab ne freundin die genau mein alter is, paar tage jünger. hatten die gleiche ausbildung, und kennen uns von der berufsschule.
sie wohnt bei ihrer mutter (eltern?).
und sie meinte jetz ihr wurde gesagt sie könne nich ausziehen wenn sie 25 wird sondern erst mit 26 (25 vollendete jahre).
was stimmt da nu? oder nich?
wenn ich mir das jetz so genau überleg hat man doch schon 25 vollendete jahre hinter sich oder? man wird ja auch 1. ein jahr nach der geburt.

luna.

Verfasst: 09.07.2007 14:24
von Gast
Ein Lebensjahr endet mit dem Geburtstag. Das 25. ist also am 25. Geburtstag vollendet.

Verfasst: 10.07.2007 12:14
von luna23
das heißt also das es ihr falsch gesagt wurde, und das wenn sie dann wie ich nächstes jahr 25 wird auch ausziehen kann. richtig? ^^

luna.