bin 23 habe einen 2 jährigen sohn und will ausziehen!!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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pSyChO84
Beiträge: 1
Registriert: 04.07.2007 12:14
Wohnort: Wissen

bin 23 habe einen 2 jährigen sohn und will ausziehen!!

Beitrag von pSyChO84 »

Hallo...also habe mich letztes jahr von dem vater meines kindes getrennt und habe keine bessere lösung gefunden als mit meinem sohn wieder bei meinen eltern einzuziehen...wollte aber nicht länger als ein jahr dort wohnen bleiben weil ich eigentlich immer stress mit meinen eltern habe...!! jetzt hab ich seit über nem halben jahr einen neuen freund...wir verstehen uns prima..aber das tut ja jetzt nix zur sache...auf jeden fall möchte ich jetzt gerne wieder ausziehen da das verhältnis mit meinen eltern immer schlimmer wird und sie teilweise auch versuchen mein kind zu erziehen!! als ich dann das job center gefragt hab ob das geht haben die gesagt nur über 25 oder mit ausbildung bzw. job!! nun kann ich eine ausbildung anfangen nur das prtoblem is da wo ich anfange woird fast alles von der arge gesponsort....ich bin doch eigentlich mit meinem sohn eine eigenständige familie warum darf ich trozdem nich ausziehen...oder darf ich doch??!!
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Bestehe auf einen schriftlichen und begründeten Ablehnungsbescheid! Nach Gesetzesbegründung der Bundesregierung ist Schwangerschaft z. B. ein sogenannter "wichtiger Grund" nach § 22, Abs. 2a SGB II um auszuziehen. Was für eine Schwangere gilt, sollte ja wohl für eine junge Frau mit Kind erst recht gelten... Außerdem gilt m. E. n. der § 22, Abs. 2a SGB II nicht für dich, da du am 17.2.06 ja nicht bei deinen Eltern gewohnt hast, sondern beim damaligen Lebensgefährten... Womit "nur" der Rest des § 22 für dich gilt, wobei es eben problematisch ist, ohne Zustimmung des Amtes umzuziehen, da dann die ARGE nur verpflichtet ist, das an Miete zu übernehmen, was sie vorher übernommen haben. Wenn du mietfrei bei deinen Eltern wohnst, wäre das tatsächlich 0,00 Euro. Also: konkrete Mietangebote vorlegen, auf (Ablehnungs)Bescheid bestehen und ggf. in Widerspruch gehen.

Henry
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Hallo,

versuche es doch bitte auch mal über das Jugendamt. Wenn die Deinen Auszug befürworten hast du vielleicht bessere Karten. Willst Du eventuell mit Deinem neuen Freund zusammenziehen? Dann müßte das die Arge eigentlich genehmigen

Liebe Grüße
ellichen
sarah0202
Beiträge: 11
Registriert: 15.04.2006 16:20
Wohnort: hamburg

Beitrag von sarah0202 »

Also ich bin auch U25 und habe eine fast 2.jährige Tochter...
Ich dürfte letztes Jahr ohne probleme von zuhause ausziehen und habe kein Job etc...
Ich bin mit meinem Freund(auch Vater der kleinen) zusammen gezogen er ist in der Ausbildung und wir drei durften ohne ´Probleme zusammen ziehen!!
Das AA übernimmt 2/3 von der Miete!! 1/3 muss mein freund bezahlen!!!
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