Seite 1 von 1

bekomme ich geld

Verfasst: 16.11.2005 16:40
von Gast
hallo
ich habe da mal eine frage
meine frau hat eine halbtagsstelle und einen 400 € job
dazu haben wir ein haus wo noch mein kind drinnen lebt zur miete
ja und jetzt einmal meine frage steht mir den dan harz 4 zu oder nicht?
ich höre von jeder seite her andere aussagen
ich bedanke mich bei euch schon einmal

ps.
mein sohn muss jetzt einen lehrgang mitmachen vom arbeitsamt aus
er ist brillenträger hat nur zur zeit keine mehr
und da beim lehrgang viel gelesen werden muss bekommt er die dan vom amte ersetzt oder nicht?

ALG iI + Einkommen

Verfasst: 17.11.2005 10:05
von Carola
Der 400 Euro - Job Deiner Frau kann kaum für Leben und Miete ausreichen! Stellt umgehend einen Antrag.

Zu Deinem Sohn: Wo ist er Krankenversichert? Hat er ALGI - Geld?
Dein Sohn muss sich eine neue Brille verordnen lassen und den Eigenanteil beim Amt beantragen. (Ist Dein Sohn 18 Jahre?)

Bitte um genauere Angaben, denn so ist die Frage nicht konkret zum Einzelfall zu beantworten.

Verfasst: 17.11.2005 10:09
von Gast
ja mein sohn ist über 18 j alt
er hat sich jetzt aber nach einen alten brillen pass eine brille bestellt und muss 86 euro selber zahlen
er ist bei der bkk versichert
ist da trotz allem noch was über das amt machbar?

ja aber meine frau hat doch auch miet einnahmen durch meinen sohn mit seiner frau wierd das nicht irgendwie berücksichtigt?

Brille usw.

Verfasst: 17.11.2005 10:36
von Carola
Dein Sohn muss einen eigenen Antrag stellen, wenn noch nicht geschehen. Für Zuzahlungen zu Heil- und Hilfsmitteln gibt es eine jährliche zumutbaren Balastbarkeitsgrenze von 2 % vom Einkommen, sobald er diese erreicht hat, werden die übersteigenden Zuzahlungen am Jahresanfang von der BKK erstattet. Sollte er ALGII erhalten kann er die Zuzahlung zur Brille zunächst beim Amt beantragen. Der Antrag muss erfolgen bevor die Brille abgeholt und bezahlt wurde.

Zu dem Thema Mieteinnahmen und Eigenheim + ALGII:

Wenn das Haus nicht bezahlt ist, also noch getilgt werden muss, habt ihr mietähnliche Belastungen, diese werden auch so behandelt. Hierbei werden vom Amt jedoch lediglich die Zinsen nicht die Tilgung so behandelt. Es fallen, wie in jedem Haus oder Wohnung, Betriebs- und Nebenkosten an, die auch berücksichtigt werden.

Ist das Haus bereits bezahlt gelten die Mieteinnahmen als Einkommen aus Vermietung- und Verpachtung und werden als Einkommen angerechnet.

Versuch macht klug! Antrag stellen und abwarten, mehr als einen ablehnenden Bescheid zu erhalten, kann euch nicht passieren.