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Original-Mietvertrag dem AA vorlegen?

Verfasst: 02.07.2007 16:04
von josefine
Hallo alle zusammen -
ich hab mit einem guten freund einen Untermietvertrag abgeschlossen - wir bewohnen jeder eine eigene etage - also alles getrennt - ich muß demnächst hartz IV beantragen - weiß jemand ob ich den Originalmietvertrag vom Hausbesitzer beim AA vorlegen muß - oder reicht der UMV . Eine Bescheinigung vom Hausbesitzer könnte ich ohne Schwierigkeiten bekommen - im Originalmietvertrag steht ein Satz daß sie einverstanden sind, daß ich als Untermieterin mit einziehe. Aber da die Haus-Unkosten (Instandhaltung usw) so hoch sind , zahle ich etwas mehr als die Hälfte der Kalt-Miete - und das geht ja dem AA nichts an -
Wäre schön wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.
liebe grüße

Hi

Verfasst: 02.07.2007 19:52
von dione25
Also soviel ich weiß wollen die das Original sehen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob du mit deiner Untermieterin eine Bedarfsgemeinschaft gründen.
Die Untermieterin müsstest du dann auch angeben, allerdings bin ich mir da nicht 100%ig sicher.

Verfasst: 02.07.2007 20:39
von kettelmaus
Hi

Also bei mir war es der Fall das ich meine Original Papiere samt Kopie vorlegen musste und bei mir war auch am anfang von Hartz 4 jemand vom Amt zu Besuch und hat kontrolle gemacht ob ich auch wirklich alleine hier lebe :roll:
Und das alles unangemeldet :evil: Aber ich lebe hier alleine und hatte keine probleme :)

Also leg die Karten offen, Lügen hat bei dennen in der hinsicht keinen Sinn !!!!!

Verfasst: 02.07.2007 23:15
von Gast
Der Untermieter braucht den Hauptmietvertrag nicht vorlegen, kann er in der Regel ja auch nicht, ist ja nicht seiner. Der Hauptmieter ist zur Mitwirkung ersteinmal nicht verpflichtet. Einen Hausbesuch, vor allem wenn unagemeldet, braucht der eHB nicht hinnehmen.

Verfasst: 02.07.2007 23:25
von Melinde
Hallo josefine
Es genügt wenn Du den Untermietvertrag vorlegst und ein Genehmigungsschreiben des Vermieters das untervermietet werden darf. Alle anderen Unterlagen zu den Kosten des Hauses gehen keinen was an, der Vermieter muss die nicht rausrücken.
Bei einer Wohnungsbaugesellschaft verlangen die ja auch nicht Einblick in die Geschäftsbücher.
Wenn ARGE auf Vorlage weiterer Unterlagen besteht sollen die selber beim Hausbesitzer einbrechen um in den Besitz zu gelangen. Bild
Bei einem Hausbesuch wird dann nur festgestellt werden das ihr in euren getrennten Etagen 2 separate Haushalte seid, getrennt wirtschaftet und keine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Gruss

Untermiete

Verfasst: 03.07.2007 05:59
von josefine
Hallo - vielen dank für die antworten -
hatte nicht vor zu lügen - nur wird es schwierig sein z.b. quittungen für holz zu bekommen, weil mein bekannter es von seinem bruder ohne quittungen bekommt. - ich hoffe eine pauschale für heizkosten zu bekommen.
eine frage hätte ich noch - muß ich angeben mit wem ich vorher zusammengewohnt habe? bin hier im februar eingezogen - vorher mit dem gleichen freund zusammengewohnt (allerdings in einer kleineren wohnung aber auch mit getrennten schlafzimmern)- und so im september läuft mein ALG I aus .

viele grüße