Original-Mietvertrag dem AA vorlegen?

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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josefine
Beiträge: 3
Registriert: 18.04.2007 16:08

Original-Mietvertrag dem AA vorlegen?

Beitrag von josefine »

Hallo alle zusammen -
ich hab mit einem guten freund einen Untermietvertrag abgeschlossen - wir bewohnen jeder eine eigene etage - also alles getrennt - ich muß demnächst hartz IV beantragen - weiß jemand ob ich den Originalmietvertrag vom Hausbesitzer beim AA vorlegen muß - oder reicht der UMV . Eine Bescheinigung vom Hausbesitzer könnte ich ohne Schwierigkeiten bekommen - im Originalmietvertrag steht ein Satz daß sie einverstanden sind, daß ich als Untermieterin mit einziehe. Aber da die Haus-Unkosten (Instandhaltung usw) so hoch sind , zahle ich etwas mehr als die Hälfte der Kalt-Miete - und das geht ja dem AA nichts an -
Wäre schön wenn mir jemand da weiterhelfen könnte.
liebe grüße
dione25
Beiträge: 9
Registriert: 12.06.2007 07:14

Hi

Beitrag von dione25 »

Also soviel ich weiß wollen die das Original sehen.
Allerdings bin ich mir nicht sicher ob du mit deiner Untermieterin eine Bedarfsgemeinschaft gründen.
Die Untermieterin müsstest du dann auch angeben, allerdings bin ich mir da nicht 100%ig sicher.
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hi

Also bei mir war es der Fall das ich meine Original Papiere samt Kopie vorlegen musste und bei mir war auch am anfang von Hartz 4 jemand vom Amt zu Besuch und hat kontrolle gemacht ob ich auch wirklich alleine hier lebe :roll:
Und das alles unangemeldet :evil: Aber ich lebe hier alleine und hatte keine probleme :)

Also leg die Karten offen, Lügen hat bei dennen in der hinsicht keinen Sinn !!!!!
Gast

Beitrag von Gast »

Der Untermieter braucht den Hauptmietvertrag nicht vorlegen, kann er in der Regel ja auch nicht, ist ja nicht seiner. Der Hauptmieter ist zur Mitwirkung ersteinmal nicht verpflichtet. Einen Hausbesuch, vor allem wenn unagemeldet, braucht der eHB nicht hinnehmen.
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo josefine
Es genügt wenn Du den Untermietvertrag vorlegst und ein Genehmigungsschreiben des Vermieters das untervermietet werden darf. Alle anderen Unterlagen zu den Kosten des Hauses gehen keinen was an, der Vermieter muss die nicht rausrücken.
Bei einer Wohnungsbaugesellschaft verlangen die ja auch nicht Einblick in die Geschäftsbücher.
Wenn ARGE auf Vorlage weiterer Unterlagen besteht sollen die selber beim Hausbesitzer einbrechen um in den Besitz zu gelangen. Bild
Bei einem Hausbesuch wird dann nur festgestellt werden das ihr in euren getrennten Etagen 2 separate Haushalte seid, getrennt wirtschaftet und keine Bedarfsgemeinschaft besteht.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
josefine
Beiträge: 3
Registriert: 18.04.2007 16:08

Untermiete

Beitrag von josefine »

Hallo - vielen dank für die antworten -
hatte nicht vor zu lügen - nur wird es schwierig sein z.b. quittungen für holz zu bekommen, weil mein bekannter es von seinem bruder ohne quittungen bekommt. - ich hoffe eine pauschale für heizkosten zu bekommen.
eine frage hätte ich noch - muß ich angeben mit wem ich vorher zusammengewohnt habe? bin hier im februar eingezogen - vorher mit dem gleichen freund zusammengewohnt (allerdings in einer kleineren wohnung aber auch mit getrennten schlafzimmern)- und so im september läuft mein ALG I aus .

viele grüße
Antworten