Absetzung / Sanktion gemäß § 31 SGB2
Verfasst: 30.06.2007 20:04
hallo zusammen!!
ich brauche dringend hilfe!
ich habe gestern einen brief von der arge erhalten mit einer sanktion; folgender fall:
ich habe mich bei einer zeitarbeitsfirma vorgestellt, aufgrund eines vermittlungsvorschlages der arge, wie üblich fragebogen ausgefühlt usw.
am ende hieße es: "sie hören dann von uns!"
nach 2 wochen bekam ich einen brief von der arge, dass ich schriftlich stellung nehmen soll zum folgenden sachverhalt: die zeitarbeit xyz hat der arge geschrieben, dass sie mir einen arbeitsvertrag angeboten hatten und ich wollte es mir überlegen und mich telefonisch zurückmelden.
ich habe daraufhin mich schriftlich geäußert, wie es genau war, s.o.
gestern kam der brief mir der sanktion von 30% mit der begründung:
"da derzeit beschäftigte mit metallbearbeitungserfahrung sehr gesucht sind, erscheint die darstellung der firma wesentlich glaubwürdiger als ihre eigene. daher ist der tatbestand der vereitelung einer arbeitsaufnahme gegeben. somit haben sie die möglichkeit des erhalts einer arbeitsstelle durch ihre verweigerungshaltung ausgeschlagen!...."
darf die arge einfach aussagen nach glaubwürdigkeit entscheiden???
ist es nicht aussage gegen aussage?? denn bei diesen vorstellungstermin bei der zeitarbeitsfirma war nur mein ansprechpartner und ich im zimmer, also somit keine zeugen!
ich bitte um antworten bzw. wie soll ich einspruch einlegen!
danke im voraus!
ich brauche dringend hilfe!
ich habe gestern einen brief von der arge erhalten mit einer sanktion; folgender fall:
ich habe mich bei einer zeitarbeitsfirma vorgestellt, aufgrund eines vermittlungsvorschlages der arge, wie üblich fragebogen ausgefühlt usw.
am ende hieße es: "sie hören dann von uns!"
nach 2 wochen bekam ich einen brief von der arge, dass ich schriftlich stellung nehmen soll zum folgenden sachverhalt: die zeitarbeit xyz hat der arge geschrieben, dass sie mir einen arbeitsvertrag angeboten hatten und ich wollte es mir überlegen und mich telefonisch zurückmelden.
ich habe daraufhin mich schriftlich geäußert, wie es genau war, s.o.
gestern kam der brief mir der sanktion von 30% mit der begründung:
"da derzeit beschäftigte mit metallbearbeitungserfahrung sehr gesucht sind, erscheint die darstellung der firma wesentlich glaubwürdiger als ihre eigene. daher ist der tatbestand der vereitelung einer arbeitsaufnahme gegeben. somit haben sie die möglichkeit des erhalts einer arbeitsstelle durch ihre verweigerungshaltung ausgeschlagen!...."
darf die arge einfach aussagen nach glaubwürdigkeit entscheiden???
ist es nicht aussage gegen aussage?? denn bei diesen vorstellungstermin bei der zeitarbeitsfirma war nur mein ansprechpartner und ich im zimmer, also somit keine zeugen!
ich bitte um antworten bzw. wie soll ich einspruch einlegen!
danke im voraus!