Absetzung / Sanktion gemäß § 31 SGB2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

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randy2000
Beiträge: 3
Registriert: 24.05.2007 18:10

Absetzung / Sanktion gemäß § 31 SGB2

Beitrag von randy2000 »

hallo zusammen!!

ich brauche dringend hilfe!
ich habe gestern einen brief von der arge erhalten mit einer sanktion; folgender fall:
ich habe mich bei einer zeitarbeitsfirma vorgestellt, aufgrund eines vermittlungsvorschlages der arge, wie üblich fragebogen ausgefühlt usw.
am ende hieße es: "sie hören dann von uns!"
nach 2 wochen bekam ich einen brief von der arge, dass ich schriftlich stellung nehmen soll zum folgenden sachverhalt: die zeitarbeit xyz hat der arge geschrieben, dass sie mir einen arbeitsvertrag angeboten hatten und ich wollte es mir überlegen und mich telefonisch zurückmelden.
ich habe daraufhin mich schriftlich geäußert, wie es genau war, s.o.
gestern kam der brief mir der sanktion von 30% mit der begründung:

"da derzeit beschäftigte mit metallbearbeitungserfahrung sehr gesucht sind, erscheint die darstellung der firma wesentlich glaubwürdiger als ihre eigene. daher ist der tatbestand der vereitelung einer arbeitsaufnahme gegeben. somit haben sie die möglichkeit des erhalts einer arbeitsstelle durch ihre verweigerungshaltung ausgeschlagen!...."

darf die arge einfach aussagen nach glaubwürdigkeit entscheiden???
ist es nicht aussage gegen aussage?? denn bei diesen vorstellungstermin bei der zeitarbeitsfirma war nur mein ansprechpartner und ich im zimmer, also somit keine zeugen!

ich bitte um antworten bzw. wie soll ich einspruch einlegen!

danke im voraus!
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hallo randy, ich denke genau wie Du, daß die Arge sich wie ein Richter aufführt geht mir dann jetzt doch auch zu weit und dagegen mußt Du Dich auf jeden Fall wehren. Ohne Anwalt geht das nicht. Vorsorglich kannst Du schon einmal gegen diese Sanktion schriftlich Widerspruch einlegen mit dem Vermerk, Begründung folgt. Die Begründung machst Du am Besten mit dem Anwalt gemeinsam, der weiß nämlich die dazugehörigen Paragraphen. Aber die Zeitarbeitsfirma würde ich auch nicht ungeschoren davonkommen lassen. Ich weiß nicht wie knallhart Du sein kannst, ich würde die Firma jedenfalls anzeigen wegen Falschbehauptung bei der Polizei. Das Verfahren wird wahrscheinlich im Vorfeld aus Mangel an Beweisen eingestellt weil Aussage gegen Aussage steht aber das wäre mir egal, die Hauptsache, sie merken, daß es unbequem ist jemandem so etwas einfach zu unterstellen. Laß Dich von Deinem Anwalt mal beraten, ob eine Anzeige die wenigstens dahingehend einschüchtert, daß sie sich beim nächsten Bewerber überlegen ob sie nochmal solche Behauptungen an die Arge weitergeben. Bei der Arge kannst Du argumentieren, daß Du Dir durchaus bewußt bist, daß Du im Falle einer Jobablehnung Sanktionen erhälst. Warum solltest Du also ablehnen wenn Du ein Jobangebot jemals von denen bekommen hättest?
Ganz dreist wäre:
Du sagst Du hättest angerufen und Du wartest auf den Arbeitsvertrag, den sie Dir zuschicken wollten heute immer noch! ( Nein, nimm das nicht ernst aber normalerweise gehören die mit Ihren eigenen Waffen geschlagen!!!)
Dein Brass muß groß genug sein, also tu was dagegen und such heute schon mal nach dem passenden Anwalt und der Telefonnummer, ich wünsch Dir viel Glück- buxi
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Das mit der Zeitarbeitsfirma ist mir auch passiert !!
Habe angeblich einen Arbeitsvertrag am 24.05.2007 nicht Unterschreiben wollen :evil:
Doch da ich durch`s Telefon soetwas nicht kann,und die Person der Zeitarbeitsfirma einfach bei unserem telefonat den Hörer aufklatschte weiss ich garnicht was die Arge von mir will !
Natürlich habe ich am 08.06.2007 Wiederspruch eingelegt aber bis heute nix gehört. :?
Kann aber auch beweisen das ich als 1€ Jobber nicht bei der Zeitarbeitsfirma war sondern bei meinem 1€ Job auf dem Friedhof !!

Für mich persönlich kommen keine Zeitarbeitsfirmen mehr in Frage,die bringen einen ja in Teufels Küche :evil:
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Hab ich mir auch fast schon gedacht, daß die Zeitarbeitsfirmen nicht unbedingt die Ehrlichsten sind. Eventuell könnte man im Ernstfall solche negativen Erfahrungen mit Zeitarbeitsfirmen für Randy und klettermaus sammeln und dadurch beweisen, daß die Zeitarbeitsfirmen nicht seriöse Auskünfte der Arge gegenüber weiterleiten. Eine Sammelklage wäre dann sogar vielleicht möglich. Alle die hier solche Erfahrungen reinschreiben helfen Euch dadurch weiter......gruß buxi
luna23
Beiträge: 104
Registriert: 26.12.2005 20:22
Wohnort: Berlin

Beitrag von luna23 »

boa. das is ja ma echt hammer was die da treiben.
krass was das arbeitsamt sich da erlaubt. einfach zu entscheiden der firma zu glauben als den leuten. is doch wirklich so. wenn die angerufen hätten und nen job angeboten hätten warum sollte man ablehnen? zumal wenn das angebot gut wäre und auch in die richtung geht was man gelernt hat.

da steht doch wirklich aussage gegen aussage.

und einfach nur unverschämt von der firma. einfach sowas zu behaupten.
zumal die hätten sich ja auch noch mal bei dir melden können eh die der arge sowas schreiben, wenn die der meinung sind du wolltest dir das überlegen.
das is einfach nur..........

also wenn mir meine sb mal wieder ne zeitarbeitsfirma ans herz legen will dann geh ich da aber mal vorsichtig ran. ...

luna.
randy2000
Beiträge: 3
Registriert: 24.05.2007 18:10

Beitrag von randy2000 »

hallo ihr lieben!

danke für eure antworten! :)
leider bin ich nach wie vor nicht stimmig, wie ich mein widerspruch formulieren soll!! :?
ich muss auch u.a. monatlich 10x bewerbungen nachweisen + vermittlungsvorschläge der arge!
ich hoffe, ich erhalte demnächst keine weitere sperre für eine aussage: "die xyz firma hat keine bewerung von ihnen erhalten und die sind glaubwürdiger als sie!".... prombt: 60% sanktion!
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