Arbeitsaufnahme Zuflussprinzip ????

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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maria1106
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Arbeitsaufnahme Zuflussprinzip ????

Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Kurze Frage:

Arbeitsaufnahme = 1.07.2007
Erste Gehaltszahlung voraussichtlich Ende Juli kann aber auch Anfang August werden!

Wann wird dann das Gehalt zum erstenmal angerechnet?

Danke schon mal für Eure Tips !

LG
Silvia
Henry01
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Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Häschen, :wink:

fast die gleiche Frage ist heute schon gestellt worden:

http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c5181.html

Henry
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Danke!

Jetzt kann ich nur abwarten wann das Geld nun wirklich kommt oder ?
Kommt es im Juli noch wird zurück gefordert kommt es im August dann wird es erst im August verrechnet.

Im Arbeitsvertrag steht Vergütung erfolgt zum Monatsende. Wann will die Arge dann das Geld fordern wenn es Ende Juli kommt?
Denn kommt es Ende Juli wird mir dann im August gleich zweimal abgezogen? Schon oder ? :shock:

Lg
Silvia
Henry01
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Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Na ja, so kannst du es nicht sehen... Das Amt wird dann einen Rückforderungsbescheid erstellen und du kannst dann Ratenzahlung vereinbaren. Ist im Prinzip nix anderes als ein Darlehen...
Das wird nicht gleich und in voller Höhe von August abgezogen oder so, keine Angst...

Henry
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hm das sagst du!
ich hatte schon mal angegeben einer geringfügigen Arbeit nachzugehen und da wurde mir gleich von vorne herein erstmal 200 Euro abgezogen obwohl ich keinen einzigen Tag gearbeitet hatte und schon gar keine Lohnzahlung erhalten habe! Also noch vor Arbeitsantritt !!!!!
Man sagte mir das wurde vorsorglich gemacht, dass es zu keiner Überzahlung kommt Ha ha ha war ganz lustig denn ich hatte erstmal 200 weniger obwohl ich ja auch noch ne Bahnkarte brauchte um überhaupt auf Arbeit zu kommen! Alle Erklärungen halfen nichts das Geld war erstmal weg! Ich bekam es wieder da ich weniger verdiente als mir abgezogen wurde!!!! ( Aber viele viele Wochen später )
Und jetzt sagst du " hab keine Angst" :shock:

Na ja diesmal läuft es etwas anders , da ich morgen die Veränderungsmitteilung abgebe und am 2.7 zu arbeiten anfangen werde! Das heißt vorab kann mir nichts abgezogen werden erstmal!

Und eine Ratenzahlung möchte ich nicht. Und ich denke da werden Sie mir alles Ende Juli / Anfang August verrechnen! Also bei der nächsten Zahlung!

Hm denke ich zumindest!
Danke dass du meine Fragen beantwortest! :wink:

LG
Silvia
maria1106
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Jetzt muss ich nochmal nachhaken, nachfragen! ( Arbeitsbeginn 1. Juli)
ich war heute im Büro von meinem neuen Chef und da wurde mir gesagt dass der Lohn für mich am 15. des Monats kommt! Das heißt im Klartext, dass ich am 15 August zum erstenmal Lohn bekomme!
So:
Nun steht aber in meinem Arbeitsvertrag dass der Lohn zum Monatsende gezahlt wird!!!!!

Den Vertrag hat die ARGE ja nun vorliegen und wird beim nächsten Geld also Ende Juli schon mal für Juli was abziehen und den Bescheid ändern. Aber das stimmt dann ja nicht oder ? Weil ich ja dann den Juli abgezogen bekomme und den August, ich aber erst im August nach dem Zuflussprinzip was vom Arbeitgeber bekommen habe !

Wie gehe ich dann vor ?
Habe ich dann mit Widerspruch überhaupt eine Chance?
Und bitte nicht sagen das wird schon nicht passieren, denn ich weis aus Erfahrung dass genau so gehandelt wird!

Würde mich über Infos freuen Danke !

LG
Silvia
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hi maria1106

( Arbeitsbeginn 1. Juli) also wirst Du doch nicht erst am 15.08 sondern am 15.07 zum ersten mal Lohn erhalten oder sehe ich das falsch??

Gehst doch bestimmt nicht 1,5 Monate arbeiten und bekommst dann erst Geld :?


Gruss kettelmaus :roll:
maria1106
Beiträge: 1069
Registriert: 21.12.2006 11:26
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Beitrag von maria1106 »

Hallo!
Der Chef sagte 15. August :shock:
Ja ich weis auch nicht so genau ! Heute bekam ich einen Änderungsbescheid ( ging ratz fatz)und da wurde ab August neu berechnet....soweit ok
ABER natürlich wieder viel zu viel angerechnet...
aber das werde ich dann regeln wenn ich die Lohnabrechnung habe. Oder sollte ich gleich nen Widerspruch schreiben ?
Denn meine SB hat da wohl mehr als 36 Stunden pro Monat gerechnet obwohl im Vertrag ausdrücklich 36 Stunden pro Monat steht !
LG
Silvia
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