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Ende v. Erziehungsurlaub
Verfasst: 28.06.2007 12:32
von deep
Hallo,zusammen...
....hab mal ne Frage,oder auch zwei...
- mein Erziehungsurlaub in bald zu Ende und ich muss meinen Job kündigen.Kann ich leider nicht weitermachen wegen der Lütten.Schichtarbeit,Nächte durch und auch am WE....das kann ich als Alleinerziehende knicken! Nein,das ist ein solider Job!
Müsste mich dann beim Arbeitsamt melden und würde wahrscheinlich ergänzend Hartz 4 bekommen. Würde sich unterm Strich finanziell für uns was ändern oder bleibt alles beim Alten,egal,aus welchen Pötten das Geld kommt? Nen Kindergartenplatz hab ich erst ab Aug. 2008 sicher,allerdings hab ich nicht vor,solange nichts zu machen.Muss aber runter auf 20 Stunden/Woche,da werd ich schon was finden.Es geht nur um die Übergangszeit.
Danke euch!
Verfasst: 28.06.2007 13:05
von Henry01
Hi!
Wovon hast du denn jetzt gelebt, wenn du nach Kündigung erst ALG 2 beantragen willst?
Ansonsten: Wie alt ist denn dein Kind, ggf. hat es doch einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung, so dass du volles ALG 1 beziehen kannst?
Teilzeitarbeit oder Abänderung der Arbeitszeiten sind nicht möglich bei deinem AG?
Henry
Ende v. Erziehungsurlaub Fs.
Verfasst: 28.06.2007 13:18
von deep
....bis jetzt habe ich Hartz 4 bezogen, die Arge ist ja auch im Erziehungsurlaub für uns zuständig.Am Anfang wurde das Mutterschaftsgeld natürlich noch gegengerechnet. Meine Lütte ist jetzt 2,5 Jahre alt. Teilzeitarbeit würde vielleicht gehen,das heisst dann aber für mich: 3-4 Schichten pro Woche und das zu den Bedingungen,die ich schon nannte,...nachts,..usw. Habe-noch-den Anspruch auf meinen alten Job (Spielhalle),weiss aber auch aus Erfahrung,dass ich da keine Form von Regelmässigkeit zu erwarten habe. Kommt also nur ein anderer Job in Frage,...ich bin ja auch schon dran,aber ich muss mich auch-vorsichtshalber-um Plan B kümmern.
Verfasst: 28.06.2007 13:24
von Henry01
Also wenn sie jetzt schon 2,5 Jahre ist, dann wird sie Ende 07/Anfang 08 doch 3, oder? Spätestens ab da (in einigen BL auch frührer) hat sie einen Rechtsanspruch auf Kinderbetreuung. Den du auch geltend machen müsstest, da dann dein ALG 1 höher ausfiele...
Warum hast du nur 2,5 Jahre Elternzeit beim Arbeitgeber beantragt? Warum willst du jetzt schon kündigen? Ich kannst grad nicht nachvollziehen, warum du deinen ALG 1 Anspruch in voller Höhe gegen einen ALG 1 Anspruch für 20h/Woche Verfügbarkeit eintauschen willst...
Henry
Verfasst: 28.06.2007 13:31
von deep
hab mich wohl nicht ganz vollständig ausgedrückt,hol ich hiermit nach!
Meine Lütte wird im Dez. 3,Erziehungsurlaub läuft dann auch ab.Hab volle Elternzeit beantragt und auch bekommen. Sicher hat sie einen Anspruch auf nen Kindergartenplatz,hab sie sogar ganztags angemeldet.Den Platz bekommt sie auch mit 3 jahren und zwar dann,wenn das neue Kindergartenjahr anfängt,immer mit Beginn des neuen Schuljahres,....also August 2008! Wenn vorher was frei wird,wär das super,nur,verlassen kann ich mich nicht darauf. Soweit ich weiss,bekomme ich vom Arbeitsamt nur Leistungen für den ich meine Arbeitskraft auch zur Verfügung stelle und das wären dann nur 20 Stunden/Woche. Wenn meine Tochter den Ganztagsplatz hat,kann ich auch mehr arbeiten,aber erst dann....
Verfasst: 28.06.2007 14:09
von Henry01
Du musst dein Recht notfalls einklagen! Der Rechtsanspruch gilt für dein Kind und zwar ab Vollendung des 3. Lebensjahres. Egal, ob es dem Kindergarten erst ab Beginn des nächsten Schuljahres nun passt oder nicht... Deine Stadt- oder Gemeindeverwaltung muss die Umsetzung des Rechtsanspruches garantieren! Und da deine Leistung ALG 1 dranhängt, wäre es dein eigenes Interesse, den Anspruch auch durchzusetzen. Wende dich doch mal ans Jugendamt, vielleicht kann man dir da helfen.
Henry
Verfasst: 28.06.2007 14:24
von deep
ist ja echt `n Ding! Mir wurde immer gesagt,....blabla....mit Beginn des neuen Kindergarten,bzw. Schuljahres. Ne private Betreuung würde -bei einem Ganztagsjob-mit 160,00 von der Arge bezuschusst werden.Bei Halbtagsarbeit gibts also auch nur die Hälfte. Die Tagesmutter möcht ich sehen,die das mitmacht.....
So siehts zumindest in SH aus,...werd mich aber mal ans JA wenden.
vielen Dank!
Verfasst: 28.06.2007 14:31
von Henry01
Rechtsgrundlage ist § 24 Abs. 1 des Tagesbetreuungsausbaugesetzes (TAG): "Ein Kind hat vom vollendeten dritten Lebensjahr bis zum Schuleintritt Anspruch auf den Besuch einer Tageseinrichtung...".
Google mal danach und legst dem Jugendamt vor...
Henry