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Steuerrückerstattung

Verfasst: 16.11.2005 16:02
von Saeckl
Hallo zusammen

Ich bekomme jetzt 130 Euro von der Steuer zurück.Nun die Frage .Muß ich jetzt zum Arbeitsamt und das angeben oder gibt es einen Freibetrag den man behalten kann.Käme es überhaupt heraus ,wenn man die Rückzahlung nicht angiebt und was wären die Folgen.

für Auskünfte bedanke ich mich im voraus Gruß Saeckl

Steuererstattung

Verfasst: 17.11.2005 10:23
von Carola
Du musst diese Rückzahlung angeben. Und es wird als einmal Einkommen angerechnet. Finanzämter, Verkehrsämter, Banken und ALGII Behörden gleichen von Zeit zu Zeit die Daten ab. Beim Verschweigen droht Dir eine Betrugsanzeige und eine Leistungssperre. Nicht zu empfehlen!

Steuerrückerstattung

Verfasst: 17.11.2005 14:27
von Saeckl
Hallo Carola


Danke für deine Auskunft.Werd es heute gleich noch angeben .


Gruß Saeckl