Geht sowas???

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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sahnebrauni
Beiträge: 21
Registriert: 28.06.2007 08:33

Geht sowas???

Beitrag von sahnebrauni »

Liebes Forum Ich bin neu hier im Forum und habe eine Frage,

ich bekomme Hartz 4,hoffentlich nur noch bis september,weil mein sohn ab august ein KITA platz hat und dann werde ich hoffentlich schon ein job fiden.


Meine Eltern haben im Ausland ein Haus verkauft und möchten mir 3000-3500 Euro für ein kleines wagen schenken.

Was hält Ihr davon?muss ich das in dem fall bei arge melden,weil ein bestimmte "vermögen" darf man doch haben?
Danke und LG
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Melinde
Moderator
Beiträge: 3532
Registriert: 05.11.2005 22:03

Beitrag von Melinde »

Hallo sahnebrauni
Das lieb gemeinte Geldgeschenk der Eltern wird nicht als Vermögen gewertet sondern als Einnahme weil es während dem Leistungsbezug zufliesst. Vermögen ist nur das was man vorher schon hatte.
Wenn das Geld ausdrücklich als zweckbestimmte Zuwendung deklariert ist sieht das anders aus, es ist für etwas das nicht im Regelbedarf vorgesehen ist und würde nicht als Einkommen angerechnet werden dürfen.
Bei einem PKW als Geschenk sagt die WDB folgendes:
Paragraph: Nr.: Eingestellt am: Geändert am: Gültig bis:
§ 11 10079 09.03.05
Anliegen: Eine Kunde erhält während des laufenden Alg II - Bezuges von seinen Eltern einen PKW im Wert von 5.000.- € geschenkt.
Handelt es sich um Einkommen i.S.d. § 11 SGB II, weil sich die geldwerten Mittel des Kunden vermehren oder ist der PKW wie Vermögen nach § 12 SGB II zu behandeln?

Antwort: Die Anrechnung des Geschenkes als Einkommen nach § 11 SGB II würde eine unbillige Härte darstellen, soweit es sich um den ersten PKW des Kunden handelt. Hätte der Kunde den PKW kurz vor der Antragstellung erhalten oder würde er nach Ablauf des aktuellen Bewilligungsabschnitts einen neuen Antrag stellen, würde der PKW nach § 12 Abs. 3 Nr. 2 SGB II nicht zum verwertbaren Vermögen gehören. Es würde daher ein Wertungswiderspruch entstehen, wenn der Kunde im laufenden Bewilligungsabschnitt verpflichtet würde, den PKW zu verwerten obwohl er im nächsten Abschnitt nicht als Vermögen zu berücksichtigen wäre.
Quelle: WDB
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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