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Tochter zieht aus

Verfasst: 28.06.2007 07:42
von Mholzmichel
Hallo, meine Tochter ist aus unserer BG in das 450 km entfernte Frankfurt umgezogen, da die Arge hier nicht in der Lage ist ihr eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Sie hat sich dort bemüht, kann aber noch 1-2 Wochen mit einer Stelle dauern. Nun wird sie ja keinerlei Leistungen mehr von der Arge hier bekommen, da sie ja noch bei uns wohnen müsste (20 J. alt)
Kann sie trotzdem die Umzugskosten oder so beantragen, und irgendwie Untersützung erhalten, denn die Miete und die laufenden Kosten sind ja nun gestartet. Muß sie sich dort beim AA melden ?
MfG Michael

Verfasst: 28.06.2007 10:58
von Henry01
Verstehe ich das recht, dass sie ohne Genehmigung nach § 22, Abs. 2a SGB II umgezogen ist?

Wenn ja, wird sie weder von der alten ARGE Umzugskosten noch von der neuen ARGE Miete erhalten. Auch ihr Regelsatz würde weiterhin nur 276 Euro betragen....

Henry

Verfasst: 28.06.2007 11:28
von Mholzmichel
Ja umgezogen ist sie, da sie von Ihrem Arbeitsberater folgendes zu hören bekam
"Mit ihrer Ausbildung brauchen sie nicht erwarten, daß sie von uns Vermittlungsvorschläge erhalten"
Also überqualifiziert!
deshalb der Umzug

Verfasst: 28.06.2007 12:18
von Henry01
Das beantwortet jetzt aber leider nicht meine Frage bzgl. der Genehmigung des Umzuges....

Henry

Verfasst: 28.06.2007 17:55
von Mholzmichel
ja ohne Genehmigung, da sie ja vom Amt sowieso keine Untersützung bekommt.
Sie hat aber schon was in Aussicht, kann sich nur um Tage handeln.
Ist aber bei Erfolg wieder mal ein Zeitungsartikel wert

Verfasst: 28.06.2007 23:31
von Henry01
Wenn sie ohne Genehmigung ausgezogen ist, dann sind ihre Ansprüche wie oben beschrieben 276 Euro und keine Miete abzüglich ggf. vorhandenem Einkommen....
Ist aber bei Erfolg wieder mal ein Zeitungsartikel wert
Das versteh ich nicht.

Henry