Tochter zieht aus

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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Mholzmichel
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Tochter zieht aus

Beitrag von Mholzmichel »

Hallo, meine Tochter ist aus unserer BG in das 450 km entfernte Frankfurt umgezogen, da die Arge hier nicht in der Lage ist ihr eine Arbeitsstelle zu vermitteln. Sie hat sich dort bemüht, kann aber noch 1-2 Wochen mit einer Stelle dauern. Nun wird sie ja keinerlei Leistungen mehr von der Arge hier bekommen, da sie ja noch bei uns wohnen müsste (20 J. alt)
Kann sie trotzdem die Umzugskosten oder so beantragen, und irgendwie Untersützung erhalten, denn die Miete und die laufenden Kosten sind ja nun gestartet. Muß sie sich dort beim AA melden ?
MfG Michael
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Verstehe ich das recht, dass sie ohne Genehmigung nach § 22, Abs. 2a SGB II umgezogen ist?

Wenn ja, wird sie weder von der alten ARGE Umzugskosten noch von der neuen ARGE Miete erhalten. Auch ihr Regelsatz würde weiterhin nur 276 Euro betragen....

Henry
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

Ja umgezogen ist sie, da sie von Ihrem Arbeitsberater folgendes zu hören bekam
"Mit ihrer Ausbildung brauchen sie nicht erwarten, daß sie von uns Vermittlungsvorschläge erhalten"
Also überqualifiziert!
deshalb der Umzug
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Das beantwortet jetzt aber leider nicht meine Frage bzgl. der Genehmigung des Umzuges....

Henry
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Mholzmichel
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Beitrag von Mholzmichel »

ja ohne Genehmigung, da sie ja vom Amt sowieso keine Untersützung bekommt.
Sie hat aber schon was in Aussicht, kann sich nur um Tage handeln.
Ist aber bei Erfolg wieder mal ein Zeitungsartikel wert
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Wenn sie ohne Genehmigung ausgezogen ist, dann sind ihre Ansprüche wie oben beschrieben 276 Euro und keine Miete abzüglich ggf. vorhandenem Einkommen....
Ist aber bei Erfolg wieder mal ein Zeitungsartikel wert
Das versteh ich nicht.

Henry
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