Urlaub bei ALG2
Verfasst: 27.06.2007 20:30
Wieviel Tage/ Wochen vorher muss ich eigentlich bescheid sagen das Ortsabwesend bin. Sollte ich das besser Schriftlich per Einschreiben machen und bekommt man da eine bestätigung? 

Fragen und Diskussionen rund um Bürgergeld ehemals Hartz 4
https://www.flunk.de/webkatalog/forum-hartz-4/
https://www.flunk.de/webkatalog/forum-hartz-4/viewtopic.php?f=1&t=5177
Das ist bei ALG I so !!!aber erst nach 3 Monaten AGL II-Bezug.
is ja interessant. ich hab als 1 euro jobber anspruch auf urlaub? auch nich schlecht. hat mir bisher noch keiner gesagt. gut das dann das geld für die tage wegfällt is klar da ich ja nix da bin in der stelle. aber gut zu wissen. ^^kettelmaus hat geschrieben:Hab ich aus Google !! Vieleicht hilft es weiter![]()
Ein-Euro-Jobber: Ihnen stehen nach dem Bundesurlaubsgesetz im Jahr mindestens 24 Urlaubstage zu, wobei aber auch die Sonnabende mitzählen. In dieser Zeit erhalten sie nur das übliche Arbeitslosengeld II. Die so genannte Mehraufwandsentschädigung für den Ein-Euro-Job entfällt, da nach Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums tatsächlich kein Mehraufwand entsteht.
Hab nur Kopiert weiss nicht ob es so ist