Urlaub bei ALG2

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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markuswalter
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Urlaub bei ALG2

Beitrag von markuswalter »

Wieviel Tage/ Wochen vorher muss ich eigentlich bescheid sagen das Ortsabwesend bin. Sollte ich das besser Schriftlich per Einschreiben machen und bekommt man da eine bestätigung? :?:
moselkerl
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Registriert: 10.02.2007 16:44
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21 Tage im Jahr und nur nach Zustimmung des SB

Beitrag von moselkerl »

Du darfst fragen, ob du in den Urlaub gehen kannst. Bis zu 21 Tage sind möglich, aber erst nach 3 Monaten AGL II-Bezug. Doch alles hängt von der Zustimmung deines zuständigen Bearbeiters und dessen Vorstellungen von deinen vorhandenen Einsatzmöglichkeiten wohl ab.
Das persönliche Gespräch ist daher zu suchen. Fährst du ohne dessen Zustimmung weg, gibt es kein Geld.
Hier noch ein guter LINK dazu:
http://www.erwin-denzler.de/Hinweise-EAO.pdf

:D :D :D
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

aber erst nach 3 Monaten AGL II-Bezug.
Das ist bei ALG I so !!!
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
Gast

Beitrag von Gast »

Genau, § 3 Abs. 1 S. 2 EAO gilt für die ersten 3 Monate der Arbeitslosigkeit,
also nur selten für ALG-II BezieherInnen.
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hab ich aus Google !! Vieleicht hilft es weiter :?:

Urlaubsanspruch
Empfänger von Arbeitslosengeld II haben keinen Anspruch auf Urlaub. Sie können aber bis zu drei Wochen pro Jahr innerhalb der Bundesrepublik oder ins Ausland verreisen, wenn es ihr Fallmanager genehmigt.

Das geht aus der Antwort des Bundeswirtschaftsministeriums auf eine Frage der PDS-Bundestagsabgeordneten Gesine Lötzsch hervor.

Begründungen des Ministeriums:
ALG-II-Bezieher müssen an jedem Werktag am Wohnort persönlich für die Arbeitsagentur erreichbar sein.
In der Eingliederungsvereinbarung mit der Arbeitsagentur verpflichtet sich jeder Langzeitarbeitslose, nur nach Zustimmung seines Betreuers zu verreisen.
Urlaub wird nur genehmigt, wenn der berufliche Wiedereinstieg nicht beeinträchtigt wird.

Bei unerlaubten Reisen wird das Arbeitslosengeld II gekürzt.

Die genannten Vorgaben entsprechen nach Auskunft der Landesarbeitsagentur Sachsen denen der früheren Arbeitslosenhilfe. Keine Änderung gebe es auch bei Arbeitslosen ab 58 Jahren, die sich nicht mehr vermitteln lassen wollen (58er Regelung). Sie könnten wie bisher maximal 17 Wochen im Jahr wegfahren.

Ausnahmen - zwei Gruppen von ALG-II-Empfängern haben gesetzlichen Anspruch auf Urlaub:
Erwerbstätige, die mehr als 400 Euro im Monat verdienen und somit einen Job mit Sozialversicherungspflicht ausüben.
Ein-Euro-Jobber: Ihnen stehen nach dem Bundesurlaubsgesetz im Jahr mindestens 24 Urlaubstage zu, wobei aber auch die Sonnabende mitzählen. In dieser Zeit erhalten sie nur das übliche Arbeitslosengeld II. Die so genannte Mehraufwandsentschädigung für den Ein-Euro-Job entfällt, da nach Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums tatsächlich kein Mehraufwand entsteht.

Hab nur Kopiert weiss nicht ob es so ist :?
markuswalter
Beiträge: 32
Registriert: 08.03.2007 22:31

Beitrag von markuswalter »

Moment mein Urlaub war vor dem Bezug von AlG 2 gebucht, also ich hab nie ALG 1 bekommen, meine Fallmanagerin darf jetzt Herr über Gut und Böse spielen? Oha man man, armes Deutschland..... Naja ich werd Sie mal anrufen und höflich nachfragen ob der "Junge" denn auch in den Urlaub fahren darf :twisted:
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DjTermi
Moderator
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Beitrag von DjTermi »

Aufn Amt sitzen Menschen, die sicherlich dafür verständiss aufbringen werden !
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
luna23
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Wohnort: Berlin

Beitrag von luna23 »

kettelmaus hat geschrieben:Hab ich aus Google !! Vieleicht hilft es weiter :?:
Ein-Euro-Jobber: Ihnen stehen nach dem Bundesurlaubsgesetz im Jahr mindestens 24 Urlaubstage zu, wobei aber auch die Sonnabende mitzählen. In dieser Zeit erhalten sie nur das übliche Arbeitslosengeld II. Die so genannte Mehraufwandsentschädigung für den Ein-Euro-Job entfällt, da nach Meinung des Bundeswirtschaftsministeriums tatsächlich kein Mehraufwand entsteht.

Hab nur Kopiert weiss nicht ob es so ist :?
is ja interessant. ich hab als 1 euro jobber anspruch auf urlaub? auch nich schlecht. hat mir bisher noch keiner gesagt. gut das dann das geld für die tage wegfällt is klar da ich ja nix da bin in der stelle. aber gut zu wissen. ^^

luna.
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