Berufliche Rehabilitation und ALG2
Verfasst: 27.06.2007 16:08
Hallo,
ich mache derzeit eine Umschulung (Kostenträger Arbeitsagentur) und beziehe ALG2 (Arge beim Landratsamt) mit einem Mehrbedarf (§21SGB2) von 121 Euro. Bis jetzt habe ich einen befristeten Zuschlag 2 (§24SGB2) in höhe von 80,00 Euro bekommen. Leider fällt dieser Zuschlag ab sofort weg
. Gilt die 2-Jahresregelung auch für Umschüler, oder besteht die möglichkeit dass ich einen anderen mir zustehenden Zuschlag nicht beantragt habe ?
Schöne Grüße
Umschüler1974
ich mache derzeit eine Umschulung (Kostenträger Arbeitsagentur) und beziehe ALG2 (Arge beim Landratsamt) mit einem Mehrbedarf (§21SGB2) von 121 Euro. Bis jetzt habe ich einen befristeten Zuschlag 2 (§24SGB2) in höhe von 80,00 Euro bekommen. Leider fällt dieser Zuschlag ab sofort weg
Schöne Grüße
Umschüler1974