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Berufliche Rehabilitation und ALG2

Verfasst: 27.06.2007 16:08
von Umschüler1974
Hallo,

ich mache derzeit eine Umschulung (Kostenträger Arbeitsagentur) und beziehe ALG2 (Arge beim Landratsamt) mit einem Mehrbedarf (§21SGB2) von 121 Euro. Bis jetzt habe ich einen befristeten Zuschlag 2 (§24SGB2) in höhe von 80,00 Euro bekommen. Leider fällt dieser Zuschlag ab sofort weg :cry: . Gilt die 2-Jahresregelung auch für Umschüler, oder besteht die möglichkeit dass ich einen anderen mir zustehenden Zuschlag nicht beantragt habe ?

Schöne Grüße

Umschüler1974

Verfasst: 28.06.2007 10:46
von Henry01
Hi!

Diese Regel gilt auch für Umschüler. 2 Jahre nach Ende ALG 1 ist Schluss mit dem "Armutsgewöhnungszuschlag"....

Henry