mietübernahme abglehnt

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

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tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

mietübernahme abglehnt

Beitrag von tine82 »

hallo,
eine freundin hat im juni alg2 bewilligt bekommen für ab märz. hat dann rückwirkend geld zum leben und für die miete bekommen. miete war aber schon bezahlt (sie hat sich geld bei verwandten geliehen).

sie hat dann allerdings widerspruch eingelegt, da sie schon ab feb alg2 kriegen müsste. wurde auch bewilligt.
regelleistung hat sie bekommen.
nun sollte sie beim landratsamt die quittung für februar vorlegen, das die miete bezahlt wurde. hat sie dann auch gemacht. jetzt wurde der antrag vom landratsamt für die feb-miete abgelehnt, da "die miete bereits bezahlt war und somit kein bedarf vorliegt......"

miete von märz bis juni war auch bezahlt und trotzdem hat sie das geld bekommen. sie hatte auch früher mal alg2 bekommen und hatte damals ebenfalls die miete rückwirkend für ein halbes jahr bekommen, und da war die miete natürlich auch bezahlt worden durch geliehenes geld bis der antrag durch war und das geld sofort wieder zurückgezahlt wurde

wieso kann der sachbearbeiter jetzt plötzlich ablehen?

gruß
moselkerl
Beiträge: 150
Registriert: 10.02.2007 16:44
Wohnort: Bad Bertrich

Ja, das ist immer das Problem

Beitrag von moselkerl »

wenn du die Miete bezahlt hast, ist die sache für das JobCenter gelaufen und sie haben keine Veranlassung mehr wirksam zu werden. Doch aus Erfahrung lernen ist doch auch möglich. Eine Monatsmiete im Rückstand bringt noch keine Probleme- also für das nächste mal!
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
tine82
Beiträge: 38
Registriert: 15.05.2006 16:49

Beitrag von tine82 »

und wieso hat sie dann zweimal vorher die miete rückwirkend bekommen?? da gings doch auch
buxi
Beiträge: 487
Registriert: 28.04.2006 17:31

Beitrag von buxi »

Die Agentur wills nicht anders...also..... laß Dir von einer guten Freundin eine schriftliche Bescheinigung geben, daß sie Dir das Geld für die Februarmiete in bar geliehen hat und nun um Rückzahlung bittet. Das reichst Du dann in Kopie!!! dem SB ein der bisher abgelehnt hat. Wird dann immer noch abgelehnt kannst Du Dir einen Anwalt Deiner Wahl aussuchen. Denn dann verliert das Amt 100% den Prozess!!!
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