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Gesetzl. Lohnnebenkosten!

Verfasst: 16.11.2005 14:19
von Tomson
Hallo Freunde!

Was passiert mit den gesetzlichen Lohnnebenkosten wie Krankenvers., Rentenvers., A-losenvers und Pflegevers. etc. wenn diese nicht mehr durch den ALG-I-Betrag gedeckt werden bzw. wie ist die Handhabe bei ALG-II ?

Werden die Beiträge irgendwie weitergeführt und v.a. was passiert wenn mein ALG-II-Antrag abgelehnt wird?
Hat ja so seine Nachteile z.b. wenn die Rentenzeiten nicht fortgeführt wurden im Alter...

Gruß und vielen Dank

Lohnnebenkosten

Verfasst: 16.11.2005 14:44
von Carola
Diese Kosten werden beim Bezug von ALGI grundsätzlich abgedeckt!!!

Bei ALGII werden Sockelbeträge für Kranken- und Pflege- sowie die Rentenversicherung an die Versicherungsträger überwiesen. Dies geschieht nur in vollem Umfang, wenn der ALGII - Empfänger keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.

Verfasst: 16.11.2005 21:32
von Tomson
D.h. also ich brauch mir keine Sorge um die Rente *lach welch Ironie* machen? Ok Sockelbeträge die das abdecken...
Was aber wenn mein Antrag auf ALG-II abgelehnt wird und ich trotzdem arbeitslos bin? Dann wird auch nichts an die Träger gezahlt oder muss ich mich da bei den Trägern melden und die Beiträge selbst entrichten?

Fragen über Fragen :roll: *g*

Danke Carola

Lohnnebenkosten

Verfasst: 17.11.2005 09:57
von Carola
Wenn Du keine ALGII - Leistungen erhälst musst Du Dich bei Deiner Krankenkasse freiwillig selbst versichern und dies selbst bezahlen.

Rentenversicherungsbeiträge musst Du nicht entrichten. Es entstehen allerdings Versicherungslücken aufgrund Deiner Erwerbslosigkeit.