Gesetzl. Lohnnebenkosten!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

Moderatoren: DjTermi, Ziggi, Melinde

Antworten
Tomson
Beiträge: 20
Registriert: 06.11.2005 12:54

Gesetzl. Lohnnebenkosten!

Beitrag von Tomson »

Hallo Freunde!

Was passiert mit den gesetzlichen Lohnnebenkosten wie Krankenvers., Rentenvers., A-losenvers und Pflegevers. etc. wenn diese nicht mehr durch den ALG-I-Betrag gedeckt werden bzw. wie ist die Handhabe bei ALG-II ?

Werden die Beiträge irgendwie weitergeführt und v.a. was passiert wenn mein ALG-II-Antrag abgelehnt wird?
Hat ja so seine Nachteile z.b. wenn die Rentenzeiten nicht fortgeführt wurden im Alter...

Gruß und vielen Dank
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Lohnnebenkosten

Beitrag von Carola »

Diese Kosten werden beim Bezug von ALGI grundsätzlich abgedeckt!!!

Bei ALGII werden Sockelbeträge für Kranken- und Pflege- sowie die Rentenversicherung an die Versicherungsträger überwiesen. Dies geschieht nur in vollem Umfang, wenn der ALGII - Empfänger keiner sozialversicherungspflichtigen Tätigkeit nachgeht.
Tomson
Beiträge: 20
Registriert: 06.11.2005 12:54

Beitrag von Tomson »

D.h. also ich brauch mir keine Sorge um die Rente *lach welch Ironie* machen? Ok Sockelbeträge die das abdecken...
Was aber wenn mein Antrag auf ALG-II abgelehnt wird und ich trotzdem arbeitslos bin? Dann wird auch nichts an die Träger gezahlt oder muss ich mich da bei den Trägern melden und die Beiträge selbst entrichten?

Fragen über Fragen :roll: *g*

Danke Carola
Carola
Beiträge: 210
Registriert: 15.10.2005 14:18
Wohnort: Hamburg

Lohnnebenkosten

Beitrag von Carola »

Wenn Du keine ALGII - Leistungen erhälst musst Du Dich bei Deiner Krankenkasse freiwillig selbst versichern und dies selbst bezahlen.

Rentenversicherungsbeiträge musst Du nicht entrichten. Es entstehen allerdings Versicherungslücken aufgrund Deiner Erwerbslosigkeit.
Antworten