Beschluss des Bundessozialgericht: Wohnflächen bei Eigentum!

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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moselkerl
Beiträge: 150
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Wohnort: Bad Bertrich

Beschluss des Bundessozialgericht: Wohnflächen bei Eigentum!

Beitrag von moselkerl »

Pech für "Hartzis" - Wohnungen werden kleiner!

Bislang konnten Hartz-IV-Empfänger ganz getrost in Ihrem Haus oder der
Eigentumswohnung wohnen bleiben. Vorausgesetzt, das Haus war nicht
größer als 130 Quadratmeter, die Wohnung nicht größer als 120
Quadratmeter. Die Größe galt als angemessen, die Wohnung zählte damit
zum so genannten Schonvermögen.

Nun könnte sich die Situation nach einem Urteil des
Bundessozialgerichts (BSG) ganz erheblich ändern. Denn die Richter
haben das, was angemessen ist, noch einmal neu definiert. Danach ist
die 130/120-Grenze nur statthaft, wenn vier Personen als gemeinsamer
Haushalt darin leben. Für alle anderen gelten niedrigere Werte. Die
Faustregel: pro Person 20 Quadratmeter weniger, macht bei
Wohnungseigentümer-Pärchen 80 Quadratmeter. Allerdings werden auch
Singles wie Pärchen behandelt, denn der Zuzug eines Partners sollte
als normaler Zuwachs ohne Wohnungsänderung möglich sein.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Gast

Beitrag von Gast »

BUNDESSOZIALGERICHT
Urteil vom 7.11.2006, B 7b AS 2/05 R

Grundsicherung für Arbeitsuchende - Vermögensberücksichtigung - selbst genutztes Hausgrundstück - angemessene Größe - Wohnflächengrenze

Nachlesen: Bundessozialgericht
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