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bekommen wir jetzt immer noch Geld vom Amt?

Verfasst: 25.06.2007 20:10
von Mickey
Hallo Leute :-)
Mein Mann und ich haben eine 2jährige Tochter und in sechs Wochen erwarten wir unser 2.Kind.
Er war bis jetzt in der Ausbildung und ich habe für mich und meine Tochter ALG2 erhalten. 755,66 inklusive 53€ Mehrbedarf für schwangere.
Er hatte ca. 420€ Ausbildungsvergütung
Nun hat er die Ausbildung abgeschlossen und ist kurzfristig von seinem Chef übernommen worden.Zumindest für 2-3 Monate Probeweise.
Er ist im Automobilgewerbe als Verkäufer ab 1.07 angestellt und so sieht jetzt sein Vertrag aus.
Sein Grundgehalt beträgt 750€ brutto + 12% Provision.
Wenn er kein Auto verkauft, hat er monatlich ein Garantiegehalt von 1000€ brutto :-\
Was bedeutet das denn nun?
Er sollte sich jetzt schon am esten Arbeitssuchend melden für den Fall das der Vertrag in 2-3 Monaten nicht verlängert wird?!
Und ein Garantiegehalt vonn 1000€ brutto ist ja nach den Abzügen weniger als das was sein Ausbildungsgehalt + Alg2 für uns bis jetzt war... Bekommen wir dann also immer noch vom Amt Geld?
UND... Wenn JA wie müssen wir das dann mit der Provision handhaben?
Dann muss er jeden Monat eine Verdienstbescheinigung rückwirkend vorzeigen und wir bekommen aber immer im vorraus Geld vom Amt und dann wird es daraufhin gekürzt, wenn er ein Auto verkauft hat und er zuviel hat????? Oder muss ich dann das Geld zurück überweisen welches zuviel gezahlt wurde???? *mein Kopf qualmt*
ich finde es sehr kompliziert....
Ich hoffe ihr könnt mir da weiterhelfen..
Vielen Dank schonmal im Vorraus
Lg Aline

Verfasst: 26.06.2007 12:35
von Melinde
Hallo Mickey
Wenn das Einkommen Deines Mannes euren Bedarf nicht decken kann, das wären pro Kopf Erwachsene 311,00 €, Tochter 207,00€ plus angemessene Miete samt Nebenkosten, dann könnt ihr entweder den Kinderzuschlag und Wohngeld oder ergänzendes Alg2 beantragen.
Gib mal eure Zahlen in einen der Rechner ein, dann kannst du Dir einen ersten Überblick verschaffen.
Bei unterschiedlichem Einkommen legt ihr den Lohnzettel vor, der ggf. geänderte Anspruch an Alg2 wird neu berechnet und mögliche Überzahlungen im nächsten Monat angerechnet, also fällt dann die Überweisung der ARGE niedriger aus.
Gruss und alle Wünsche das der Job doch noch was dauerhaftes wird.
Trotzdem zur Sicherheit arbeitssuchend melden.

Verfasst: 26.06.2007 16:50
von Mickey
Hallo Melinde :-)
Versuche den Rechner gleich mal...
Vielen Dank
Lg Aline

Verfasst: 26.06.2007 17:10
von Mickey
Oh Mann... die Rechner sagen alle was anderes :?