Seite 1 von 1

Kann man das so machen ohne dass es Stress gibt?

Verfasst: 25.06.2007 14:10
von dione25
Hallo an Alle,

Ich hab da mal eine Frage. Ich möchte mit meinem Freund und meinen 3 Kindern in ein Haus ziehen. Im Januar kommt noch ein Baby dazu.
Momentan stehen uns 105m² und 580€ zu. Ab Dezember 650€.
Der Haken an der ganzen Sache ist, dass das Haus kalt 890€ incl.Garage 40€ kostet und es eine Wohnfläche von 132m² hat.

Der Vermieter geht mit der Miete nicht mehr runter, das ist klar.
Mein Freund ist selbstständig und bräuchte einen Lagerraum, eine Garage und ein Arbeitszimmer, zusätzlich zu seinen Geschäftsräumen.
Meine Frage wäre daher ob man das mit 2 Mietverträgen regeln kann.
Das heißt, der Vermieter macht einen Vertrag über den Wohnraum mit uns, sodass die Miete für das Amt angemessen wäre und einen extra Mietvertrag für meinen Freund über sein Arbeitsraum, Lagerraum und eine Garage.
Ist das rechlich in Ordnung oder machen wir uns strafbar?
Er würde dann 240€ aus eigener Tasche zahlen.
Kann man einen Wohnraum nachträglich als angemessen erklären lassen?
Wir würden in Oktober einziehen und das baby wird erst ab Dezember mitgerechnet.
Ich hoffe jemand kennt sich damit aus.

LG
Dione

Weiß...

Verfasst: 25.06.2007 18:43
von dione25
denn niemand etwas?

Etwas unverständlich

Verfasst: 27.06.2007 17:40
von moselkerl
Leider ist die Fragestellung etwas unverständlich. Du, 3 Kinder und dein Freund als Selbstständiger in einer Bedarfsgemeinschaft? Habt ihr den überhaupt Anrecht auf Hartz IV. So ist schlecht zu raten! Darum findet sich wohl keiner für eine zutreffende Antwort.

Hallo

Verfasst: 27.06.2007 18:05
von dione25
Ich bin Hartz 4 Empfängerin. Mein Freund ist selbstständig und Vater von 2 meiner Kinder.
Er hat ca 500€ im Monat zum Leben und konnte meist nicht mal den Unterhalt für seine Kinder zahlen.
Ich hoffe ich hab etwas Licht ins Dunkle gebracht.
LG

Verfasst: 28.06.2007 10:49
von Henry01
Letztendlich kann dir hier sowieso keiner konkret raten, da die Zustimmung dir nunmal lt. Gesetz nur das zuständige Amt geben kann.

Hat er denn bisher auch schon Betriebsausgaben für Geschäftsräume gehabt? Sinken diese ggf. durch den Anteil, den die Geschäftsräume in der neuen Wohnung ausmachen würden? So dass sein Gewinn steigen könnte? ... das wäre doch z. B. auch ein Argument fürs Amt...

Es hilft dir hier aber eben nur eins: Mit der Idee zum Amt gehen und um Genehmigung bitten...

Henry