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Lohnsteuerausgleich ?

Verfasst: 25.06.2007 09:38
von maria1106
Hallo!
jetzt muss ich nochmal zum Thema Lohnsteuerausgleich fragen:
Ich weis, dass man das was man rausbekommt auch "verpfänden" kann.
Sprich an einen anderen auszahlen lassen kann. Nun meine Frage:
geht das auch bei Privatpersonen denen man noch was schuldig ist?
Und wie verhält sich das der ARGE gegenüber wollen die nicht wissen wo der Lohnsteuerausgleich hingegangen ist.

Beispiel:
Eine Bekannte hat mir mal Geld geliehen, davon hat sie bislang noch nichts wieder gesehen. Kann ich jetzt beim Steuerausgleich Ihre Kontonummer angeben? Dass sie das Geld bekommt?

Oder sieht das dann so aus als wollte ich das Geld beiseite schaffen? Und die ARGE will das Geld dann von mir? Dann ist es ja weg und ich habe noch weniger wenn die ARGE das dann von den Leistungen abzieht?
Kann mir Jemand weiter helfen.

LG
Silvia

Verfasst: 25.06.2007 14:51
von Henry01
Hi!

Soweit mir bekannt, wird das nur akzeptiert, wenn die Abtretung bereits vor Antragstellung auf ALG 2 erfolgte. Im laufenden Bezug wird es nicht akzeptiert.

Henry