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Widerspruch

Verfasst: 22.06.2007 21:09
von Razel16
Hallo

ich würde mal gerne eure erfahrungen oder ratschläge bezüglich dieses sachverhaltes gehört haben :

Also ich bin als II bezieher. ICh erhalten 114€ ALG (wg. Ausbildung ) und ergänzend als II.
so nun das preoblemchen:

ich habe am 28.08.2006 als beantragt. jedoch wurde der bescheid erts 4 wochen später zugeschickt. da ich dann erst erfahren habe , dass ich nur so wenig kriege, habe ich beim service-center angerufen, wie ich leben sollte. die meinsten, dass ich ergänzend als II beantragen hätte sollen. natürlich bin ich noch am gleichen als ich den bescheid bekommen habe zum jobcenter gegangen. das problem ist nun, dass die natrgstellung erst einen monat später datiert wurde. die mitarbeiterin meinte, dass leistung erst nach antragsstellung geleistet werden können. ich solle doch dann in widerspruch gehen.ich muss betonen ,dass ich keine ahnung von alg II hatte und dessen antrgstellung?! nun würde ich gerne wissen , ob mein widerspruch reele chancen hat. leider ist bis heute nichts angekommen. ich warte laso seit knapp 7 monaten. hat jemand schon ähnliche erfahrungen gemacht. ich schreibe, da es nicht um 20 euro geht , sondrn knapp 700€ , die mir immer noch fehlen. meine freunde haben schon die hoffnung verloren jemals ihr geld wieder zu bekommen...... hat jemand schon mal einen widerspruch zu diesen thema gestellt und bereits eine entscheidung, dass aus unkenntnis die antrgsstellung zurück datiert wurde????? würde mich über eine antwort freuen...gruß

Verfasst: 23.06.2007 09:01
von Henry01
Ich sehe leider kaum Chancen, dass dein Widerspruch Erfolg hat. Der ALG 2 Antrag gilt ab Antragstellung. Rückwirkend hättest du nur Chancen gehabt, wenn dein ALG 1 Antrag abgelehnt worden wäre...

Henry

Verfasst: 25.06.2007 09:19
von Melinde
Hallo Razel16
Wieder mal ein Beispiel dafür, das es mit einer umfassenden Beratung in Ämtern nicht allzuweit her ist und man beruhigt die Förderung unabhängiger Sozialberatungsstellen durch den Europäischen Sozialfonds Ende 2008 streichen kann.
Schau das Du trotzdem Widerspruch einlegst mit der Begründung das man Dich bezüglich Deiner Nachfrage ob Du Deinen Lebensunterhalt mit Alg1 sichern kannst nicht befriedigend, weil nicht umfassend genug, beantwortet hatte.
Gruss und Viel Glück