Problem Betriebskostenabrechnung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

Flunk ( Admin )

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sandhopser
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Problem Betriebskostenabrechnung

Beitrag von sandhopser »

hi leute ihr habt mir schon oft geholfen ich hoffe auch hierbei ;)

ich muß dazu etwas weiter ausholen.

also:
ich habe nun meine abrechnung bekommen vom zeitraum 1.1.06- 31.12.06
sind knappe 350€ die ich widerbekomm(^^oder auch nich)
folgendes sind meine bedenken(würd gern wissen ob das ne rolle spielt)

ich lebe mit meiner freundin zusammen seit 01/2006, beide harz4 (eheähnliche gemeinschaft seit anfang 11/2006)

dann, ab anfang 05/2006 bis ende 10/2006
war ich für 6 monate also in arbeit(ich kein H4, freundin weiter H4,natürlich nur anteilig,da ich etwas mehr verdient habe)

was passiert nun mit den 350 € da ich ja 6 monate lang NICHT auf H4 angewiesen war und meine freundin auch nicht ihr VOLLES H4 bekommen hat??

dürfte ich ja rein theoretisch die hälfte behalten oder?
und ich hab gehört das man sowieso 30% behalten darf?!
wiederum wurd mir gesacht da ich das geld JETZT bekomm gilt das JETZT als "einkommen" und hab NULL davon.

bitte um hilfe.
mfg
sandhopser
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Melinde
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Beitrag von Melinde »

Hallo sandhopser
Diese Rückzahlung wird als Einkommen angerechnet, bzw. mindert das was Du für die Kosten der Unterkunft bekommst weil das Geld während des Leistungsbezugs zufließt.
Herauszurechnen wären die Kosten für die Bereitung vom Warmwasser wenn das mit der Heizanlage gemacht wird denn Haushaltsenergie muss man selber zahlen. Genauso wie dieser Anteil bei der Übernahme von Nachforderungen an Dir hängen bleibt.
Gruss
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
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sandhopser
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Beitrag von sandhopser »

ok danke heißt also keine chancen, das ich auch nur einen cent davon behalten kann ja???


mal ehrlich jetzt das is doch die total Verar**** oder was? ich zahl nen halbes jahr lang SELBER die betriebskosten und nu bekomm ich was zurück und darfs nich behalten is echt der Knaller, meine fresse....
schade das man keine freunde von der taliban hat ;)
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Sieh`s mal sorum: Müsstest du jetzt 350 Euro nachzahlen, würde das Amt auch nicht verlangen, dass du die Hälfte selber trägst, sondern würde alles bezahlen.....

Außerdem wurde in den 6 Monaten dein Einkommen gegen die Regelbedarfe gerechnet. Das, was ihr noch bekommen habt, war garantiert nur für die Miete und Mietnebenkosten. Das hat der Gesetzgeber nämlich so bestimmt, dass Einkommen erstmal auf die Regelbedarf zu rechnen sind und dann erst auf die Miete...

Henry
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