Noch eine Frage zu Ebay

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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Fassungslos
Beiträge: 1
Registriert: 21.06.2007 13:15

Noch eine Frage zu Ebay

Beitrag von Fassungslos »

Hallo an Alle!
Kann mir jemand sagen, ob die Möglichkeit besteht, dass die ARGE an persönliche Daten sprich Name, Anschrift etc. von Hartz 4 Empfängern kommt die bei Ebay nebenzu privaten Kram verkaufen?
Bin auf die Frage gekommen da ich am Sonntag auf dem Flohmarkt bummeln war und dort nur noch ein paar wenige Stände zu finden waren.
Der Veranstalter teilte mir mit, dass regelmäßige Kontrollen stattfinden und dass es Hatz 4 Empfängern nicht mehr erlaubt ist ihr letztes Hab und Gut auf dem Trödel zu verkaufen.
Kann mir jemand dazu Auskunft geben, ob Ebay persönliche Daten weitergibt und man somit bei Ebay ins Fettnäpfchen treten kann?
Gruss und Danke
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kettelmaus
Beiträge: 282
Registriert: 29.11.2006 10:23

Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Nicht Ebay sondern deine Kontoauszüge werden verraten was bei Ebay verkauft wurde :roll:
Und alles was bei Ebay verkauft wurde wird als zugewinn gezählt und Dir von deinem monatlichen Geld abgezogen werden !!

Schreibe aus eigenen erfahrungen :oops:
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DjTermi
Moderator
Beiträge: 3549
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Beitrag von DjTermi »

Ich bin mir nicht sicher meine aber.:
Du darfst private Gebrauchsgegenstände verkaufen; allerdings nur bis zur Vermögensgrenze die für Hartz 4 emfänger gelten. Ich meine aber auch, wenn man zu oft was verkauft, was das Amt es als nebengewerbe/ Selbständigkeit ansehen kann.

Wie gesagt bin mir bei diesem Thema nicht 100 % sicher, wer es besser weiss ..los gehts....
Rechtsansprüche können aufgrund der hier gemachten Aussagen nicht begründet werden. Die im Text gemachten Darstellungen stellen nicht die offizielle Meinung der Bundesagentur für Arbeit dar und sind von ihr unabhängig entstanden. :!: Im Einzelfall erbringe ich keine Rechtsdienstleistungen, sondern gewähre lediglich Freundschaftshilfe.
puppie03
Beiträge: 46
Registriert: 18.01.2007 16:09

Beitrag von puppie03 »

hab folgendes im netz gefunden:

"Eine häufige Frage in der Praxis ist, wie Verkäufe z.B. bei ebay und ähnliche Transaktionen hinsichtlich ihrer Bewertungen als anrechenbares Einkommen bei einem ALG II-Bezug einzuordnen sind. Hierzu wird immer wieder behauptet (sowohl von Betroffenen wie auch durch Sachbearbeiter der ARGEN), daß Verkaufserlöse generell als anrechenbares Einkommen anzusehen seien. Dies ist so nicht richtig!
Einnahmen aus dem Verkauf von Hausrat, persönlichen Gegenständen, Kleidung usw. stellen mitnichten ein anrechenbares Einkommen dar, sondern sind vielmehr als Vermögensumschichtung aufzufassen. Dies ergibt sich u.a. aus der Definition von Vermögen nach § 12 SGB II (identisch mit § 19 SGB XII). Für den hier behandelten Punkt interessant ist allerdings nicht, was nun im Einzelnen als Vermögen gilt, sondern vielmehr, was als nicht anrechenbares Vermögen angesehen wird (§ 12 III SGB II). Dazu zählt insbesondere:

# Angemessener Hausrat (§ 12 III Nr. 1 SGB II)
# Angemessenes Kraftfahrzeug für jedes erwerbsfähige Mitglied der Bedarfsgemeinschaft (§ 12 III Nr. 2 SGB II)"

hier der link dazu:

http://www.fledisoft.de/forum_bshg_hart ... php?36/176

hab auch schon einiges über ebay verkauft,wurde bis jetzt nicht angerechnet.

gruß puppie03
Gast

Beitrag von Gast »

Und nicht vergessen:
Presseinformation
Rechtsprechung des Landgerichts Coburg in Zivilsachen
Laufende Nummer: 306 vom 08.12.2006


Wettbewerbsrecht
Hobbyhändler oder Powerseller?


Zur Frage, wann man als eBay-Verkäufer zu einem Gewerbetreibenden wird

Kurzfassung
Früher gab es Basare und Flohmärkte, um seine Kostbarkeiten oder einfach seinen Ramsch loszuwerden. Im Computerzeitalter braucht man hierzu die warme Stube nicht mehr zu verlassen: Es reicht eine Mitgliedschaft bei dem weltweit tätigen Auktionshaus eBay und schon kann das Handeln losgehen. Nicht selten wird dabei der unternehmerische Geist des Onlineanbieters geweckt. Das Hobby wird dann schnell zur Profession. Spätestens dann heißt es aufzupassen. Betreibt man den Internethandel nämlich gewerbsmäßig, sind Hinweispflichten zum Schutz von Verbrauchern einzuhalten. Anderenfalls riskiert der Netzverkäufer, von einem Konkurrenten wegen wettbewerbswidrigen Verhaltens in Anspruch genommen zu werden.

Eine derartige Unterlassungsklage war jetzt Gegenstand einer Entscheidung der Handelskammer des Landgerichts Coburg. Ein über eBay Modeartikel vertreibender Unternehmer wollte einem vermeintlichen Rivalen im Wege einer einstweiligen Verfügung untersagen lassen, gegen Meidung einer Ordnungsstrafe von 250.000 € Kleidungsstücke unter Verstoß gegen Verbraucherschutzvorschriften online anzubieten. Die Richter wiesen die Klage aber ab. Sie sahen den verklagten Internet-Verkäufer nicht als Profihändler an.

Sachverhalt
Die eBay-Angebote des Beklagten waren dem Kläger seit geraumer Zeit ein Dorn im Auge. Als Profi-Onlineverkäufer musste er jedes von ihm angebotene Beinkleid mit dem Hinweis auf Verbrauchern zustehende Widerrufsrechte versehen. Der Beklagte dagegen vertrieb vergleichbare (neuwertige) Modeartikel, ohne sich um derartige Verbraucherschutzregeln zu kümmern. Hierin sah der Kläger einen unzulässigen Wettbewerbsvorteil, sei doch der Mitbewerber schon lange kein Amateur-Händler mehr. Hiergegen sprächen bereits seine über 1.700 Mitgliederbewertungen über von ihm getätigte eBay-Verkäufe. Der Gescholtene sah sich aber weiterhin als Privatverkäufer. Aus lauter Einsamkeit sei er kaufsüchtig geworden und habe viele Klamotten online gekauft. Diese habe er dann - mit hohen Verlusten - weiterveräußert.

Gerichtsentscheidung
Das Landgericht Coburg verneinte einen Verstoß des Beklagten gegen das UWG (Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb). Er sei noch kein Unternehmer. Dagegen spreche insbesondere, dass der Beklagte nicht die Kriterien eines (eBay-)"Powersellers" erfülle: Nämlich ein Handelsvolumen von mindestens 3.000 € Umsatz oder wenigstens 300 verkaufte Artikel pro Monat. Als privater Anbieter müsse er aber Verbraucherschutzvorschriften nicht beachten.

Fazit
Die Realität kann einen schnell einholen und teuer zu stehen kommen, überschreitet man auf dem virtuellen Marktplatz eBay gewisse Grenzen.

(Urteil des Landgerichts Coburg vom 19.10.2006, Az: 1 HK O 32/06; rechtskräftig)
Quelle: Landgericht Coburg
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Sorry aber wird von Arge zu Arge anders gehandelt oder vieleicht von Stadt zu Stadt :roll:
Dann ziehe ich dort hin wo es besser ist als hier in Düsseldorf :wink:
Mir hat man alles angerechnet,sogar Teile die ich im Auftrag verkauft hatte.....
Bohh irgend was mache ich falsch >> aber was <<
Tracid
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Registriert: 23.02.2007 20:25

Beitrag von Tracid »

Püppi hat aber Recht, das kann man private Umstrukturierung nennen, wenn man Privathaushalt verkauft um sich von den Geld vielleicht etwas neues zu kaufen. Wenn man der Meinung ist z.B. sein alten PC zu verkaufen, weil man sich einen neuen holen will oder muß, oder das gleiche mit Waschmachine, Klamotten oder so, dann kann man sowas nicht einfach als "Einkommen" anrechnen. Solange man nicht 10 Handys verkauft immer das gleiche, dann fällt es natürlich auf.

Irgendwo hab ich auch mal so ein Urteil gelesen darüber.
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Bei mir waren es Private Sachen die ich verkauft hatte um mir Klamotten zu kaufen !!

Vorwerkstaubsauger : 130€ schon älter
Schmuck : ca : 350€ Bruchgold

Es waren Sachen die ich aus meinem Haushalt hatte und die ich schon lange hatte,doch trotz allem hat man mir das alles angerechnet!!
Jetzt ist der Zug abgefahren und scheinbar hätte ich mich wehren müssen !
Aber dazu war ich zu blond & blöd :roll:
Tracid
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Beitrag von Tracid »

wie lang ist es denn bei dir her kettelmaus. kannst ja versuchen ein Schreiben zu verfassen, das du wie gezwungen wurdest es als Gewinn anzugeben oder irgendwie was schreiben. oder mal nen anwalt nehmen. wenn das keine jahre zurück liegt...vielleicht hast ja noch ne chance
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Zu Spät :cry:
Es war Anfang April 2006 wo das mit den Kontoauszügen war....

Hätte ich das alles vorher gewusst,wäre es nicht soweit gekommen!!

Aber der Ehrliche wird ja auch noch bestraft!!

Aber wie sagt man so schön : beim nächsten Kind wird alles anders :wink:
Henry01
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Beitrag von Henry01 »

Du kannst doch einen Überprüfungsantrag nach § 44 SGB X stellen?!

Henry
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kettelmaus
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Beitrag von kettelmaus »

Hallo

Ich werde es mal probieren,aber das geht erst wenn ich den jetzigen Ärger von der Backe habe.
Soll eine kürzung bekommen für eine sache die garnicht so war wie eine Zeitarbeitsfirma geschildert hat !!
Habe auch dazu Stellungnahme genommen,und muss jetzt erst mal abwarten.
Wenn das alles geregelt ist werde ich diese Sache mal in angriff nehmen !

Danke für den Tip :)
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