Massnahme und Kinderbetreuung

Im Jahr 2022 soll anstelle von Hartz 4 das Bürgergeld kommen.
An dieser Stelle hatte ich über Jahre das Hartz 4 Forum für Diskussionen rund um Hartz 4 zur Verfügung gestellt.

Nun wird Hartz 4 bald Geschichte sein und in Bürgergeld umgetauft werden.
Es soll beim Bürgergeld aber auch viele Änderungen geben.

Ich möchte hier im Forum alle recht herzlich einladen sich zum neuen Bürgergeld auszutauschen.


Jeder der sich im Bürgergeld Forum kostenlos registriert kann auch Antworten direkt an Seine E-Mail Adresse geschickt bekommen.

Ich hoffe das dieses Forum ein wenig bei den vielen Fragen zum neuen Bürgergeld behilflich sein kann.

Ich suche noch freiwillige Moderatoren für das Bürgergeld Forum.

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nic_2903
Beiträge: 37
Registriert: 28.09.2006 15:44

Massnahme und Kinderbetreuung

Beitrag von nic_2903 »

Hallo zusammen,

hab mal eine Frage für eine Bekannte.
Sie hat letzte Woche einen Bescheid von der Arge bekommen und muss ab nächster Woche an einer Massnahme teilnehmen.
Ihr Problem ist aber jetzt, dass ja dann schon Sommerferien sind und sie keine Betreuung für ihre Kinder (6 + 11 Jahre) hat.
Die Massnahme geht über 8 Wochen und ist auf Vollzeit ausgelegt.

Kann sie rechtlich gesehen die Massnahme verweigern, ohne mit Kürzungen zu rechnen?

Schon mal vielen Dank im Voraus
Gruß
nic_2903
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Nun, es gibt 2 Möglichkeiten (und es kommt auch drauf an, was es überhaupt für eine Maßnahme ist):

a) Das Amt sieht tatsächlich von dieser Maßnahme ab
oder
b) Das Amt gewährt Kinderbetreuungskosten, so dass sie eine Kinderbetreuung für diese Zeit bezahlen kann.

Sie sollte sich schnellstmöglich einen Termin bei ihrem persönlichen Ansprechpartner holen.

Henry
Ellichen
Beiträge: 76
Registriert: 26.05.2007 22:05
Wohnort: Wesel

Beitrag von Ellichen »

Hallo,

die Angelegenheit mit den Betreuungskosten oder Absehen der Maßnahme
ist das gesetzlich geregelt oder Ermessensfrage der Arge. Meine Tochter
hat nämlich eine vierwöchige Sperre erhalten, weil kein trifftiger Grund
für die Ablehnung vorliegt. Es gäbe immer jemand, der auf die 3-jährige Tochter aufpasst. Liegt aber schon 2 Jahre her. Eine Antwort würde mich trotzdem interessieren.

Liebe Grüße
Ellichen
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nonsens
Beiträge: 696
Registriert: 19.07.2006 21:42
Wohnort: Hannover

Beitrag von nonsens »

nur was ist, wenn man keinen Kita Platz in absehbarer Zeit bekommt.
Selbst wenn die ARGE die Kosten für die Betreuung übernimmt, man aber niemanden hat in der Bekanntschaft - soll man sein Kind einfach in die Hände einer *Betreuerin* zu Hause geben oder in eine fremde Wohnung?

Ich sollte mir damals ne Tagesmutti besorgen, aber ich habe mich strikt gewehrt - ich gebe mein Kind doch nicht in die Hände einer X-beliebigen person, nur weil das Amt es so will..... Bekannte hatte ich hier nicht, die aufpassen konnten, ich kannte ja niemanden, dem ich mein Kind hätte geben können.

Ich hab Einspruch erhoben und mir selbst nen Kita Platz gesucht, da weiss ich nämlich das mein Kind gut aufgehoben ist.

Mein Einspruch hatte übrigens Erfolg, der neue Kita Platz wurde dann binnen 6 Wochen auch gefunden. Und ich hab mir dann selber nen Job gesucht.....

Ich weiss ja, das Amt will nur das beste für einen.....zumindest will es Arbeit schaffen für arbeitlose Mütter, aber man kann doch nicht von einer Mutter verlangen, ihr Kind irgendwo abzugeben.....
Ich gebe hier nur meine persönlichen Erfahrungen wieder, ich bin kein Rechtsbeistand und habe eigentlich auch keine Ahnung
(Antworten können dauern, selten anwesend aus berufl. Gründen)
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Eine Tagesmutter ist doch nicht "irgendwo"?! :shock: Das sind doch auch ausgebildete Kräfte, die Mindestvoraussetzungen zu erfüllen haben an Ausbildung usw... Wird doch vom Jugendamt geprüft, ehe da eine Vermittlung erfolgt. Im allgemeinen ist ja Tagesmutter dann auch die teurere Angelegenheit gegenüber der Kita, weil eine Tagesmutter sich intensiver um die zu betreuenden Kinder kümmert, da sie ja weniger zu betreuen hat....

Henry
Gast

Beitrag von Gast »

Herny01,

ich glaube, der Mutter geht es um das Selbstbestimmungsrecht des Menschen. Darf ihr "irgendeine" Betreuung" der Kinder "aufgezwungen" werden, oder darf sie sich eine ihrer Meinung nach genehme und passende aussuchen? Hier sollte Mensch abwägen, zwischen individuellem Recht der Kinder, nämlich nach der bestmöglichen Betreuung, und dem Interesse der Allgemeinheit, die dieses finanzieren soll.

Sollte diese Maßnahme direkt in den ersten Arbeitsmarkt führen, und sowohl Mutter als auch Kind in absehbarer Zeit unabhängig von Transferzahlungen machen, müßte man sich schon Gedanken machen.

Handelt es sich bei der Maßnahme z.B. um ein Bewerbungstraining oder eine Arbeitsgelegenheit mit Mehraufwandsvariante, würde ich das Wohl des Kindes als Maß sehen, und eine Betreuung durch die Mutter befürworten.

Das Wohl des Kindes hat immer im Vordergrund zu stehen. Danach der Wille der Elter, und erst am Ende das Interesse der Allgemeinheit.

Just my 2 cents...
ballsport
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Registriert: 02.12.2005 10:38
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Beitrag von ballsport »

Hallo Henry!

Eine Tagesmutter ist ganz sicher nicht immer eine ausgebildete Fachperson.
Vom Jugendamt kann man sich auch als Otto-Normalo prüfen lassen und sich dann in eine Kartei eintragen lassen als Tagesmutter.

Und wenn man ne Freundin hat, die das machen würde kann sogar die sich eintragen lassen und kassiert bei zwei Kids pro Monat immerhin stolze 350€ plus Fahrkarte (wenn sie in den Haushalt kommt und man die Kids nicht zu ihr bringt). Meine Schwägerin hat dieses so gemacht und macht es immernoch so.
Allerdings hat man trotzdem zusätzliche Kosten. Denn eine Tagesmutter kümmert sich ja meist allein um ein Kind und dem entsprechend unternimmt man mehr (schwimmen, Zoo etc.). Diese Kosten muss man dann übernehmen die werden NICHT vom Amt gezahlt.

Ich persönlich würde auch nicht mein Kind einfach zu einer Tagesmutter geben, denn auch wenn geprüft heisst es noch lange nicht, das diese dann auch wirklich korrekt ist.
Carmen

Meine Antworten stellen nur meine persönliche Meinung bzw. eigene Erfahrungen dar und sind KEINE Rechtsberatung! Dafür sind Anwälte bzw. Gerichte zuständig!
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Melinde
Moderator
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Beitrag von Melinde »

Tagesmütter gibt es "solche und sone". In der Kinderkrippe hatten wir einige Kinder deren Eltern nicht die besten Erfahrungen mit Tagesmüttern gemacht hatten. Hat man ausreichend Zeit findet sich sicher das passende, so auf die Schnelle ist das problematisch.
Nur leider gibt es viel zu wenige Kinderkrippen.
Meine Antworten stellen persönliche Ansichten und Meinung zu den Themen dar.
Sie sollen nicht als Rechtsberatung verstanden werden weil sie das nicht sind.
Henry01
Beiträge: 291
Registriert: 18.06.2007 15:24

Beitrag von Henry01 »

Soweit ich weiß, wurden die Gesetze in letzter Zeit verschärft (ist glaube immer Landesrecht, gehe mal davon aus, dass in den entsprechenden Landeskinderbetreuungsgesetzen etwas dazu bestimmt sein müsste). Zumindestens bei der Vermittlung übers Jugendamt wird von denen die Eignung genauestens geprüft. Eine Tagesmutter nur aufgrund einer Zeitungsannonce würde ich auch nicht nehmen...

Recht schön ausführlich steht es hier:
http://www.daserste.de/moma/servicebeit ... tgg~cm.asp

@ Ralf: Bei deinen Auführungen stimme ich dir zu. Natürlich käme es auch drauf an, wie wichtig die Sache für den weiteren Berufsweg ist...

Henry
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