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Betriebskosten von alter Wohnung
Verfasst: 20.06.2007 07:58
von Ina34
Da mein Mann in einem anderen Ort Arbeit gefunden hat sind wir mit Bewilligung der Sozialagentur dorthin gezogen. Da ich aber noch arbeitsuchend bin beziehen wir noch HartzIV. Nun sind die Betriebskostenabrechnung vom letzten Jahr und die Abschlußrechnung von Wasser und Abwasser von der Alten Wonung gekommen. Das sind knapp 300 euro wer zahlt das nun noch eigentlich? die Sozialagentur von der früheren Wohnung ? oder muss ich das aus eigener tasche zahlen? Die neue Arge sagt sie sind dafür nicht zuständig?
MfG Ina
Verfasst: 20.06.2007 09:46
von DjTermi
Bei der alten Agentur, ein kopie der Rechnung hin schicken.
Verfasst: 20.06.2007 13:01
von Ina34
dankeschön das werde ich denn gleich tun

Verfasst: 20.06.2007 17:06
von Henry01
Sorry,
das sehe ich anders. Zuständig ist das jetzige Amt, da zeitlich nur maßgeblich ist, WANN der Bedarf anfällt. Da er jetzt anfällt, ist das jetzige Amt zuständig.
Henry
Verfasst: 20.06.2007 17:37
von Gast
So ist es.
Verfasst: 20.06.2007 22:49
von Ina34
Ich war schon hier in der Arge und die sagten mir sie seien nicht zuständig

Verfasst: 20.06.2007 22:58
von Gast
Ina34,
die haben dort nur selten etwas zu sagen, meist erzählen sie nur.
Stelle Deinen Antrag schriftlich. Dann müssen die auch schriftlich antworten.
Mündliche Aussagen bringen Dich nicht weiter.
Siehe auch.
http://www.flunk.de/webkatalog/forum-ha ... c2924.html
Verfasst: 20.06.2007 23:41
von Ina34
Alles Klar, denn werde ich hier einen schriftlich Antrag einfach stellen und mal sehn was ich als antwort bekomme.
MfG Ina
Verfasst: 21.06.2007 00:28
von Gast
So ist es richtig.
Und wenn die gesetzmäßig handeln, dann bekommt Ihr das auch ohne Probleme bezahlt.
Verfasst: 21.06.2007 07:09
von DjTermi
Ich kann nur sagen wie es bei uns ist, und da ist es geregelt das das vorige Amt dafür zuständig ist.
Verfasst: 21.06.2007 12:31
von Henry01
Ich kann nur sagen wie es bei uns ist, und da ist es geregelt das das vorige Amt dafür zuständig ist.
Fragt sich nur, ob das "vorige Amt" da mitspielt. Ich würd mich jedenfalls vor den Kopf tippen und euer Amt fragen, ob sie denn § 36 SGB II nicht kennen würden.
BK - Guthaben rechnet ihr doch sicherlich auch als Einkommen an und überweist es nicht ans alte Amt...
Henry
Verfasst: 21.06.2007 12:38
von DjTermi
@ Henry01
Du weisst ja was mein Steckenpferd ist. Aber ich werde mich da noch mal schlau machen, aber ich bin echt der Meinung das die das so machen...
Aber ich lasse mir gerne ein besseren belehren 
Verfasst: 21.06.2007 14:45
von Henry01
Aber ich werde mich da noch mal schlau machen, aber ich bin echt der Meinung das die das so machen...
Was die machen und was nicht, ist egal. Es gilt nur, was korrekt ist.
Wenn jemand 2006 in Riesa gewohnt hat und 2007 nach Mainz verzogen ist, dort ERSTMALIG ALG 2 empfangen würde und dann im Juli die BK Abrechnung 2006 von Riesa erhalten würde: an wen in Rieso wollte Mainz verweisen?
Ein Bedarf ist anzurechnen, wenn der Bedarf anfällt. Und da gilt nicht mehr und nicht weniger als die Frage der örtlichen Zuständigkeit zum Bedarfszeitpunkt.
Den Blödfug wollte ein benachbartes Sozialamt vor ein paar Jahren auch mit mir probieren... Denen hab ich schnell den Zahn gezogen. Wobei die die Kosten dann später ja im Rahmen des § 107 BSHG wieder geltend machen konnten, wenn die Bagatellgrenze überschritten wurde. Gottlob gibt es das nun heute nicht mehr. Ändert aber nichts an der Tatsache, dass wir immer noch ein gewisses Bedarfsdeckungsprinzip haben, welches Besagt, dass bei Fälligkeit der Bedarf zu decken ist und damit das Amt zuständig ist, wo der aktuelle Bezug ist.
Henry
Verfasst: 21.06.2007 15:01
von DjTermi
ok, danke werde ich mir mal direkt in eine Word Datei packen und es mir zu Arbeit schicken.
Verfasst: 24.07.2007 09:06
von Ina34
Ich hatte ja nun bei beiden agenturen den Antrag auf Zahlung der Betriebskosten von der vorigen Wohnung gestellt. vor ca. 14 Tagen kam die Ablehnung von der hiesigen Agentur. Mit der Begründung das die andere zuständig sei. Heute kam denn von dieser der Bescheid, das sie die Betriebskosten übernehmen

.
Also ist wohl die alte Agentur dafür zuständig.
Verfasst: 24.07.2007 10:45
von maria1106
Hallo!
Bei mir war es so dass die Alte "ARGE" die Betriebskosten übernommen hat! Nicht die neue ARGE !!!
LG
Silvia
Verfasst: 24.07.2007 11:51
von Melinde
Hallo Ihr Lieben
Nur mal so nebenbei.
Habt Ihr´s bemerkt?
Da hat wohl der "Heilige Chaotius" die Regelungen für die verschiedenen ARGEn verfasst.
Typisch Verwaltung, hat man eine Frage und fragt 3 Leute bekommt man 5 Antworten.
Fast schon so wie die "Hilfen aus einer Hand": eine würgt, eine knebelt, eine erschlägt und die "helfende Hand" steckt in der Hosentasche.
Gruss